01/06/2026
📢 Der Fachbereich 32 – Wasser, Abfall, Bodenschutz – des Landratsamtes Miesbach informiert: Wer Möbel, Elektrogeräte, Metalle oder andere nicht mehr benötigte Gegenstände für nicht angemeldete – und somit rechtswidrige – Sammlungen bereitstellt, handelt selbst rechtswidrig! ‼️ Die zugunsten vermeintlich „kostenfreier“ Entsorgung gesammelten Gegenstände landen selten dort, wo sie hingehören – der finanziell verwertbare Teil wird zwar aussortiert, der Rest wird jedoch achtlos in der Natur entsorgt. 🛑 Dies hat schwerwiegende Folgen für die Umwelt und trägt dazu bei, dass unser aller Müllgebühren steigen.
👉 Unterstützt keine illegalen Sammlungen, sondern nutzt die offiziell vorgesehenen Wertstoffhöfe im Landkreis!