10/08/2026
💧 Wichtige Information zur Trinkwasserversorgung in Abtsteinach
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der rückläufigen Quellschüttungen hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Abtsteinach am 06.08.2026 den Trinkwassernotstand festgestellt.
Ab Dienstag, 11. August 2026, gelten daher Einschränkungen beim Trinkwasserverbrauch.
💧 Was ist ab dem 11. August verboten bzw. eingeschränkt?
❌ Bewässerung von Rasenflächen
❌ Bewässerung von Gärten, Grün- und Parkanlagen sowie Bäumen und Sträuchern – außer zur Abwehr bleibender Schäden. Diese ist höchstens zweimal pro Woche und nicht zwischen 10:00 und 20:00 Uhr zulässig.
❌ Befüllen und Nachfüllen von Schwimmbecken und ähnlichen Einrichtungen – Ausnahmen gelten nur zur Abwehr von Gefahren für Tiere und Pflanzen.
❌ Betrieb von Springbrunnen, Laufbrunnen und Wasserspielanlagen ohne Wasserkreislauf
❌ Bewässerung und Befeuchtung von Sport-, Tennis- und Reitplätzen zwischen 10:00 und 20:00 Uhr. Bei Sandplätzen ist zur Staubvermeidung eine höchstens fünfminütige Oberflächenbewässerung pro Stunde und Platz zulässig, sofern dies unumgänglich ist.
❌ Abspritzen von Terrassen, Wänden, Hof- und Wegflächen sowie Anlagen und Maschinen, soweit dies nicht aus betrieblichen oder hygienischen Gründen erforderlich ist.
❌ Waschen privater PKW außerhalb von Fahrzeugwaschanlagen
❌ Waschen von betrieblich genutzten Fahrzeugen, soweit dies nicht aus zwingenden betrieblichen oder hygienischen Gründen erforderlich ist.
❌ Kühlen von Anlagen und Anlagenteilen mit Trinkwasser, durch Wasserberieselung oder Durchlaufkühlung. Für Gewerbe- und Industriebetriebe gelten die in der Verordnung geregelten Ausnahmen.
❌ Bewässerung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen sowie im Erwerbsgartenbau zwischen 10:00 und 20:00 Uhr.
💧 Bitte gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um
Auch in anderen Fällen bitten wir darum, möglichst kein Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zu verwenden, wenn eine andere Möglichkeit besteht.
Die Maßnahmen dienen dazu, die vorhandenen Wasserreserven zu schonen und die Versorgungssicherheit in Abtsteinach zu erhalten. Zudem sollen ausreichende Reserven für einen möglichen erhöhten Löschwasserbedarf, insbesondere bei Wald- oder Flächenbränden, zur Verfügung stehen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe um einen sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.
Die Einschränkungen gelten bis zur Aufhebung des Trinkwassernotstandes.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinde Abtsteinach
Der Gemeindevorstand