25/02/2025
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/201776/1975-streit-um-straffreie-abtreibung-vor-dem-verfassungsgericht/
25.02.1975 50. Das Bundesverfassungsgericht verwirft die vom Bundestag beschlossene Reform des §218 als verfassungswidrig und empfiehlt statt der Fristenlösung eine Neuregelung nach dem Indikationsmodell. SPD und FDP strebten daraufhin im Bundestag eine erweiterte Indikationslösung an und verabschiedeten diese im Februar 1976 gegen die Stimmen der Unionsfraktion. Das Gesetz enthielt weiterhin das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die Strafandrohung, es sollte aber keine Strafverfolgung geben, wenn eine Abtreibung aus ärztlich attestierten medizinischen, ethischen oder sozialen Gründen stattgefunden hat.
Ätzend, dass die Ampel keine Regelung mehr getroffen hat, den §218 aus dem Strafgesetzbuch rauszunehmen!
Abtreibungen sollten strafffrei möglich sein, war eine Kernforderung der Frauenbewegung. Um dies zu realisieren, verabschiedete die sozialliberale Koalition Mitte der 1970er-Jahre ein entsprechendes Gesetz. Doch vor genau 40 Jahren verwarf das Bundes