10/06/2026
Pressemitteilung , 10. Juni 2026
Abschottung ohne Transparenz
Bayern lässt zentrale Fragen zur GEAS-Umsetzung offen
Mit der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) treten am Freitag, dem 12. Juni, weitreichende Änderungen im Asylsystem in Kraft. Doch kurz vor dem Start bleiben zentrale Fragen zur praktischen Umsetzung in Bayern unbeantwortet. Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert die mangelnde Transparenz der zuständigen Behörden und warnt vor gravierenden Folgen für Schutzsuchende.
Besonders weitreichend sind die neuen Asylgrenzverfahren. Ab Freitag werden sie auch am Münchner Flughafen durchgeführt, der als EU-Außengrenze gilt. Nach den europäischen Vorgaben müssen vulnerable Personen – etwa LGBTIQ*-Personen, Menschen mit Behinderungen, Betroffene von Folter oder Menschenhandel, Traumatisierte oder schwer Erkrankte – frühzeitig erkannt werden. Nur so können besondere Verfahrensgarantien und eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt werden.
Nach aktuellem Stand übernimmt die Bundespolizei dieses Screening. Weder ist erkennbar, dass die Beamt:innen hierfür ausreichend qualifiziert sind, noch werden viele Betroffene sie als unabhängige und vertrauenswürdige Ansprechpartner wahrnehmen. Wie Schutzsuchende Zugang zu unabhängiger Beratung, Informationen und rechtlicher Unterstützung erhalten sollen, ist bislang unklar.
„Wer rechtsstaatliche Verfahren gewährleisten will, muss sicherstellen, dass Schutzsuchende Zugang zu verständlichen Informationen, unabhängiger Beratung und wirksamem Rechtsschutz haben. Derzeit fehlt jedoch vielerorts die notwendige Klarheit darüber, wie dies praktisch umgesetzt werden soll“, so Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat.
Klar ist bislang vor allem eines: Im Rahmen der neuen Grenzverfahren können Schutzsuchende bis zu 24 Monate faktisch in Haft gehalten werden. Die bisherigen 29 Plätze am Münchner Flughafen werden dafür absehbar nicht ausreichen. Deshalb soll im Raum Ingolstadt/Manching eine neue Einrichtung entstehen.
Wo genau diese eingerichtet werden soll, für wie viele Menschen sie ausgelegt ist und unter welchen Bedingungen die Betroffenen dort leben müssen, ist nicht bekannt. Informationen zu Bewegungsfreiheit, medizinischer und psychologischer Versorgung, rechtlicher Beratung oder sozialer Teilhabe liegen bislang weder der Öffentlichkeit noch zivilgesellschaftlichen Organisationen vor. Offene Fragen bestehen zudem bei den Inlandsscreenings und der Ausgestaltung der neuen Asylverfahren insgesamt.
„Kurz vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen herrscht mehr Unklarheit als Transparenz. Die Folgen tragen die Schutzsuchenden selbst“, kritisiert Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Während Bayern mit Hochdruck neue Strukturen zur Abschottung von Schutzsuchenden schafft, bleibt offen, wie ihre Rechte gewährleistet werden sollen. Für die Einschränkung von Freiheit gibt es offenbar Pläne – für Beratung, Rechtsschutz und den Schutz vulnerabler Personen dagegen nicht. Diese Schieflage ist kein Versehen, sondern Ausdruck einer Politik, die Abschottung über Rechtsstaatlichkeit stellt. Wer Schutzsuchende künftig über Monate festhalten will, schuldet der Öffentlichkeit Transparenz darüber wo Menschen untergebracht werden und wie dort die Einhaltung ihrer Rechte sichergestellt wird.“