03/09/2026
Die LWLSPD-Fraktion hat sich heute intensiv mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 und den finanziellen Rahmenbedingungen für den LWL-Haushalt 2027 befasst. Der Befund bleibt ernüchternd: Die Städte, Gemeinden und Kreise in Westfalen-Lippe - und damit auch der LWL - befinden sich in einer dramatischen Finanzlage, die ihre politischen Handlungsspielräume immer weiter einschränkt.
Die Erhöhung des Verbundsatzes im GFG 2027 auf 23,5 Prozent ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung. Angesichts vielerorts nicht mehr auszugleichender kommunaler Haushalte löst das Land NRW damit jedoch keines der grundlegenden Probleme.
Beim LWL steigen vor allem die Aufwendungen für gesetzlich übertragene soziale Aufgaben wie die Eingliederungshilfe und Hilfen zur Pflege weiter an. Dabei handelt es sich nicht um freiwillige Leistungen. Sie sichern Rechtsansprüche, gesellschaftliche Teilhabe und ein Leben in Würde. Solange Bund und Land diese Ausgaben nicht dauerhaft mitfinanzieren, müssen die Kommunen die wachsenden Kosten über die Landschaftsumlage tragen.
Nach aktuellem Stand müssen die 27 Kreise und kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe im kommenden Jahr bei einem Hebesatz von 18,6 Prozent rund 3,72 Milliarden Euro Landschaftsumlage zahlen. Das Schaubild zeigt, wie sich diese Belastung auf die einzelnen Städte und Kreise verteilt.
Der LWL kann dieses strukturelle Finanzierungsproblem nicht lösen. Er muss sich jedoch seiner Verantwortung stellen. Deshalb stehen wir für sparsames Wirtschaften, die Überprüfung von Strukturen und klare Prioritäten.
Für die gilt: Wir stehen fest an der Seite unserer Mitgliedskörperschaften. Wir werden den LWL-Haushalt kritisch, sorgfältig und verantwortungsbewusst beraten. Die gesetzlich geschützten Rechte und notwendigen Leistungen für Menschen mit Behinderungen stehen für uns dabei niemals zur Disposition.
Zugleich fordern wir von Bund und Land endlich eine auskömmliche Finanzierung der sozialen Aufgaben. Die kommunale Familie darf mit den steigenden Sozialausgaben nicht länger alleingelassen werden.