19/08/2026
Wasserentnahme: Einschränkungen verschärft
Die anhaltende Trockenheit und die niedrigen Wasserstände belasten unsere Gewässer weiterhin stark. Deshalb hat das Landratsamt Heilbronn die bestehenden Einschränkungen zur Wasserentnahme verschärft.
Seit 18. August 2026 gilt bis auf Weiteres:
🚫 Die Entnahme aus Quellen, die in ein oberirdisches Gewässer münden, ist untersagt.
🚫 Ebenfalls untersagt ist die Entnahme aus Lauf- und Zierbrunnen sowie Wasserzapfstellen, wenn das Wasser in ein oberirdisches Gewässer oder einen Regenwasserkanal abfließt.
🚫 Auch Laufbrunnen, die aus oberirdischen Gewässern gespeist werden, dürfen nicht mehr genutzt werden.
Nicht betroffen sind echte Grundwasserbrunnen, bei denen das Wasser aktiv an die Oberfläche gepumpt wird, beispielsweise über eine Schwengelpumpe. Ausgenommen sind außerdem Entnahmen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.
Die bereits geltenden Einschränkungen für die Entnahme aus oberirdischen Gewässern bestehen weiterhin bis 30. September 2026.
! - Die vollständige Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen und FAQs gibt es auf der Internetseite des Landratsamts Heilbronn.
Jede vermiedene Wasserentnahme hilft, unsere derzeit stark belasteten Gewässer zu entlasten. Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen und helfen Sie mit, unsere Gewässer und ihre Lebensgemeinschaften zu schützen.