28/05/2026
Unterlassen der Fütterung von Tauben in der Gemeinde Nalbach
Die Gemeinde Nalbach weist aus aktuellem Anlass ausdrücklich darauf hin, dass das Füttern von Tauben im gesamten Gemeindegebiet zu unterlassen ist. Dies betrifft insbesondere öffentliche Straßen, Gehwege, Plätze, Grünanlagen, Spielplätze sowie sonstige öffentlich zugängliche Flächen und Einrichtungen.
In den vergangenen Monaten wurde vermehrt festgestellt, dass durch das Ausbringen von Brot, Körnern und sonstigen Lebensmittelresten Tauben in größerer Zahl angelockt werden. Die damit verbundene Ansammlung von Futterresten führt jedoch nicht nur zu einer erheblichen Verschmutzung öffentlicher Bereiche, sondern begünstigt insbesondere auch das Auftreten von Ratten und anderem Ungeziefer.
Ratten finden in liegengebliebenen Futterresten ideale Nahrungsquellen. Hierdurch kann sich innerhalb kurzer Zeit eine erhebliche Schädlingsproblematik entwickeln, die mit Gefahren für die öffentliche Gesundheit und Hygiene verbunden ist. Neben möglichen Krankheitsübertragungen entstehen zudem Verunreinigungen an Gebäuden, Denkmälern und öffentlichen Einrichtungen. Auch private Grundstücke in der Umgebung können hiervon betroffen sein.
Darüber hinaus führt eine regelmäßige Fütterung dazu, dass sich Taubenpopulationen dauerhaft an bestimmten Orten ansiedeln und stark vermehren. Die Hinterlassenschaften der Tiere verursachen nicht nur Verschmutzungen, sondern können langfristig auch Schäden an Bauwerken und Fahrzeugen hervorrufen.
Die Gemeinde Nalbach bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis sowie um verantwortungsbewusstes Verhalten. Nur durch die Mithilfe der Bevölkerung kann verhindert werden, dass sich Tauben- und Rattenbestände weiter ausbreiten und zusätzliche Kosten für Reinigung, Schädlingsbekämpfung und Instandhaltung öffentlicher Anlagen entstehen.
Bitte helfen Sie mit, unsere Gemeinde sauber, sicher und lebenswert zu erhalten.
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Jörg Laub
Bürgermeister