Schutzschleife.NRW

Schutzschleife.NRW Gemeinsam ein Zeichen setzen – NRW zeigt Respekt! Auf dieser gesonderten Seite veröffentlicht der

Boxenstop fürs EhrenamtSicher engagiert: Umgang mit Aggression und Gewalt im EhrenamtHabt ihr im Rahmen eures Ehrenamtes...
14/01/2025

Boxenstop fürs Ehrenamt

Sicher engagiert: Umgang mit Aggression und Gewalt im Ehrenamt

Habt ihr im Rahmen eures Ehrenamtes schon aggressives Verhalten oder Gewalt erlebt und wusstet nicht, wie ihr damit am besten umgeht? Leider sind insbesondere Menschen, die sich politisch engagieren oder im Brand- und Katastrophenschutz aktiv sind, oft von Aggressionen oder sogar körperlicher Gewalt bedroht. Das Wissen um die richtigen Maßnahmen für Vorbeugung und Schutz kann euch dabei helfen.

Im Workshop stellen euch Pia Austrup von und Dirk Eßer von der Unfallkasse NRW Präventionsmöglichkeiten vor. Das Gewaltschutznetzwerk trägt zur Sicherheit von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern sowie politisch Aktiven bei. Hierbei bietet das Netzwerk beispielsweise in Form von Taschenkarten konkrete Tipps für die Sicherheit zu Hause, im Büro, in der Öffentlichkeit und vor allem auch im Internet.

Format:

Online via Zoom Meeting

Zum Austausch und Mitmachen – bitte mit Kamera und Mikrofon

Eure Fragen per Chat und Wortmeldung

Hier könnt ihr euch für die Veranstaltung anmelden:

Hier geht's zur kostenfreien Anmeldung.

https://pretix.eu/lssbe-nrw/stark-fuer-022/w/PMFYUckdQV6Kk1bo/?

Mit der Bestätigungsmail erhaltet ihr den Zugangslink zur Zoom-Konferenz.

Ergebnisse der Untersuchung „Gewalt und Belästigung durch Mitbürgerinnen und Mitbürger der Mitglieder von Feuerwehren un...
19/12/2024

Ergebnisse der Untersuchung „Gewalt und Belästigung durch Mitbürgerinnen und Mitbürger der Mitglieder von Feuerwehren und Leitstellen“ veröffentlicht

In einer weiteren Untersuchung befragten die beiden Spitzenverbände Deutscher Feuerwehrverband und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung nun neben den Freiwilligen Feuerwehren auch Berufs- und Werkfeuerwehren. Die Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit, sich für Gewaltprävention und ein gesellschaftliches Klima einzusetzen. Das Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) führte die Online-Befragung durch und wertete die Zahlen aus. Mit mehr als 7.500 Personen wurden diesmal rund 1.000 Personen mehr als 2023 erreicht.

Mehr als 50 Prozent der teilnehmenden Freiwilligen Feuerwehrkräfte erklärten, in den vergangenen beiden Jahren angegriffen worden zu sein, was die Ergebnisse von 2023 leider bestätigt. Bei den Werkfeuerwehrmitgliedern war der Anteil gleich hoch. Bei den Berufsfeuerwehrangehörigen berichteten sogar 75 Prozent von Angriffen in den letzten zwei Jahren. Bei mehr als 90 Prozent aller Betroffenen gab es unter den Angriffen Beschimpfungen und Beleidigungen.

„Verrückt könnte man meinen. Bezweifeln doch viele das Funktionieren des Staates und wird dies vielfach als Grund für den gestiegenen Anstieg von Gewalt gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des gesamten öffentlichen Dienstes angeführt; so ist es doch die Polizei, die Feuerwehr und die Rettungsdienste, die uns helfen, wenn wir um Hilfe rufen. Der Staat funktioniert gerade in diesem Bereich. Doch auch diesen Einsatzkräften schlägt manchmal mangelnder Respekt entgegen.“, kommentiert Stefan Meuter, Vorsitzender des Verband der Feuerwehren im Rhein-Kreis Neuss die Ergebnisse der Studie.

Insgesamt 4.103 (Vorjahr 3.775) Straftaten gegen Feuerwehr- und Rettungsdienstangehörige im Jahr 2023 in Deutschland – Zahlen aus dem Bundeslagebild des Bundeskriminalamtes. Der größte Anteil an allen Gewalttaten gegen Feuerwehrangehörige entfiel mit 50,6% auf die Deliktgruppe „tätlicher Angriff“ (541 Opfer), gefolgt von „Bedrohung“ mit 13,1% (140 Opfer). Innerhalb der sonstigen Rettungsdienstkräfte wurde der größte Anteil mit 42,1% ebenfalls bei „tätlichem Angriff“ (1.222 Opfer), gefolgt von „Bedrohung“ mit 19,9% (578 Opfer), registriert.

Körperverletzung erlitten 197 Feuerwehrangehörige sowie 649 sonstige Rettungsdienstkräfte durch Gewalt an der Einsatzstelle. Im Landesvergleich wurden sowohl bei der Feuerwehr als auch den sonstigen Rettungsdienstkräften die meisten Fälle und Opfer in Nordrhein-Westfalen erfasst. 124 Fälle „tätlichem Angriffs“ gegen Feuerwehrangehörige, 515 Angehörige des Rettunsgdienstes Opfer eines „tätlichem Angriffs“ im Einsatz – Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik für NRW.

357 Vorfälle von körperlicher Gewaltanwendung gegen Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz wurden gemäß Meldeerlass den Leitstellen noch während des Einsatzes im Vorjahr gemeldet.

Jeden Tag in Nordrhein Westfahlen ein verletzter Angehöriger von Feuerwehr und Rettungsdienst durch Gewaltanwendung. In der Bundesrepublik jeden Tag 11 Straftaten gegen Angehörige von Feuerwehr und Rettungsdienst im Einsatz.

Zahlen aus den Polizeistatistiken, die betrachtet werden müssen. In Relation zu den Einsatzzahlen von knapp 2 Millionen Einsätzen im Bereich Brände, Technische Hilfeleistung und Rettungsdienst verschwindend gering.

Jedoch: „Mit diesen Zahlen dürfen wir uns nicht abfinden!“, mahnt auch Dr. Stefan H***y, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Auch verbale Übergriffe wie Beleidigungen sind inakzeptables Verhalten. Wer sich beruflich oder ehrenamtlich für andere einsetzt, hat Respekt verdient, keine Beschimpfungen.“

Die zusammengefassten Ergebnisse der zweiten gemeinsamen Umfrage sowie weitere Informationen stehen auf der DFV-Webseite unter https://www.feuerwehrverband.de/kampagnen/keine-gewalt/ zur Verfügung.

Weiterführende Links:

https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2024/12/Online_UmfrageEinsatzkraefte_Gewaltbefragung_DFV_2024.pdf

https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2024/12/Online_Gruppe_Freiwillige_Feuerwehr_aus_Gesamtbericht_DFV_Gewaltbefragung_2024.pdf

https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2024/12/Online_Gruppe_Berufsfeuerwehr_aus_Gesamtbericht_DFV_Gewaltbefragung_2024.pdf

https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2024/12/Online_Gruppe_Werkfeuerwehr_aus_Gesamtbericht_DFV_Gewaltbefragung_2024.pdf

Bildnachweis: Es gilt sich mit den Ergebnissen auseinanderzusetzen und Maßnahmen abzuleiten. - Stefan Meuter bei der Vorstellung der Ergebnisse der Umfrage des DFV und der DGUV

Gewalt gegen EinsatzkräfteZweite bundesweite Umfrage durch den DFV gestartet Ab sofort können bis zum 25. Oktober 2024 n...
13/09/2024

Gewalt gegen Einsatzkräfte
Zweite bundesweite Umfrage durch den DFV gestartet

Ab sofort können bis zum 25. Oktober 2024 neben ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen auch Berufsfeuerwehrleute sowie Angehörige von Werkfeuerwehren ihre Erfahrungen zum Thema „Gewalt gegen Feuerwehr-Einsatzkräfte“ mitteilen. An der Umfrage könnt Ihr online unter https://befragungen.dguv.de/evasys/online.php?p=DFV_2024 teilnehmen.

Im vergangenen Jahr konnte mit der ersten Umfrage das wichtige Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte faktenbasiert in die öffentliche Diskussion gebracht werden. Umso wichtiger ist es, jetzt neben Angehörige Freiwilliger Feuerwehren auch die Berufs- und Werkfeuerwehren mit zu berücksichtigen, damit sich ein realistisches Gesamtbild ergibt.

Letzte Umfrage ergab: Rund die Hälfte hat schon Gewalt erfahren
„Gewalt gegen Menschen, die anderen helfen wollen, ist absolut inakzeptabel. Darauf weisen wir mit unserer Kampagne hin. Es ist wichtig, Gewaltvorfälle nicht hinzunehmen, sondern darüber zu sprechen. Wir unterstützen daher den Aufruf des Deutschen Feuerwehrverbandes, sich an der neuen Umfrage zu beteiligen“, sagte Dr. Stefan H***y, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Deren Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) führt die Umfrage erneut durch.

Rund die Hälfte der Befragten gab bei der letzten Umfrage (Ergebnisse sind abrufbar unter https://www.feuerwehrverband.de/kampagnen/keine-gewalt/) an, in den vergangenen 2 Jahren im Einsatz Gewalt erlebt zu haben. Verbale Gewalt in Form von Beleidigungen oder Bedrohungen dominierte dabei. „Anfeindungen sind teilweise zum Alltag von Feuerwehrleuten geworden“, so Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes. Mit der Erweiterung der Zielgruppe werden nun alle in Einsatztätigkeiten eingebundene Feuerwehrangehörige aufgenommen. Der DFV plane nach eigener Aussage, im Anschluss gezielte Maßnahmen zu erarbeiten. So sollen Feuerwehrangehörige besser geschützt werden.

Erfreut zeigte man sich über die jüngst von der Bundesregierung beschlossene Anpassung des Strafgesetzbuches (StGB). „Bei der Änderung in § 46 StGB wird den Richterinnen und Richtern ein Aspekt der Strafzumessung an die Hand gegeben. Jetzt ist eine Körperverletzung gegen Einsatzkräfte schärfer zu ahnden als eine ,normale‘ Körperverletzung“. Konkret wird damit § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB (Grundsätze der Strafzumessung) ergänzt mit der Feststellung auf die „Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“.

Deutscher Feuerwehrverband SicherimDienst VdF NRW

10/09/2024

„Diese Änderungen entsprechen unseren Forderungen seit der Gewalteskalation der Silvesternacht 2022/23“, ordnet DFV-Präsident Karl-Heinz Banse den Beschluss der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches ein. Die „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ waren das Ziel des Änderungsgesetzes.

Die aktuell beschlossene Ergänzung des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB mit der Feststellung auf die „Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“ dient der Klarstellung und Bekräftigung der geltenden Rechtslage. „Bei der Änderung in § 46 StGB wird den Richterinnen und Richtern ein Aspekt der Strafzumessung an die Hand gegeben. Jetzt ist eine Körperverletzung gegen Einsatzkräfte schärfer zu ahnden als eine ,normale‘ Körperverletzung“, begrüßt Banse die Umsetzung der Forderung, die auch beim DFV-Bundesfachkongress zum Thema „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ aufgestellt worden war.

Die zweite Änderung betrifft die Erweiterung der Regelbeispiele des § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB: Künftig wird auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls in der Regel einen besonders schweren Fall darstellen. „Damit wird schärfer geahndet, wenn Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt wurden, wie es in der Silvesternacht mehrfach passiert ist – auch dies war eine Forderung des Deutschen Feuerwehrverbandes“, so der DFV-Präsident.

„Trotz oder gerade wegen ihres Beitrags zum gesellschaftlichen Leben werden Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur“, hieß es zum Hintergrund im Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches. Hier wurde auch auf die erste vom Deutschen Feuerwehrverband und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführte Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren Bezug genommen. Hier hatten 49,5 Prozent der teilnehmenden Feuerwehrangehörigen angegeben, in den vergangenen zwei Jahren bereits Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätliche Angriffe erlebt zu haben. Mehr als ein Drittel der Befragten hatte davon berichtet, dass ihnen angedroht wurde, sie mit Fahrzeugen anzufahren; 14 Prozent hatten angegeben, mit Feuerwerkskörpern beworfen worden zu sein.

DFV und DGUV starten zum Parlamentarischen Abend der deutschen Feuerwehren am Mittwoch, 11. September, eine zweite Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte. Zielgruppe sind diesmal alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, Berufsfeuerwehr und Werkfeuerwehr. Der Link zur Umfrage wird auf https://www.feuerwehrverband.de/kampagnen/keine-gewalt/ veröffentlicht.

Wir sehen uns in Köln!
10/08/2024

Wir sehen uns in Köln!

⭐️ auf großer Bühne: NRW-Tag 2024 ⭐️

🗓️Der Countdown läuft, am 17. und 18. August startet der nächste NRW-Tag in Köln💡

Premiere für das Präventionsnetzwerk: Zum ersten Mal präsentieren wir uns vor großer Kulisse über den öffentlichen Dienst hinaus. Wir freuen uns sehr, mit Stand und als Teil des Bühnenprogramms dabei zu sein! 🙌🏼💪🏼

Was ein wichtige und hilfreiche Gelegenheit: Denn Schutz und Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst hängt von vielen Ursachen und Einflussfaktoren. Bürgerdialog ist dabei essenziell☝🏼

❌17.08. 14.00-15.30 Uhr Bühne Nord❌

Hier geht’s zum NRW-Tag
⬇️
https://www.im.nrw/nordrhein-westfalen-tag-2024

BMJ plant Änderung des Strafgesetzbuches"Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren Schutz" Vo...
25/07/2024

BMJ plant Änderung des Strafgesetzbuches
"Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren Schutz"

Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte, Ehrenamtliche – das Bundesjustizministerium will diejenigen besser schützen, die für das Gemeinwesen tätig werden. Ein nun vorgestellter Referentenentwurf sieht zwei Änderungen des StGB vor.

Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, werden trotz ihres unverzichtbaren Beitrags zum gesellschaftlichen Leben immer wieder zum Ziel von physischen und psychischen Angriffen. Dazu gehören die vielen ehrenamtlich Tätigen ebenso wie Amts-, Mandats- oder sonstige Berufsträger, die in verschiedensten Bereichen Verantwortung für unser demokratisches Gemeinwesen übernehmen. Neben den individuellen Folgen für das Opfer können die Angriffe die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gravierend beeinträchtigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt erschüttern.
Im Lichte dieser Entwicklungen soll der Schutz von Vollstreckungsbeamten, Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten durch Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) gestärkt werden.

Hierfür soll die Regelung zur Strafzumessung in § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB ergänzt und klargestellt werden, dass strafschärfend auch zu berücksichtigen ist, wenn die Tat geeignet ist, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Hierdurch sollen Gerichte und Ermittlungsbehörden noch stärker für die möglichen Auswirkungen solcher Taten auf das Gemeinwohl sensibilisiert werden. Darüber hinaus wird gegenüber denjenigen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, der Rückhalt und die ausdrückliche Anerkennung des Staates für ihre Tätigkeit zum Ausdruck gebracht und ein klares Signal an die (potenziellen) Täter entsprechender Taten gesendet.
Zudem sollen Vollstreckungsbeamte wie Polizisten, aber etwa auch Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme noch besser geschützt werden. Durch eine Ergänzung der Regelung zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) soll bei „hinterlistigen Überfällen“ auf diese Personen regelmäßig der erhöhte Strafrahmen für besonders schwere Fälle Anwendung finden. Hiernach ist die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren möglich.

Zum Referentenentwurf: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_Schutz_Vollstreckungsbeamte.html

SicherimDienst Deutscher Feuerwehrverband land.nrw VdF NRW

In stillem Gedenken. 🩶🩶
04/06/2024

In stillem Gedenken. 🩶🩶

Ein gutes Beispiel, wie Initiativen aus dem Präventionsnetzwerk SicherimDienst umgesetzt werden! https://www.facebook.co...
19/04/2024

Ein gutes Beispiel, wie Initiativen aus dem Präventionsnetzwerk SicherimDienst umgesetzt werden!

https://www.facebook.com/share/p/Aq32hePNu8V3GwMT/?mibextid=WC7FNe

NRW-Initiative „Mehr Schutz und Sicherheit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ veröffentlicht Leitfaden „Handlungssicherheit durch Gewaltschutztrainings“

„Jetzt liegt es an Ihnen!“, lautet der Schlusssatz des Vorwortes von Innenminister Herbert Reul im kürzlich veröffentlichten Leitfaden zu Gewaltschutztrainings für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. „Und damit hat er vollkommen Recht.“, ergänzt Stefan Meuter, Vorsitzender des Verband der Feuerwehren im Rhein Kreis Neuss und Mitglied der Koordinierungsgruppe der NRW-Initiative .

„Im Präventionsnetzwerk , dem auch der Rhein-Kreis Neuss und alle Kommunen unseres Kreises angeschlossen sind, gibt es sehr gute Ideen und Initiativen, die zum Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst umgesetzt werden können. Für die Feuerwehren haben wir den neu erschienenen Handlungsleitfaden aufgegriffen und erweitern unser Seminarangebot nun um Kommunikations- und Deeskalationstrainings.“, so Meuter weiter.

Das erste von geplant drei Seminaren für Angehörige der Feuerwehren im Rhein-Kreis Neuss am 8.Mai in Jüchen, finanziert durch den Verband der Feuerwehren im Rhein-Kreis Neuss, sieht Meuter auch als Reaktion auf die jüngsten Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik: 4.130 Straftaten gegen Feuerwehr- und Rettungsdienstangehörige in der Bundesrepublik im Jahr 2023. Im Vorjahr waren es noch 3.775 Straftaten gegen diese Einsatzkräfte. Im Bereich der Feuerwehr wurden 1.113 Straftaten verzeichnet; im Vorjahr 985. Im Bereich Rettungsdienst 3.017. Im Vorjahr 2.790.

„Zahlen, die betrachtet werden müssen, um Maßnahmen abzuleiten. Bei der Vielzahl der Einsätze tagtäglich in der Bundesrepublik verschwindend gering. Jedoch sind 11 Straftaten in Deutschland gegen Helfer von Feuerwehr und Rettungsdienst pro Tag nicht hinnehmbar.“, so Meuter weiter. „Es ist unabdingbar, dass wir uns jeden Tag dafür einsetzen, dass die Attacken auf unsere Einsatzkräfte der Blaulichtfamilie gestoppt werden. Die Präsenz dieses Sachverhalts ist elementar; diese Zahlen zu erkennen, darüber in der Gesellschaft zu sprechen und in den Organisationen und darüber hinaus Maßnahmen abzuleiten ist elementar, denn es wird Situationen geben, in denen wiederum Einsatzkräfte mit mangelndem Respekt und gegen sie gerichtete Gewalt konfrontiert werden. Hier gilt es vorbereitet zu sein. Und das setzen wir mit unseren Maßnahmen im Rhein-Kreis Neuss um.“

Bereits im letzten Jahr hat der Verband der Feuerwehren vier Seminare zum Thema „Einsätze mit psychisch kranken Personen“ durchgeführt und der Rhein-Kreis Neuss hat das Thema Kommunikation- und Deeskalation fest in seiner Truppführer/-innen Ausbildung etabliert. Maßnahmen, um auch den gestiegenen Zahlen der Gewalt gegen Einsatzkräfte im Rhein-Kreis Neuss zu begegnen, die im letzten Jahr bei 18 Fällen lag. 13 im Rettungsdienst und 5 Fälle von Gewalt gegen Feuerwehrangehörige.

Der Leitfaden ist auf der Seite des Präventionsnetzwerkes https://www.sicherimdienst.nrw/ zu finden.

Rhein-Kreis Neuss SicherimDienst land.nrw

Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 des Bundes – 4.130 Straftaten gegen Feuerwehr- und Rettungsdienstangehörige in der B...
10/04/2024

Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 des Bundes – 4.130 Straftaten gegen Feuerwehr- und Rettungsdienstangehörige in der Bundesrepublik im Jahr 2023!

Die Innenministerin führte im Rahmen der Vorstellung der Kriminalstatistik 2023 des Bundes aus: "Es ist erschütternd, dass im vergangenen Jahr Polizistinnen und Polizisten über 106.000 Mal im Dienst angegriffen wurden. Das sind täglich fast 300 Übergriffe gegen Polizeibeamte – und ein Anstieg um 10 Prozent."
In der Vorwoche wurde die Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen vorgestellt: dem Delikt „Widerstand und Angriff gegen/auf Staatsgewalt“ konnten 2023 genau 9.922 Fälle zugeordnet werden (+3,3 Prozent). Im Zehnjahresvergleich ist das eine Zunahme um 56,3 Prozent.
Im Bundeslagebild 2022 gab es unter 2.4 einen „Exkurs: Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Feuerwehr und sonstige Rettungsdienste“. Hierin hieß es, dass 2022 sowohl die Anzahl der Fälle als auch der Opfer bei Feuerwehrkräften auf bedeutend höherem Niveau als im Vorjahr lagen. Auch bei Sonstigen Rettungsdienstkräften (Rettungsdienst, THW, Bergwacht, Wasserrettung, usw.) erhöhten sich die Fall- und Opferzahlen und erreichten den höchsten Wert seit 2018.

Das Bundeslagebild und damit eine Ausarbeitung der vielen Tabellen aus der PKS 2023 erscheint erst im Herbst diesen Jahres. Ebenso eine Ausarbeitung in Bezug auf Feuerwehr und Rettungsdienst für NRW im Laufe diesen Jahres.
Betrachtet man jedoch vorab die mit der PKS 2023 des Bundes zur Verfügung gestellten Auswertungen, so ergibt sich folgendes Bild:

4.130 Straftaten insgesamt mit Opfererfassung gegen Feuerwehr- und Rettungsdienstangehörige in Deutschland. Im Vorjahr waren es noch 3.775 Straftaten gegen diese Einsatzkräfte. Im Bereich der Feuerwehr wurden 1.113 Straftaten verzeichnet; im Vorjahr 985. Im Bereich Rettungsdienst 3.017. Im Vorjahr 2.790. Anstieg im Bereich Feuerwehr beim tätlichen Angriff von 530 auf 641 Fälle. Körperverletzung von 213 auf 217 Fälle. Bedrohung von 121 auf 140. Gewaltkriminalität von 80 auf 95 Straftaten.

Zahlen, die betrachtet werden müssen, um Maßnahmen abzuleiten. Bei der Vielzahl der Einsätze tagtäglich in der Bundesrepublik verschwindend gering. Jedoch sind 11 Straftaten in Deutschland gegen Helfer von Feuerwehr und Rettungsdienst pro Tag nicht hinnehmbar.

Hier bedarf es weiterer Ausarbeitungen und Analysen der vorliegenden Zahlen. So ist es auch interessant, dass entgegen der weitläufigen Meinung, dass Jugendliche den höchsten Anteil an den 2.218 Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die Feuerwehr im Jahr 2023 hätten, diese jedoch mit nur 4% Anteil erfasst sind. Auch sind die Heranwachsenden mit 5% und die Tatverdächtige Erwachsene unter 25 Jahren mit 9% Anteil nicht die Mehrheit in der Statistik zum Tatverdächtigenalter bei Straftaten gegen Feuerwehrangehörige. Erwachsene ab 25 stellen mit 82% die Mehrheit (994 männlich, 825 weiblich). Umgerechnet auf die Straftaten gegen die Feuerwehr, werden pro Fall somit auch mehrere Tatverdächtige erfasst.

Ohne eine ganzheitliche Betrachtungsweise und einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz wird sich die Lage nicht entspannen. Es muss ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass die Achtung vor der Durchsetzung der rechtmäßigen Staatsgewalt einen Eckpfeiler unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates darstellt. Umso unverständlicher ist es, dass Einsatzkräfte der Feuerwehr oder anderer Rettungsdienste Gewalt erfahren müssen, obwohl sich diese in der Regel in keinem konfrontativen, sondern helfenden Einsatz, der nicht mit Grundrechtseinschränkungen verbunden ist, befinden. Dies trifft aber auch auf die „Freunde und Helfer“ der Polizei in unterstützenden Einsätzen zu.
Es ist unabdingbar, dass wir uns jeden Tag dafür einsetzen, dass die Attacken auf unsere Einsatzkräfte der Blaulichtfamilie gestoppt werden. Die Präsenz dieses Sachverhalts ist elementar; diese Zahlen zu erkennen, darüber in der Gesellschaft zu sprechen und in den Organisationen und darüber hinaus Maßnahmen abzuleiten ist elementar, denn es wird Situationen geben, in denen wiederum Einsatzkräfte mit mangelndem Respekt und gegen sie gerichtete Gewalt konfrontiert werden. Hier gilt es vorbereitet zu sein.

Quellen:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/pks-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2023/Bund/Opfer/BU-O-16-T943-Beruf-Taetigkeit-2_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=3
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2023/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-11-T232-TV-Alter-Vollstreckung-Rettung_csv.html

Deutscher Feuerwehrverband land.nrw VdF NRW

Fußballfans aufgepasst! Werde Teil von Fairplay und Respect zur UEFA EURO 2024! ⬇️
03/04/2024

Fußballfans aufgepasst! Werde Teil von Fairplay und Respect zur UEFA EURO 2024! ⬇️

UEFA EURO 2024: FAIRPLAY + RESPECT

Die Kampagne FAIRPLAY + RESPECT von der Polizei 🚔️ und den Städten Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und Köln und der Initiative DER MENSCH DAHINTER – Start der Vorbereitungen – Wir suchen SIE für ein FOTO 📸!

FAIRPLAY + RESPECT gilt nicht nur auf dem „Platz“, sondern auch im alltäglichen Umgang zwischen allen Bürgerinnen und Bürgern, Gästen, Fans sowie den Ordnungskräften von Polizei, Stadt und Rettungsdienst 🚑️ einschließlich der Feuerwehr 🚒.

In gegenseitigem RESPECT wollen wir alle mit FAIRPLAY unsere Weltoffenheit unter Beweis stellen.

Dafür suchen wir nun SIE! SIE, die Fans der jeweiligen Nationalmannschaften, welche zur UEFA EURO 2024 bei uns in den vier Städten in NRW zu Gast sein werden.

Gemeinsam mit den Mitarbeitenden von Polizei, Stadt und ihren Rettungskräften sollen Fotos entstehen, welche das Motto der Kampagne verdeutlichen!

Alle weiteren Infos finden Sie hier 👇️
https://dortmund.polizei.nrw/artikel/uefa-euro-2024-kampagne-fairplay-respect

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