Obermoschel

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Hier findest du Neuigkeiten und Informationen - direkt aus dem Herzen der kleinsten Stadt der Pfalz.

04/06/2026
01/06/2026
30/05/2026

Informationen der Verbandsgemeindewerke Nordpfälzer Land zum Betrieb eines privaten Schwimmbades

Wenn Sie Ihr Schwimmbad mit mehr als 10 m³ befüllen, bitten wir Sie, die Verbandsgemeindewerke im Vorfeld kurz darüber zu informieren. Wir kontrollieren stetig die Einspeisemengen in den einzelnen Ortsnetzen, um frühzeitig bei Abweichungen eventuelle Rohrbrüche finden zu können. Ein größerer Wasserbedarf, z.B. für eine Schwimmbadfüllung führt dann zu einer Abweichung der sonst üblichen Verbrauchsmengen. Mit Ihrer Meldung helfen Sie uns, den Grund für die erhöhte Wassermenge im jeweiligen Ortsnetz zu kennen.

Die Erstbefüllung eines privaten Schwimmbades wird generell mit der jeweils geltenden Gebühr pro m³ Frischwasserbezug plus der jeweils geltenden Gebühr pro m³ Schmutzwasser berechnet.

Das auch dann, wenn im Winterbetrieb nur eine Teilentleerung des Beckens angedacht bzw. nach Betriebsanleitung vorgesehen ist. Ebenfalls ist die Aufbereitung des Badewassers (egal ob Salzwasserelektrolyse oder Chlortabletten oder Natriumhypochlorid) nicht ausschlaggebend.

Wasser wird durch den Gebrauch als Schwimmbadwasser beim Ablassen zu Abwasser im Sinne des Landeswassergesetzes, § 51, Abs. 1, unabhängig davon, welche Zusätze verwendet werden, bzw. welche Behandlungsverfahren angewendet werden.

Demnach unterliegt Schwimmbadwasser der kommunalen Abwasserbeseitigungspflicht gem. § 52 Landeswassergesetz und muss der öffentlichen Abwasserbeseitigung gebührenpflichtig zugeführt werden. Bitte beachten Sie dies unbedingt bei einer Revision oder einer Reparatur Ihres Schwimmbades, sowie beim Ablassen von Beckenwasser.

Der Verdunstungsausgleich durch Sonneneinstrahlung kann über einen „Zwischenzähler“ ausgeglichen werden. Dafür fällt nur der Frischwasserbezug an.
Ein Antrag für die Anmeldung eines Zwischenzählers kann bei den Verbandsgemeindewerken Nordpfälzer Land, Kaiserslauterer Straße 10 a,
67806 Rockenhausen gestellt werden.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an folgende Mitarbeiter/innen:

Thomas Diehl Mail: [email protected] Tel: 06361-451-609
Svenja Dietz Mail: [email protected] Tel: 06361-451-611
Bianca Zirkel Mail: [email protected] Tel: 06361-451-610

Es ist schön zu sehen, wie rege unser Spielplatz in den letzten Wochen wieder genutzt wird. Wir freuen uns über jeden, d...
24/05/2026

Es ist schön zu sehen, wie rege unser Spielplatz in den letzten Wochen wieder genutzt wird. Wir freuen uns über jeden, der ihn besucht!

Damit dieser Ort für alle ein schönes Erlebnis bleibt, möchten wir kurz an die allgemeinen Verhaltens- und Nutzungsregeln erinnern, die am Eingang ausgeschildert sind:

🕘 Nutzungszeiten: 9:00 bis 18:00 Uhr – aus Rücksicht auf die Anwohnerschaft
🚭 Kein Rauchen, kein Alkohol
🚲 Keine Fahrräder, keine Ballspiele, keine Hunde auf dem Spielgelände
👧 Der Spielplatz richtet sich an Kinder unter 14 Jahren, für ältere Kinder und Jugendliche steht das MGG zur Verfügung.

Darüber hinaus bitten wir die kleinen und großen Geschäfte nicht auf oder um das Spielgelände zu erledigen.

Ein herzliches Dankeschön an alle, die sich an die Regeln halten und damit zum guten Miteinander beitragen. 🌳

23/05/2026

🌸 Obermoschel blüht! 🌸
Danke an den Kulturverein für die Blumenspende 💐 und an alle kleinen und großen Helferinnen und Helfer fürs Pflanzen.
So werden Leser und Leserinnen auch in der Stadtbücherei mit Blumen begrüßt 🌼

22/05/2026

📖🌱 Autor Thomas Rüsche-Lohr erzählte die Geschichte „Frösche im Frühling“ und nahm kleine und große Zuhörerinnen und Zuhörer mit in die Welt des Eichhörnchens und von Waldemar, dem Wildschwein. Gebannt hörten die Kinder zu und wurden im Anschluss kreativ. 🎨🐿️🐗

22/05/2026
🏛️ Ein schönes Stück Obermoscheler Geschichte ----Aus dem Nachlass eines verstorbenen Obermoscheler Bürgers haben wir zw...
17/05/2026

🏛️ Ein schönes Stück Obermoscheler Geschichte
----
Aus dem Nachlass eines verstorbenen Obermoscheler Bürgers haben wir zwei ganz besondere Erinnerungsstücke an die Stadt übergeben bekommen:

🖼️ ein Gemälde von 1922, das unseren Ort mit den Kirchtürmen und der Moschellandsburg zeigt
💡 eine Jugendstil-Tischlampe, deren Schirm gleich mehrere Obermoscheler Wahrzeichen trägt: die evangelische und die katholische Kirche, die ehemalige Schule und das ehemalige Amtsgericht.

Wir danken den Angehörigen sehr herzlich für dieses großzügige Geschenk. Solche Stücke erzählen die Geschichte unserer Stadt – und es freut uns sehr, dass sie nun in Obermoschel bleiben.

Adresse

Friedrichstrasse 7
Obermoschel
67823

Öffnungszeiten

Dienstag 17:00 - 19:00
Donnerstag 17:00 - 19:00

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