Freie Wähler Bürgerliste Mühlhausen - Kraichgau

Freie Wähler Bürgerliste Mühlhausen - Kraichgau Dies ist die offizielle Facebook-Seite des Freie Wähler Bürgerliste e. V. Mühlhausen (Kraichgau) Wir, die Freie Wähler – Bürgerliste e.

V., sind keine Partei, sondern ein politischer Verein, sind unabhängig von landes- und bundespolitischen Vorgaben, konzentrieren uns auf die örtlichen Gegebenheiten, also auf die Probleme der Gesamtgemeinde Mühlhausen und finanzieren unseren Wahlkampf nicht aus Steuergeldern sondern ausschließlich selbst. Kontakt via eMail über: freie.waehler.muehlhausen (at) web.de

Die Freie Wähler-Bürgerliste e

. Mühlhausen-Rettigheim-Tairnbach (FWB) - das ist der komplette und korrekte Name - wurde 1994 gegründet und ist im selbem Jahr erstmals bei der Kommunalwahl angetreten. Damals wurden Dr. Thomas Langeloh und Bruno Sauer in den Gemeinderat gewählt. Seither haben wir an jeder Wahl teilgenommen und ständig an Ratsitzen hinzugewonnen. Im aktuellen Gemeinderat Mühlhausen sind die Freien Wähler mit insgesamt sechs Vertreterinnen und Vertreter präsent. Laut unserer Satzung wirken wir an der politische Willensbildung in Form der Aufstellung von Kandidaten bei den Kommunalwahl (bis Kreistagsebene) mit.

Urlaubsgrüße 2026 !Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,die Sommerpause hat begonnen und auch in der Kommunalpolitik kehrt...
29/07/2026

Urlaubsgrüße 2026 !

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Sommerpause hat begonnen und auch in der Kommunalpolitik kehrt für kurze Zeit etwas Ruhe ein. Nun ist es Zeit, neue Kraft zu tanken.

Wir wünschen Ihnen allen eine erholsame Urlaubszeit, sonnige Tage im Kreis Ihrer Liebsten und einen entspannten Sommer – egal, ob Sie verreisen oder die freien Tage zu Hause genießen.

Bleiben Sie gesund! Nach den Ferien sind wir wieder mit voller Energie und einem offenen Ohr für Ihre Anliegen da.

Ihre Freie Wähler – Bürgerliste e.V.

Vorstellung der BürgerEnergieGenossenschaft Kraichgau eG sowie Abschluss einer Vereinbarung zur E-LadeinfrastrukturIn de...
24/07/2026

Vorstellung der BürgerEnergieGenossenschaft Kraichgau eG sowie Abschluss einer Vereinbarung zur E-Ladeinfrastruktur

In der Juni Sitzung des Gemeinderates war ein Vertreter der BürgerEnergieGenossenschaft Kraichgau eG (BEG) vor Ort, um den Ratsmitgliedern zunächst das Unternehmen vorzustellen.

Die BEG betreibt aktuell 56 PV-Aufdachanlagen, 70 öffentliche Ladepunkte sowie zwei Wärmenetze. Aktuell befinden sich zusätzlich noch drei Bürgerwindparks in der Projektierung. Das Unternehmen hat sich zur Aufgabe gemacht, den Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur voranzutreiben. Dies soll sowohl ihren Mitgliedern als auch anderen Bürgerinnen und Bürgern den Umstieg auf E-Mobilität erleichtern.

In der Sitzung unterbreitete die BEG der Verwaltung und dem Gemeinderat eine Offerte, im Rahmen eines Vertrags über die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen von sich bereits im Bestand der Gemeinde befindlichen Anlagen zu übernehmen. Dies betrifft zwei Ladestationen mit insgesamt vier Ladepunkten, die aktuell von der EnBW GmbH betrieben werden.

Diese sind in Mühlhausen, Schulstraße 6 und in Rettigheim, Malscher Straße 14. Die Ladestation Hauptstraße 84 in Mühlhausen (Parkplatz Sparkasse) wird weiterhin als Hausprodukt der EnBW GmbH von dieser betrieben.

Außerdem soll auf Kosten der BEG in Tairnbach ggü. dem neuen Schulhaus eine neue Ladestation aufgebaut werden. Die Gemeinde muss hierbei lediglich die Zugänglichkeit des Betriebsgrundstücks sowie die für den Anschluss der Ladestation notwendigen technischen Einrichtungen gewährleisten. Da sich die neu zu errichtende Ladesäule in der Schützenstraße in unmittelbarer Nähe zur neuen Trafostation befindet, wird laut Verwaltung mit „überschaubaren Kosten“ in Höhe von ca. 1300.- € - 1900.-€ für den Netzanschluss gerechnet.

Weiterhin wurde in Aussicht gestellt, dass im Zuge der Entwicklung des Neubaugebiets „Alte Gärtnerei“ in Tairnbach ein weiterer Standort für eine öffentliche Ladesäule zwischen der Verwaltung, der BEG und der Deutschen Reihenhaus AG abgestimmt werden. Diese zeigten sich in einem Abstimmungsgespräch offen für die Errichtung einer Ladesäule im Neubaugebiet.
Die Vertragslaufzeit würde zunächst acht Jahre betragen.

Nach kurzer Debatte war man sich im Rat einig, das unterbreitete Angebot anzunehmen, sodass dem Verwaltungsvorschlag fraktionsübergreifend zugestimmt wurde.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

Foto: E-Ladesäule, Mühlhausen, Schulstr. 6

Digitalisierungsstrategie der Gemeinde Mühlhausen„Mühlhausen.DIGITAL:2030“In der Juni-Sitzung des Gemeinderates wurde de...
16/07/2026

Digitalisierungsstrategie der Gemeinde Mühlhausen
„Mühlhausen.DIGITAL:2030“

In der Juni-Sitzung des Gemeinderates wurde dem Gremium die o.g. Digitalisierungsstrategie durch den IT Experten im Rathaus, Jörg Laszák, vorgestellt.

Ziel ist es, die Gemeinde Mühlhausen schrittweise in eine zukunftsfähige, effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung zu transformieren, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und der Bevölkerung moderne, digitale Services anbietet.
Wie viele anderen Kommunen steht auch die Gemeinde Mühlhausen vor erheblichen Herausforderungen i.S. Digitalisierung ihrer Verwaltung. Sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch steigende Erwartungen aus der Bürgerschaft machen ein strukturiertes Vorgehen erforderlich.

Gemäß den Ausführungen von Jörg Laszák sind für das aktuelle Jahr ca. 17 Hauptprojekte geplant, die in verschiedene Wertigkeiten unterteilt worden sind:

Soforterfolge (Website 2026, digitaler Posteingang, Intranet),

Pflichtprojekte (E-Rechnung, OZG-Umsetzung, Hardwaretausch wegen Windows 10 Support-Ende, Glasfaseranbindung, IT-Sicherheit)

Leuchtturm-Projekte (virtuelles Bürgerbüro)

Der Gemeinderat wurde in der Sitzung ausführlich über den aktuellen Sachstand der Umsetzung informiert.

GR Bruno Sauer gab für die Fraktion der Freie Wähler-Bürgerliste e.V. folgende Stellungnahme ab:

„Herr Spanberger, lieber Jörg, werte Ratsmitglieder,
mit dir Jörg ist Digitalisierung im Rathaus sicht- und fühlbar geworden. Das spricht für deine Kompetenz und auch Engagement, beides geht ohne das andere nicht. Dafür und auch für die Präsentation unseren Dank.
Digitalisierung ist sicher jedem recht, der mit dem Rathaus moderne Prozesse abwickeln will. Dennoch dürfte das nicht von heute auf Morgen von statten gehen. Jedoch erscheint der Zug Digitalisierung auf das Gleis gesetzt und die Hoffnung ist berechtigt, dass es spürbar und sichtbar war, dass wir einen notwendigen Schritt in die Zeit der Veränderungen tun.

Folgende Fragen sind, ob auch eine weitergehende Vernetzung mit dem GVV, anderen Zweckverbänden usw. kommen sollen. Auch die Frage, ob das schon mal hier Rat einiger Zeit angekündigte LoRaWAN für z.B. der digitalen Wasserablesung im Portfolio enthalten ist und wann das umgesetzt werden kann?

Sind im Digitalisierungspaket langfristig auch mit Unterstützung durch KI z.B. ein optimierter Fahrzeug-/und Maschineneinsatz des Bauhofs und andere Instrumente enthalten?
Die Bürgerschaft wird sicher dankbar sein, wenn von den vielen durch das IM freigegebene Verfahren, die heute schon auf der Homepage beschrieben, aber noch nicht digital, ohne Besuch des Rathauses in Anspruch genommen werden können.

Zuletzt die Frage, ob eine Prognose von möglichen Kosteneinsparungen durch den Einsatz von Digitalisierungsmaßnahmen zu erwarten ist, also quasi die Rendite für die Investitionen, damit diese langfristig gerechtfertigt sind.

Ich bin mir sicher, dass die Haushaltslage bei den notwendigen Umsetzungsschritten berücksichtigt und der GR bei Einzelmaßnahmen rechtzeitig eingebunden wird. Über deren Priorisierung neben den evidenten sicherheitskritischen Aspekten werden wir durch dich Jörg und Sie Herr Spanberger sicher angemessen informiert.
Nochmals unseren Dank für deinen digitalen Einsatz Jörg.“

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e.V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

(Foto: Pixabay)

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025In der jüngsten Gemeinderatsitzung stand u.a. die „Polizeiliche Kr...
02/07/2026

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025

In der jüngsten Gemeinderatsitzung stand u.a. die „Polizeiliche Kriminalstatistik“ auf der Agenda.
Die Leiterin des Pp Mühlhausen, PHKin Karin Schroff, präsentierte hier den Ratsmitgliedern die Fallzahlen des Jahres 2025, zum einen für den Gesamtbereich des Polizeireviers Wiesloch, insbesondere natürlich aber für die Gesamtgemeinde Mühlhausen.
Fazit am Ende der Präsentation: Insgesamt leben wir hier in einer sicheren Gemeinde!

GR Reimund Metzger gab für die Freie Wähler – Bürgerliste e.V. nachfolgende Stellungnahme ab:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Ratsmitglieder, werte Mitbürgerinnen und Mitbürger

Auch von Seiten der Freie Wähler – Bürgerliste e.V. ein herzliches „Danke schön“ an die Leiterin des Polizeipostens Mühlhausen, PHKin Karin Schroff, für die professionelle Präsentation der Krimimalstatistik für unsere Gemeinde in 2025.
Ein zusätzlicher Dank geht selbstverständlich auch an Christopher Eichstätter vom Polizeirevier Wiesloch, der das ganze Jahr über die Zahlen, Daten und Fakten sammelt, um diese dann entsprechend aufzubereiten, damit sie uns hier in entsprechender Form präsentiert werden können.

In Anbetracht der äußeren Umstände will ich mich kurzfassen und nicht im Einzelnen auf die verschiedenen Deliktsfelder eingehen. Selbstverständlich konzentriere ich mich lediglich auf das lokale Geschehen.

Die Zahl „200“ scheint wohl die magische Zahl bezüglich der Fallzahlen für die Gesamtgemeinde Mühlhausen zu sein. Während diese Zahl in 2024 noch 205 betrug, waren es in 2025 noch 194. Diese Tendenz ist seit ca. sechs Jahren zu beobachten.

Natürlich können wir mit dieser Zahl im Vergleich zu anderen Kommunen im Zuständigkeitsbereich des PR Wiesloch gut leben, unsere Gemeinde ist hier sicherlich nicht „der Nabel der Verbrecherwelt“. Trotz allem leben wir nicht auf einer Insel der Glückseligkeit, es sind, überspitzt gesagt, immer noch 200 zu viel!

Aus den vielen Deliktsfeldern will ich zwei herausgreifen, die für mich besorgniserregend sind:

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Insgesamt wurden in 2025 in Mühlhausen 14 diesbezügliche Vorgänge bearbeitet, in 2024 waren es insgesamt acht. 13 der 14 Taten konnten erfreulicherweise aufgeklärt werden.
Hierbei handelte es sich um zwei Straftaten, bei denen Gewalt zur Durchsetzung der sexuellen Forderung angewandt wurde und sieben Fälle der Verbreitung pornografischer Schriften. Außerdem wurden zwei Fälle von sexuellem Missbrauch und drei Fälle von sexueller Belästigung angezeigt.

Wohnungseinbruchsdiebstahl

In diesem besonders sensiblen Deliktsfeld nahm die Gemeinde Mühlhausen in 2025 eine unrühmliche Rolle ein. Neben einem Anstieg bei den beiden Großen Kreisstädten Wiesloch und Leimen sind auch hier die Fallzahlen von 9 in 2024 auf insgesamt 11 in 2025 angestiegen.

Selbstverständlich ist zumindest den Insidern klar, dass man diese Zahlen sensibel behandeln muss. Wenn organisierte Banden in einer Nacht in einer Gemeinde mehrere Einbrüche begeht, dann „verhagelt“ es natürlich die Jahresstatistik für diese Kommune. Dem Ganzen kann man nur durch vermehrte Streifenfahrten sowie rechtzeitigen Hinweisen aus der Bevölkerung entgegenwirken.

Am Ende meiner Ausführungen noch einmal ein „Danke schön“ an den gesamten Pp Mühlhausen für die geleistete Arbeit, aber auch an den Streifendienst des PR Wiesloch, die sich 24 Std. / 7 Tage die Woche um unser aller Sicherheit bemühen.“

Für die Freie Wähler – Bürgerliste e.V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

(Foto: Pixabay)

Besuch der Sommerserenade des Musikvereins MühlhausenAm vergangenen Wochenende hatte der Musikverein Mühlhausen zu seine...
29/06/2026

Besuch der Sommerserenade des Musikvereins Mühlhausen

Am vergangenen Wochenende hatte der Musikverein Mühlhausen zu seiner traditionellen Sommerserenade eingeladen. Aufgrund der hochsommerlichen Temperaturen wurde das gesamte Event in den Innenraum der Pfarrkirche St. Cäcilia verlegt.

Unter dem Motto „Bella Italia“ präsentierten das Jugendorchester unter der Leitung von Nanette Wagner und das Erwachsenenorchester unter der Leitung von Dominik M. Koch den Zuhörerinnen und Zuhörern ein breites Potpourri an italienischer Musik.
Der musikalische Bogen reichte hierbei von klassischer Oper bis hin zu unvergessenen Pop- und Filmklassikern … alles in allem wieder mal ein unvergesslicher Musikabend!

Selbstverständlich waren gleich drei Vertreter der Freie Wähler-Bürgerliste e.V. (GR Oliver Grigoras-Stelli, GR Bruno Sauer, GR Reimund Metzger) vor Ort, um sich diesen musikalischen Leckerbissen nicht entgehen zu lassen.

Wir gratulieren dem Musikverein Mühlhausen zu diesem tollen Event und freuen uns schon auf die Sommerserenade 2027.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e.V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

Foto: GR Bruno Sauer, GR Reimund Metzger, GR Oliver Grigoras-Stelli

28/06/2026

Bebauungsplan "Klotzäcker, 2. Änderung", Tairnbach - Erlass einer
Veränderungssperre

In der Mai-Sitzung des Gemeinderates stand u.a. auch die oben genannte Thematik auf dem Tableau.
Hierzu ein kurzer Blick in die Historie:
In der Gemeinderatsitzung am 10.12.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Klotzäcker, 2. Änderung“, Tairnbach gefasst.

In dieser Sitzung wurde auch der Erlass einer Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Klotzäcker, 2.Änderung“ beschlossen. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre war auf zwei Jahre beschränkt und endete zum Jahresende 2022.

Rechtsgrundlage hierzu ist § 14 ff. BauGB. Ein solche Veränderungssperre bewirkt, dass bauliche Vorhaben nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt sowie erhebliche oder im wesentlichen wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorgenommen werden dürfen

Die Verwaltung empfahl dem Gemeinderat weiterhin an dem im Jahr 2020 beschlossenen städtebaulichen Entwicklungsziel eines neuen Wohngebiets im Bebauungsplangebiet Klotzäcker festzuhalten. Hierzu sei es ratsam, zur Sicherung der Planung, eine erneute Veränderungssperre als Satzung für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung zu erlassen.

Für die Freie Wähler – Bürgerliste e.V. gab GR Reinhold Sauer zur Thematik nachfolgende Stellungnahme ab:

„Im Jahre 2020 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Klotzäcker 2. Änderung“ gefasst.
Damit sollten im Plangebiet bisher als Gewerbegebiet und Mischgebiet festgesetzte Bereiche zugunsten eines allgemeinen Wohngebietes aufgegeben werden.

Das Bebauungsplanverfahren konnte jedoch wegen fehlender Mitwirkungsbereitschaft einzelner Grundstückseigentümer bislang nicht zum Abschluss gebracht werden.

Aktuell befinden sich mehrere Grundstücke im Plangebiet oberhalb des ehemaligen Betriebsgelände der Majolica in der Vermarktung. Ein Grundstück, das sich innerhalb der Gewerbefläche GE2 des noch rechtskräftigen Bebauungsplans „Klotzäcker, 1. Änderung“ befindet, wird als Gewerbegrundstück angeboten.

Durch eine entsprechende Bebauung würde die Ausweisung zum Wohngebiet in diesem Bereich in Frage gestellt. Deshalb ist eine Veränderungssperre geboten, um die geplante Entwicklung des Geländes oberhalb der Majolica zum Wohnbaugebiet zu sichern.
Wir befürworten deshalb den Erlass einer Veränderungssperre.“

Für die Freie Wähler – Bürgerliste e.V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

22/06/2026

Neubaugebiet „Brühl / Neusatz“ in Rettigheim (Teil 3)
Allgemeine Anmerkungen !

In den beiden zurückliegenden Wochen haben wir ausführlich zu der o.g. Thematik berichtet und den Standpunkt bzw. die Herangehensweise der Freie Wähler – Bürgerliste e.V. erläutert.

Abschließend nun die allgemeinen Anmerkungen unseres GR Bruno Sauer, der diese gleich zu Beginn der Diskussion abgab.

„Herr Spanberger, Herr Glup, Vertreter der Verwaltung, werte Zuhörende

zum allgemeinen Teil und der von Ihnen Herr Spanberger und Herr Glup vorgestellten Sachlage darf ich Stellung nehmen. Die Vorstellung des Änderungsantrags wird von GR Oliver Grigoras-Stelli vorgenommen.

Vorweg, unabhängig des heutigen Beschlusses, wird am Ende des Tages der Mannsbach in Rettigheim das Wasser immer noch bergab führen. Ein kritischer guter und konstruktiver Austausch der Argumente und am Ende eine finale Entscheidung durch Mehrheiten, das ist gelebte Demokratie.
Das ist positiver politischer Streit, nach Heiner Geißler. Es bleibt uns auch nichts Anderes übrig als Mehrheitsentscheide, so sie korrekt entstanden sind, zu akzeptieren.
Denn die nächste Sitzung wartet schon und wollten wir jedes Mal nach einer uns unliebsamen Entscheidung schmollen, so wären wir schlechter Demokraten. Und unabhängig vom Beschlussausgang sehe ich nicht, dass nach allem was wir bislang gehört haben, das Baugebiet gefährdet ist.

Alle Argumente bislang waren m. E. nicht gegen ein Baugebiet. Sie zeigen nur die Vielfalt der Sichtweisen, die berücksichtigt werden sollten. Daher müssen wir uns nicht gegenseitig überbieten.
Aber es ist wichtig und richtig hier den Dialog, wie formuliert wurde, auszutauschen. Auch für den Austausch mit der Bürgerschaft in jede Richtung (pro und contra) darf ich mich für unsere Fraktion bedanken.
Ich sehe es heute eher so, dass das Baugebiet wie ein Zug auf das Gleis gesetzt ist und im Bahnhof steht. Ob der Zug heute losfährt oder erst Mitte bzw. Ende dieses Jahres, ist nicht der Punkt.
Wäre der TOP heute nicht von der Verwaltung auf die Tagesordnung gesetzt worden, ich glaube nicht, dass aus der Mitte des Gemeinderats ein Antrag, der möglich gewesen wäre, gekommen wäre. Öffentlicher Druck darf nicht die Ratio ausblenden.

Wer von Verzögerung oder Verhinderung sprechen würde, sollte die Vorgeschichte nicht ausblenden. Über dieses Baugebiet wird seit nunmehr 58 Jahren gesprochen. Seit 51 Jahren sind wir Gesamtgemeinde. Und über Jahrzehnte hinweg gab es politische Mehrheiten, teils sehr stark ausgeprägte, die das Vorhaben, wenn es wirklich oberste Priorität gehabt hätte, längst hätten umsetzen können.

Daher ist, was den Zeitpunkt angeht, dies keine Aussage das Baugebiet nicht zu wollen. Für uns sprechend kann ich wiederholen, dass wir einen anderen Weg als die präferieren, aber das Ziel ist das gleiche wie die Verwaltung, ein Baugebiet. Aber es gibt einige Aspekte, die bei aller Freude über die Möglichkeit eines Baugebiets nicht untergehen dürfen.
Der gesamtheitliche Blick erscheint wichtig, nicht nur in eine Richtung. Kostengünstiger Wohnraum, erschwingliche Bauplätze, insbesondere für junge möglichst Rettigheimer Familien, Wohnraum für Rückkehrer nach Rettigheim, Menschen mit durchschnittlichem Einkommen oder ältere Menschen.
Das sind die vielfach geäußerten Ziele die wir sicher alle unterstützen. Aber wir müssen uns ehrlich machen. Ob diese Personengruppen tatsächlich zum Zuge kommen, entscheiden wir am Ende nicht abschließend. Denn auch in Rettigheim wird das Gesetz des Marktes nicht außer Kraft gesetzt.

Wenn ein heute künftiger Baugrundbesitzender berechtigter Weise aus einem Acker einen „kleinen Goldesel“ machen kann, wird er im Falle eines avisierten Verkaufs dem finanziell besten Angebot wohl den Vorzug geben. Das ist legitim, das ist menschlich.

Steht der Bieter vor Tür, ist die Herkunft meist unerheblich. Hier gilt das geflügelte Sprichwort, wonach Liebe vergeht aber der Hektar besteht. Dass rund 60% ein Baugebiet positiv begleiten, wie Sie Herr Spanberger es sehr treffend ausgedrückt haben, ist sicher eine nicht überraschende Zahl.
Aber bedeutet es nicht per se: Selbst für Eigenbedarf zeitnah bauen zu wollen, tatsächlich neuen Wohnraum z. B. für Miete schaffen zu wollen, Grundstücke zeitnah auf den Markt zu bringen und zu verkaufen oder erschwinglichen Wohnraum bzw. Baufläche für einheimische zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie die Kollegin Martin hier im Rat. Sie musste über 4 Jahre für eine Wohnung suchen. Sie kann alle genannten Problemstellungen mit am besten bewerten. Und sicher wäre sie gerne früher hier im schönen Rettigheim angekommen.

Ein Neubaugebiet, das ich befürworte, wenn es kostenrisikoarm, wie von uns vorgeschlagen, kommt, kann die Gemeinde und den Ortsteil aufwerten und Chancen schaffen. Wachstum als zwingende Notwendigkeit für die Sicherung von Infrastruktur durch neue Baugebiete wird häufig in die Diskussion eingeworfen. Das ist eine Sichtweise, die jedoch nicht absolut ist.

Außenentwicklung schafft auch neue Kosten und nur vorübergehend ggf. neue Kinderzahlen. Auch ein Baugebiet altert. Das ist immer noch keine Aussage gegen ein Baugebiet. Daher darf Innenentwicklung nicht ausgeblendet werden. Sie bleibt ein weiterer Punkt in der Gesamtbetrachtung. Die Gemeinde hat für die STEG mit einer umfangreichen Untersuchung beauftragt und erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt. Ziel war ausdrücklich, vorhandene Potentiale im Ortskern, bei Leerständen, Baulücken oder Nachverdichtungen systematisch zu erfassen. Das BauGB schreibt uns zwingend vor Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Gleichzeitig müssen wir aber versuchen objektiv diesen Punkt zu bewerten: Innenentwicklung klingt in der Theorie oft einfacher, als sie sich in der Praxis tatsächlich umsetzen lässt. Denn verständlicherweise wird sich in vielen Fällen jemand eher für einen Neubau auf einem freien Bauplatz entscheiden als für den aufwendigen Umbau einer alten Scheune / das Bauen in zweiter Reihe / komplizierte Grundstückszuschnitte, oder Sanierungen im Ortskern mit hohen baulichen / finanziellen Herausforderungen. Genau dieser Spagat zeigt sich nicht nur in Mühlhausen als Gesamtgemeinde, sondern nahezu in allen Kommunen. Einerseits wird zurecht Innenentwicklung gefordert. Andererseits bleibt die tatsächliche Nachfrage nach klassischen Neubaugrundstücken hoch.

Sicherlich wird das Thema auch angesichts der anstehenden Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr zusätzlich politische Dynamik entfalten. Es ist weder ungewöhnlich noch illegitim, das kommunale Entwicklungsprojekte wie Neubaugebiete im Vorfeld solcher Wahlen stärker in den Fokus rücken oder hierfür politische Startsignale gesetzt werden. Wohnraumentwicklung, Wachstum und Zukunftsperspektiven gehören klassischerweise zu den Themen, mit denen Amtsinhaber wie auch mögliche Bewerbende öffentliche Zustimmung gewinnen möchten.
Wie eingangs erwähnt führen viele Wege nach Rom und nach Rettigheim und in diesem Sinne ist der heutige sachliche Austausch ein Ausdruck gelebter Demokratie.“

Für die Freie Wähler – Bürgerliste e.V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

Neubaugebiet „Brühl / Neusatz“ in RettigheimÄnderungsantrag der Freie Wähler – Bürgerliste e.V.Wie bereits in der vergan...
12/06/2026

Neubaugebiet „Brühl / Neusatz“ in Rettigheim
Änderungsantrag der Freie Wähler – Bürgerliste e.V.

Wie bereits in der vergangenen Woche angekündigt, wollen wir heute auf den Änderungsantrag eingehen, den unser GR Oliver Grigoras-Stelli in der Gemeinderatsitzung eingebracht hat.
Die Zielrichtung war selbstverständlich die gleiche, wie die seitens der Verwaltung. Gravierender Unterschied war die Herangehensweise.

Hier der Änderungsantrag, der für sich spricht:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats und vor allem: liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger im Zuschauerraum,

wir alle sitzen am heutigen Abend hier, weil wir für unsere Gemeinde und insbesondere für den Ortsteil Rettigheim etwas bewegen wollen. Ich möchte daher zu Beginn eines unmissverständlich klarstellen: Die Fraktion der Freien Wähler-Bürgerliste e.V. steht zu dem strategischen Ziel der Gemeindeverwaltung.
Wir wollen die Weiterentwicklung Rettigheims. Wir wollen und wir brauchen dringend neuen Wohnraum für junge Familien und für unsere einheimischen Bürgerinnen und Bürger. Dieses Ziel stellen wir mit unserem Antrag ausdrücklich nicht in Frage.

Aber als Gemeinderat tragen wir nicht nur die Verantwortung für das „Was“, sondern vor allem für das „Wie“. Und beim Wie schlagen wir heute lediglich einen anderen, wirtschaftlich risikoärmeren und organisatorisch tragfähigeren Weg vor.

Unser Grundsatz lautet: Wir wollen dieses Baugebiet möglich machen – aber wir machen es von Anfang an richtig!
Was liegt uns heute als Beschlussvorlage der Verwaltung vor? Wir sollen einen sofortigen, formellen Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB fassen.
Auf gut Deutsch: Wir sollen das offizielle Planverfahren starten und damit das formelle Verfahren ins Rollen bringen.

Das Problem dabei ist jedoch, dass das wirtschaftliche Fundament für dieses Millionenprojekt zum jetzigen Zeitpunkt völlig ungeklärt ist. Wer dieses Gebiet am Ende tatsächlich erschließt, ist heute noch reine Spekulation. (Exkurs: Ein Erschließungsträger ist ein Unternehmen oder eine Gesellschaft, das von einer Gemeinde beauftragt wird, Grundstücke und Baugebiete baureif zu erschließen. Dies umfasst die Anbindung an das Straßennetz sowie die Versorgung mit Wasser, Strom und Abwasser.)

Die Verwaltung schlägt uns vor, planerisch in erhebliche Vorleistung zu gehen, ohne die realen Rahmenbedingungen für die Gemeinde und die Grundstückseigentümer zu kennen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns gegenwärtig in einer Phase der Haushaltskonsolidierung. Wenn wir heute den Aufstellungsbeschluss fassen, lösen wir weitere kostenwirksame Schritte aus – sei es für den Artenschutz, die Entwässerung oder den Lärmschutz. Sollte das formelle Verfahren im weiteren Verlauf an rechtlichen oder technischen Hürden stocken oder gar scheitern, blieben die Kostenrisiken bei der Gemeinde Mühlhausen hängen.

Das können und das dürfen wir unserem konsolidierungspflichtigen Haushalt aktuell nicht zumuten! Hinzu kommt die handfeste Gefahr einer reinen „Schubladenplanung“. Wenn wir die Planung ohne frühe Einbindung eines Umsetzungspartners vorantreiben, riskieren wir Entwürfe, die theoretisch schön aussehen, sich später im Tiefbau aber als wirtschaftlich untragbar erweisen. Zwar liegt uns eine ausführliche Machbarkeitsstudie der ESB Kommunalprojekt AG vor, es ist jedoch nicht klar, ob ein späterer Erschließungsträger die gleichen Ansichten teilt, die in dieser Machbarkeitsstudie enthalten sind.

Wenn wir den Erschließungsträger erst zu einem späten Zeitpunkt einbeziehen, riskieren wir teure und zeitraubende Korrekturverfahren, bei denen wir im schlimmsten Fall wieder ganz von vorne anfangen müssen. Und es könnte noch viel schlimmer kommen, falls wir überhaupt keinen Erschließungsträger finden, dann müssten wir das Projekt begraben.

Genau hier setzt unser Änderungsantrag an. Wir wollen das Verfahren im Sinne des Vorsichtsprinzips geordnet aufbauen. Vor dem formellen Einstieg nehmen wir uns bewusst die Zeit, um das wirtschaftlich sinnvollste Umsetzungsmodell zu prüfen.

Unser Antrag beauftragt die Verwaltung, unverzüglich strukturierte Sondierungs- und Verhandlungsgespräche mit qualifizierten Erschließungs- und Projektträgern aufzunehmen. Dies muss ohnehin geschehen. Die Verwaltung hat im Rahmen Ihres Vortrags mehrfach selbst dargelegt, dass ein Erschließungsträger benötigt wird.

Dabei sollten wir den gesamten Markt betrachten: öffentliche, kommunalnahe und erfahrene private Dienstleister, wie beispielsweise die Landsiedlung Baden-Württemberg, kommunale Bankentöchter oder regionale Versorger. Wir wollen fundiert prüfen lassen, ob ein solcher Partner bereit ist, die Projektsteuerung, die Eigentümeransprache, die Vorbereitung der Bodenordnung, die Erschließung und die spätere Vermarktung ganz oder teilweise zu übernehmen. Das Ziel ist die Vorbereitung einer rechtlich zulässigen Kostenübernahme- oder Erschließungsvereinbarung.

Wir wollen schwarz auf weiß prüfen, in welchem Umfang die externen Planungs- und Verfahrenskosten durch den künftigen Träger übernommen werden können, um das finanzielle Risiko unserer Gemeinde und der Grundstückseigentümer zu minimieren.

Und um es ganz deutlich zu sagen: Die nach § 2 (1) BauGB geschützte kommunale Planungshoheit bleibt hiervon zu jedem Zeitpunkt unberührt. Der Gemeinderat behält das Heft des Handelns bis zum Schluss vollständig in der Hand.

Und jetzt möchte ich mich ganz gezielt an die Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen wenden, die heute so zahlreich in den Sitzungssaal gekommen sind: Unser Antrag ist ein Schutzschirm für Sie!

Dieses Baugebiet wird in Rettigheim seit Jahrzehnten diskutiert. Wenn wir erst den Beschluss fassen und viel später einen Erschließungsträger suchen, hängen Sie als Eigentümer in einer unendlichen Hängepartie fest.
Wir wollen, dass die handfeste Kalkulations- und Bauexpertise eines Praktikers von der ersten Minute an direkt in die Ausarbeitung des Bebauungsplans mit einfließt. Eine vom Tiefbaufachmann optimierte Straßen- und Leitungsführung kann dazu beitragen, die realen Gesamtkosten des Projekts zu senken.
Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Ein wirksamer Schutz vor unvorhersehbaren Kostenexplosionen bei den späteren Erschließungs- und Umsetzungskosten. Sie bekommen frühzeitig einen klaren, kompetenten Ansprechpartner für faire Gespräche auf Augenhöhe.

Unser Weg sichert am Ende faire Bedingungen für Sie und hoffentlich bezahlbare Grundstücke für die künftigen Bauherren. Sicherlich wird die Verwaltung heute argumentieren, dass dieses Vorgehen Zeit kostet. Ich sage Ihnen: Bei einem Gebiet, dass seit Jahrzehnten diskutiert wird, ist es vollauf gerechtfertigt, jetzt wenige Wochen oder Monate für eine fundierte wirtschaftliche und organisatorische Vorbereitung zu nutzen. Das ist keine Verhinderung, sondern ein Gebot der kaufmännischen Vernunft und der politischen Verantwortung gegenüber unseren Steuerzahlern und den Eigentümern gleichermaßen. Der Verwaltungsvorschlag kommt in diesem Fall einfach zu früh.

Erst das saubere Konzept auf den Tisch, erst die wirtschaftlichen Fakten und danach fassen wir als Gemeinderat den formellen Aufstellungsbeschluss. Lassen Sie uns dieses wichtige Projekt für Rettigheim anpacken: Mit Vernunft, mit maximaler Sicherheit für unseren Haushalt und mit fairen, transparenten Bedingungen für unsere Bürgerinnen und Bürger! Ich bitte Sie im Namen der Freien Wähler um Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.“

Für die Freie Wähler – Bürgerliste e.V.
Reimund Metzger, Gemeinderat

(Foto: RNZ)

Neubaugebiet „Brühl / Neusatz“ in Rettigheim; Aufstellungsbeschluss eines BebauungsplansIn der jüngsten Gemeinderatsitzu...
05/06/2026

Neubaugebiet „Brühl / Neusatz“ in Rettigheim; Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans

In der jüngsten Gemeinderatsitzung lag der Schwerpunkt eindeutig bei der Beschlussfassung eines Aufstellungsbeschlusses für das o.g. Neubaugebiet.

Grundsätzlich wollten wir an dieser Stelle zunächst unseren von GR Grigoras-Stelli eingebrachten Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung vorstellen, die jüngste Berichterstattung eines politischen Mitbewerbers in der vergangenen Woche zwingt uns jedoch dazu, unsere Berichterstattung aufzuteilen und heute zunächst mit einem klaren Faktencheck zu reagieren.

Die Gemeinderatssitzung in der Turnhalle Rettigheim war für alle Beteiligten eine Geduldsprobe. Nach einer teilweise hochemotionalen Diskussion stand am Ende ein wegweisender Beschluss für Rettigheim.
Als Freie Wähler-Bürgerliste e.V. freuen wir uns, dass der Weg für dringend benötigten Wohnraum für junge Familien und Einheimische nun endlich geebnet ist. Unser strategisches Ziel war und ist hierbei völlig klar: Wir wollen die Weiterentwicklung unseres Ortsteils.
Mit großem Erstaunen mussten wir in der Ausgabe Nr. 22 der Gemeinderundschau die Berichterstattung eines politischen Mitbewerbers zu der Thematik lesen.
Hier konnte und sollte wohl der Eindruck erweckt werden, dass lediglich „eine Fraktion“ das o.g. Neubaugebiet befürworten würde. Dies trifft selbstverständlich mit Nichten zu.
In unserem Änderungsantrag wurde mehrfach darauf abgehoben, dass wir als Freie Wähler – Bürgerliste e.V. zur Erschließung dieses Neubaugebietes stehen.

Es wurde ebenfalls behauptet, dass die Absicht, vor einem formellen Verfahren einen Erschließungsträger zu suchen, „realitätsfremd“ sei. Ebenso warf man uns vor, dass das Projekt aufgrund unseres Antrags „eine weitere Schleife ziehen“ müsse und es so zu einer weiteren zeitlichen Verschiebung käme.

Hier lohnt sich ein Blick auf die nackten Fakten, die rechtlichen Realitäten und ein kurzer Ausflug in die Historie:

1. Wer zieht hier eigentlich was in die Länge?

Das Neubaugebiet „Brühl/Neusatz“ wird in Rettigheim bereits seit 1968 diskutiert, wir sprechen hier also von einem Zeitraum von fast sechs Jahrzehnten. Wenn es also um das Thema „in die Länge ziehen“ geht, ist ein Blick in die Historie durchaus aufschlussreich:

Seit vielen Jahrzehnten verfügt eben jener politische Mitbewerber über die absolute Mehrheit im Gemeinderat, rühmte sich vor Kurzem, seit 80 Jahren „die gestaltende Kraft“ in der Gemeinde zu sein (siehe Gemeinderundschau Nr. 21). Wer über einen derart langen Zeitraum das Heft des Handelns in der Hand hielt, das genannte Neubaugebiet schon längst hätte umsetzen können und nun anderen Fraktionen bei einer eingehenden Prüfung von wenigen Wochen eine „Verzögerungstaktik“ vorwirft, beweist zumindest eine bemerkenswerte humoristische Ader.

2. Rechtliche Hausaufgaben nicht gemacht: Ein Beschluss, der erst noch wirksam werden muss

Als politischer Mitbewerber sollte man im Vorfeld einer Berichterstattung auch seine rechtlichen Hausaufgaben machen: Ein formeller Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB hat keinerlei bindende Wirkung für einen Erschließungsträger. Er ist schlichtweg keine rechtliche Voraussetzung, um überhaupt Gespräche mit potenziellen Partnern zu führen oder eine Ausschreibung vorzubereiten. Dass die Gemeinde ein massives, seriöses Interesse an diesem Neubaugebiet hat, zeigen bereits die jahrelangen Vorarbeiten und die aufwändige Baulandentwicklungsstudie.
Unser Änderungsantrag entsprang reiner kaufmännischer Vorsicht: Wir befinden uns mitten in einer Phase der Haushaltskonsolidierung. Ein wirksamer Aufstellungsbeschluss setzt eine juristische Maschinerie in Gang, die sofort erhebliche, kostenintensive Gutachten auslöst. Hätten wir blindlings gehandelt, wären alle finanziellen Risiken im Falle eines Scheiterns allein an der Gemeinde hängen geblieben.

3. Im Gemeinderat zustimmen, um danach in der Gemeinderundschau zu schimpfen – genau unser Humor!

Der in der Gemeinderatsitzung letztendlich gefasste Beschluss spiegelt im Kern genau dass wieder, was wir mit unserem Antrag bezwecken wollten. Die Verwaltung kam in einer Sitzungsunterbrechung ihrerseits auf die Ratsmitglieder der Freie Wähler – Bürgerliste e.V. zu und bot an, die geforderten Antragspunkte in den eigentlichen Beschlussvorschlag mit einzuarbeiten, was schlussendlich dann auch geschah.

Der so ergänzte Vorschlag wurde mit 12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung angenommen (drei Ratsmitglieder waren befangen).

Bemerkenswert ist, dass der entsprechende politische Mitbewerber diesem Beschluss im Gemeinderat vollumfänglich und einstimmig mit zugestimmt hat! Man ist unserem Ansinnen also in der Sitzung in den entscheidenden Punkten gefolgt.

Der offizielle Beschluss-Wortlaut legt unmissverständlich fest: „Der Gemeinderat billigt die vorgestellte Gebietsabgrenzung und fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes... Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses soll nach Beauftragung eines Erschließungsträgers für das Plangebiet erfolgen.“
Das bedeutet im Klartext: Der Beschluss wird erst durch die öffentliche Bekanntmachung rechtlich wirksam (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Und diese Bekanntmachung darf erst erfolgen, nachdem ein Erschließungsträger vertraglich gebunden ist! Genau das war der Kern unseres Antrags: Erst das wirtschaftliche Fundament und die Absicherung der Risiken, erst die kaufmännischen Fakten – und dann die rechtliche Wirksamkeit des Verfahrens.
Ein reines „Weiter-so“ der ursprünglichen Verwaltungsvorlage wurde damit erfolgreich verhindert. Die Verwaltung wurde nun beauftragt, unverzüglich die Ausschreibung für die Erschließungsträgerschaft vorzubereiten. Im Rahmen dieser Ausschreibung müssen zwingend genau die von uns geforderten Kernpunkte dargelegt werden:
• Eine detaillierte Darstellung möglicher Umsetzungsmodelle.
• Eine fundierte Einschätzung der finanziellen Risiken für die Gemeinde.
• Ein grober Liquiditäts- und Zeitplan sowie eine Aufstellung der Folgekosten.
• Die Honoraraufwendungen für die Stadtplanung sollen vom Erschließungsträger übernommen werden.

Besonders wichtig: Der gesamte Beschluss steht unter einem ausdrücklichen Finanzierungsvorbehalt im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung.

4. Fazit

Der gefundene Kompromiss ist ein großer Erfolg – vor allem, weil er wesentliche Sicherheitsmechanismen unseres Antrags enthält. Wir haben das Verfahren im Sinne des Vorsichtsprinzips auf ein solideres Fundament gestellt, um unsere Gemeinde vor unkalkulierbaren Kosten zu schützen.
In der kommenden Woche werden wir unseren Änderungsantrag im Detail vorstellen und aufzeigen, welche konkreten wirtschaftlichen und planerischen Vorteile unser Modell für Sie als betroffene Grundstückseigentümer und künftige Bauherren bereithält.

Für die Freie Wähler-Bürgerliste e. V.
Reimund Metzger und Oliver Grigoras-Stelli, Gemeinderäte

(Foto: RNZ) Neubaugebiet Brühl / Neusatz

Adresse

Lindenweg 26
Mühlhausen
69242

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