19/05/2026
AfD ist Volkspartei – Volksparteien verbietet man nicht!
Auf der Einwohnerversammlung der Hansestadt Lübeck vom 12.03.2026 wurde ein Antrag verabschiedet, dessen Text wie folgt lautete (Vorlage 20/0045): „Herr Maximilian Schümann beantragt: zur Entscheidung - Der Bürgermeister und die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck werden gebeten, sich gegenüber der Landes- und Bundesebene für ein Verbotsverfahren der AfD einzusetzen, um das solidarische und tolerante Zusammenleben grundsätzlich und damit auch der Lübecker:innen zu schützen.“
Dazu nimmt der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion Dirk Groß wie folgt Stellung: „Der Bereich Recht der Hansestadt Lübeck hat im Hauptausschuss erklärt, dass es hier einen kommunalen Bezug geben muss, damit der Antrag überhaupt befasst werden kann. SPD, Grüne sowie Linke & GAL machten sich dafür stark, dass diese Selbstverpflichtung in diesem Fall nicht gelten soll. Dies sieht unsere Fraktion nicht gegeben. Die AfD steht fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung und liefert in der Lübecker Bürgerschaft keinen Nachweis, hier rechtsextremistische Anträge eingebracht zu haben.“
An der Einwohnerversammlung im März dieses Jahres nahmen nicht einmal 80 Bürgerinnen und Bürger teil. Dies sind, da kann die Linke & GAL noch so oft behaupten, dass ganz Lübeck dies so will, tatsächlich bei weitem nicht alle Lübecker.
Bei der Bundestagswahl 2025 hatte Lübeck 178.245 Wahlberechtigte, von denen 22.254 und somit 15,7 % ihre Zweitstimme der AfD gegeben hatten. Es wird keine Person diese Wahl als undemokratisch bezeichnen können. Es stehen hier 22.254 Wähler gegenüber nicht einmal 80 Bürgern.
Dieser Antrag ist darüber hinaus nicht, wie Frau Schulte-Ostermann von Linke & GAL behauptete, ein Antrag aus der Mitte unserer Hansestadt. Es ist ein ideologisch geprägter Antrag, der mit Herrn Schümann aus der Feder vom Kreisschatzmeister von Die Linke Lübeck gekommen ist und von der SPD, Grünen und Linke & GAL Unterstützung findet.
Im Hauptausschuss der vergangenen Woche wurden Argumente vorgetragen, die jeglicher Grundlage entbehren und bereits das Verwaltungsgericht Köln gab einem Eilantrag der AfD statt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ behandeln oder bezeichnen. Und trotzdem bauen einige Bürgerschaftsmitglieder ein Narrativ auf, dass in einem Verbotsverfahren einer konkurrierenden Partei münden soll. Gerichtsbeschlüsse scheinen in deren Augen nur Schall und Rauch zu sein.
Und auch der Bezug zu einer Correctiv-Berichterstattung, die ins Feld geführt worden ist, darf mittlerweile gerichtsfest als „dreckige Correctiv Lügen“ bezeichnet werden.
Dirk Groß weiter: „Es darf hier gemutmaßt werden, dass gerade diese Parteien um ihre Pfründe bei zukünftigen Wahlen fürchten und damit unsere parlamentarische Demokratie angreifen. Wir fordern alle Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft auf, den politischen Wettstreit mit Argumenten, statt mit Verboten zu führen.“