01/06/2026
Arbeiter-Samariter-Bund, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und Malteser schlagen Alarm: Die geplante Begrenzung von Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnrate in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) könnte den Rettungsdienst in eine dauerhafte Unterfinanzierung führen❗
Dabei ist die präklinische Notfallversorgung rund um die Uhr – also die medizinische Versorgung vor der stationären Behandlung im Krankenhaus – ein zentraler Teil der Gesundheitsversorgung. Schon heute übernimmt der Rettungsdienst immer mehr Aufgaben und fängt Versorgungslücken auf. 🩺💊
Besonders kritisch: Künftige Lohnsteigerungen könnten nicht mehr vollständig refinanziert werden. Warum? Lohnerhöhungen sollen nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden, die Differenz müsste stattdessen von den Rettungsdienstträgern und Hilfsorganisationen getragen werden.
Deshalb fordern die eine klare gesetzliche Regelung für eine vollständige Finanzierung des Rettungsdienstes. Denn eine starke Notfallversorgung braucht eine sichere Finanzierung❗
❓ Was ist mit „Begrenzung von Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnrate in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“ gemeint?
Die Bezahlung im Gesundheitswesen (z. B. Rettungsdienst) soll laut Sparplänen der Bundesregierung nur noch begrenzt steigen dürfen. Diese Regel soll verhindern, dass die Ausgaben der Krankenkassen zu stark wachsen. Wenn sich die Kosten im Rettungsdienst aber erhöhen (z.B. durch mehr Einsätze, höhere Löhne, teurere Ausstattung) reichen die finanziellen Mittel nicht mehr aus.
Mehr zum Thema im Positionspapier ▶️ https://malteser.link/PositionspapierReformGKV