04/10/2025
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// Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) kennzeichnet den Zeitpunkt, bis zu dem ein Hersteller garantiert, dass ein ungeöffnetes Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine typischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch und Nährwert behält. Es bedeutet nicht, dass das Produkt danach automatisch verdorben ist. Daher dürfen Lebensmittel mit abgelaufenem MHD weiterhin verkauft werden, wenn sie noch einwandfrei sind. In diesem Fall liegt die Verantwortung für die Prüfung der Genusstauglichkeit nicht mehr beim Hersteller, sondern beim Händler, der zudem darauf hinweisen muss, dass das Datum überschritten ist. Händler dürfen solche Waren auch reduziert anbieten oder umverpacken und ein neues MHD angeben, solange die Sorgfaltspflicht eingehalten wird.
Anders verhält es sich bei sehr leicht verderblichen Produkten mit Verbrauchsdatum. Dieses gibt den letzten Tag an, an dem ein Lebensmittel sicher verkauft und verzehrt werden darf. Nach Überschreiten des Verbrauchsdatums ist der Verkauf verboten, da dann eine Gesundheitsgefahr durch Keime oder Verderb besteht. //