02/09/2021
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 26. September 2021 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage https://www.oberhausen-rheinhausen.de/verwaltung-buergerservice/wahlen an.
Beim Aufruf des Links „Wahlschein-Online“ erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen(@)oberhausen-rheinhausen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Herr Sievert, Tel. 07254/503-110, Email: dominic.sievert(@)oberhausen-rheinhausen.de
Herr Wolf, Tel. 07254/503-135, Email: thomas.wolf(@)oberhausen-rheinhausen.de
Wahlscheine/Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 24. September 2021, 18.00 Uhr beantragt werden.
Wir bitten um Beachtung, dass die Ortsverwaltung in Rheinhausen am Freitag, 24. September 2021 lediglich bis 12.15 Uhr geöffnet hat. Sollten Sie in der Zeit von 12.15 Uhr bis 18.00 Uhr noch Wahlscheine/Briefwahlunterlagen beantragen wollen, so bitten wir Sie, das Team Bürgerbüro im Rathaus in Oberhausen, Adlerstraße 3, 68794 Oberhausen-Rheinhausen aufzusuchen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, d.h. bis zum 25. September 2021, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag (26. September 2021) bis 15.00 Uhr beantragt werden. Dies ist dann der Fall, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. In diesen Fällen bitten wir Sie um telefonische Kontaktaufnahme unter der Rufnummer 07254/503-110.
Eine entsprechende Erklärung ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Wer für andere den Antrag auf einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen stellt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
aufgrund der aktuellen Lage mit niedrigen Inzidenzen, einer steigenden Anzahl Geimpfter, nur wenigen Einrichtungen, die noch einen negativen Corona-Test fordern, haben wir uns entschlossen, aktuell die Teststationen in der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen zum 31. Juli 2021 einzustellen. Selbstverst...