24/03/2025
Unser Eilantrag gegen die Sondervermögen: Eine moralische Niederlage für den Staat, aber ein Sieg für uns!
Obwohl unser Eilantrag gegen die Sondervermögen abgelehnt wurde, haben wir auf moralischer Ebene gewonnen!
Als bayerische Partei und als Menschen, die ihre Heimat lieben, sehen wir es als unsere Pflicht an, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um die bayerische Bevölkerung und Bayern zu schützen. Deshalb hat die Bayernpartei am 19. März 2025, vertreten durch unseren Vorsitzenden Thomas Hummel, den Generalsekretär Robert Böhnlein und den Bezirksvorsitzenden von Unterfranken Marco Scholz, beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VerfGH) einen Eilantrag eingereicht, um die Zustimmung zu den drei Grundgesetzänderungen bezüglich der Sondervermögen (Schulden) und der Schuldenbremse des Bundeslandes Bayern zu verhindern.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass:
Nicht erkennbar sei, dass die enorme Kreditaufnahme die Bürger Bayerns direkt beeinträchtigt.
Die Bayerische Verfassung keinen Schutz davor bietet, dass sich die Staatsregierung an verfassungswidrigen Bundesgesetzen beteiligt.
Eine Verfassungsbeschwerde in diesem Zusammenhang unzulässig sei.
Diese Begründungen sprechen für sich!
Wir haben alles unternommen, was in unserer Macht steht, und in der aktuellen politischen Situation geraten Bayerns Interessen immer mehr in den Hintergrund. Doch die Bayernpartei gibt nicht auf! Wir setzen uns weiterhin entschieden für Bayern ein. Was CSU und Freie Wähler immer wieder verkünden, aber nie umsetzen, tun wir: Wir schützen das bayerische Volk und die bayerische Verfassung.
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: BAYERNPARTEI