31/05/2025
Antrag des RCDS an das Studentenparlament vom 28.2.2025:
Zugangsberechtigung für die Bibliotheken der Universität Mannheim
Das Studierendenparlament möge beschließen:
Das Studierendenparlament möge den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), insbesondere die beiden Vorsitzenden sowie den Referenten für Campusangelegenheiten damit beauftragen, sich mit der Leitung der Universitätsbibliothek Mannheim in Verbindung zu setzen, um eine mögliche Kontrolle der Zugangsberechtigung an den Eingängen der Bibliotheken zu prüfen, um so der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Mannheim zur Durchsetzung zu verhelfen.
Begründung:
Die Bibliothek der Universität Mannheim ist für viele Studenten aufgrund der dort verbrachten Zeit eine zweite Heimat. Sie ist ein Ort des Lernens und der Wissensaufnahme. Auch Externe nutzen dieses Umfeld gerne, für sie besteht die Möglichkeit, auf der Website der Universitätsbibliothek einen Bibliotheksausweis für eine einmalige Gebühr von 25€ zu beantragen. Seit dem Ende der Zugangsbeschränkungen wegen der Pandemie kann jedoch jeder, der sich traut, in die Bibliothek eintreten. Scheinbar wird dies auch von Personen genutzt, die augenscheinlich nicht mit den Gepflogenheiten eines Bibliotheksbesuchs betraut sind. Konkret zu nennen sind hier einzelne Schüler, die insbesondere in den ersten Monaten eines Jahres die Räumlichkeiten rücksichtslos nutzen, offensichtlich um sich auf die Prüfungen im Abitur vorzubereiten. Dabei sind Verstöße diese Personengruppen gegen § 9 Abs. 2 S. 3 Hs. 2 und S. 4 Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Mannheim leider die Regel. Durch eine Kontrolle der Zugangsberechtigung wird man erreichen, dass diese Personen zum Beantragen eines Bibliothekausweises gedrängt werden. Im Zusammenhang mit diesem Verfahren kann dann ausdrücklich auf die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Mannheim verwiesen werden, um Störungen der Forschung, der Lehre, dem Studium und der Weiterbildung für alle Zugangsberechtigten zu verhindern.