03/03/2026
Neunkircher SPD reagiert mit Unverständnis auf das Vorgehen der CDU-Stadtratsfraktion
Als SPD-Fraktion im Neunkircher Stadtrat und SPD Stadtverband setzen wir uns seit Beginn für eine umfassende und transparente Aufklärung der Vorgänge rund um die NVG ein. Seit Bekanntwerden einiger Inhalte des Teneo-Gutachtens im Rahmen der medialen Berichterstattung haben wir uns intensiv mit der Bewertung der Vorwürfe sowie mit möglichen politischen und personellen Konsequenzen befasst. Ziel muss es sein, weiteren Schaden von der Stadt und der NVG abzuwenden. Zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem der Stadtrat noch nicht von Teneo selbst über die Untersuchungen informiert wurde – das wird am 18. März der Fall sein – fehlt schlichtweg eine ausreichende Information und Kenntnis über die Vorgänge, um auf sachlicher Basis ein Urteil zu fällen.
Gerade findet ein Überbietungswettbewerb bei der Forderung nach Rücktritten verschiedener Personen statt. Dabei muss man die Frage stellen, ob die Parteien und Gremien, die dies fordern, noch an einer wirklichen Aufklärung der Sachverhalte interessiert sind, oder ob es nur um den schnellen Klick geht. Gerade von der CDU Neunkirchen, die in den vergangenen Wochen immer wieder darauf hingewiesen hat, dass sie an einer sachlichen Aufklärung interessiert sei, ist dieses Verhalten mehr als irritierend und wenig seriös. Besonders irritierend ist auch die Tatsache, dass eines ihrer benannten Mitglieder im Aufsichtsrat der NVG trotz Bekanntwerden dieses Skandals im August, es nie für notwendig gehalten hat, an einer Sitzung teilzunehmen. Die SPD-Mitglieder im Aufsichtsrat stellen Fragen und wirken vollzählig aktiv an der Aufklärung mit.
Als SPD Neunkirchen werden wir weiterhin den Weg der transparenten Aufklärung betreiben und die Neuaufstellung im Beteiligungsmanagement von Stadt und Kreis unterstützen, dass so etwas nie wieder vorkommen kann. Personelle Konsequenzen schließen wir ausdrücklich nicht aus, zum jetzigen Zeitpunkt fehlt aus unserer Sicht dafür die sachliche Grundlage.
Konkret zur heute veröffentlichten Rücktrittsforderung bzw. einem dann durchzuführenden Abwahlverfahren gegen Oberbürgermeister Jörg Aumann halten wir dies auf Grundlage des derzeit bekannten Sachstandes für nicht gerechtfertigt.