Polizei Oldenburg

Polizei Oldenburg Offizieller Account der Polizei Niedersachsen - Im Notfall 110 wählen! Hier keine Anzeigen/Hinweise.

Stalking ist nach wie vor ein Thema, das oft verharmlost und unterschätzt wird. Beharrliches Verfolgen und Nachstellen g...
04/09/2026

Stalking ist nach wie vor ein Thema, das oft verharmlost und unterschätzt wird. Beharrliches Verfolgen und Nachstellen greift tief in den Alltag und in die Psyche der Opfer ein. Nächtliche Anrufe, E-Mails oder physisches Nachstellen am Arbeitsplatz und auf dem Heimweg - Stalking passiert in unterschiedlicher Form und Intensität.

Opfer fühlen sich in vielen Fällen hilflos, nicht ernst genommen oder schämen sich sogar, über ihre Situation zu sprechen. Die Schuld wird oftmals im eigenen Verhalten gesucht. Unterstützung und Hilfe aufzusuchen oder gar die Polizei zu verständigen, das passiert leider noch viel zu selten. Stalker belästigen, verfolgen und bedrohen die von ihnen ausgewählten Personen oft intensiv und über längere Zeiträume hinweg. Die Übergriffe nehmen dabei viele Formen an - bis hin zu körperlicher und sexueller Gewalt.

👮Was sollten Betroffene tun?
▪ Nehmt die Situation ernst! Häufig haben die Betroffenen von Stalking ein ungutes Gefühl, sind sich jedoch nicht sicher, ob es sich wirklich um Stalking handelt.
▪ Erstattet Anzeige bei der Polizei! Vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei zeigt gegen Stalkende Wirkung und die Belästigungen hören nach einer Anzeige häufig auf.
▪ Macht dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Ihr jetzt und in Zukunft keinerlei Kontakt wünscht, am besten in Gegenwart von Zeugen. Lasst Euch nicht auf Diskussionen oder ein "letztes klärendes Gespräch" ein. Bleibt konsequent!
▪ Auch wenn es schwerfällt: Dokumentiert alle Anrufe, Nachrichten oder Briefe. Führt Tagebuch, notiert jeden (versuchten) Kontakt und die für Euch daraus entstandenen Auswirkungen.
▪ Informieret Euer Umfeld! Habt keine Angst, Eurer Familie, Euren Freunden, Kollegen oder Nachbarn die Situation zu schildern. Sie werden dann besonders aufmerksam sein und können Euch warnen. Denkt daran: Öffentlichkeit kann schützen!
▪ Findet Stalking an Eurem Arbeitsplatz statt oder hat es dort Auswirkungen, wendet Euch an Euren Arbeitgeber.
Viele Betroffene von Stalking möchten nur, dass es endlich aufhört. Hierbei kann auch der Rat einer Fachberatungsstelle für Stalking-Opfer eingeholt werden, um gemeinsam das eigene Verhalten anzupassen und die weiteren Schritte zu planen.

❗ Stalking ist eine Straftat!
Wiederholtes Nachstellen, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers "nicht unerheblich" zu beeinträchtigen ist nach § 238 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden; in schweren Fällen sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich.
Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Die polizeiliche Erfahrung hat gezeigt, dass schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen Stalkende Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.

Wir wünschen Euch ausschließlich angenehme Besuche!
Euer


>Dieser Text basiert auf einem Beitrag der Seite https://www.polizei-beratung.de
*JuT

04/09/2026

Heimlich auf der Toilette gefilmt – weitere Betroffene gesucht

In der Nacht auf den Stadtfestsonntag, 23. August, wurden in einer Diskothek in der Baumgartenstraße mehrere Frauen heimlich auf der Toilette gefilmt.

Bei der Auswertung des sichergestellten Handys wurden insgesamt sieben weitere Aufnahmen von Frauen gefunden, die nach aktuellem Ermittlungsstand in derselben Nacht vor 3 Uhr entstanden sind.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft suchen nun nach den Frauen auf diesen Aufnahmen.

Du hast in der Nacht zum 23. August vor 3 Uhr die Toilette dieser Diskothek besucht und könntest betroffen sein?

Dann melde dich bitte unter 0441/790-4115.

Bitte teilt diesen Beitrag, damit wir möglichst viele Menschen erreichen.

❗️Zur aktuellen Lage am Umspannwerk in Ganderkesee:In der Nacht zu Freitag, 4. September 2026, stellte eine Streifenbesa...
04/09/2026

❗️Zur aktuellen Lage am Umspannwerk in Ganderkesee:

In der Nacht zu Freitag, 4. September 2026, stellte eine Streifenbesatzung der Polizei gegen 3:00 Uhr auf dem Gelände eines Umspannwerks im Schlutterweg in Ganderkesee einen offenstehenden Schaltschrank fest. Beschädigungen auf dem Gelände konnten bislang nicht festgestellt werden.

Aufgrund der besonderen Bedeutung der technischen Anlage wurde das Gelände unmittelbar umfassend überprüft. Neben den Einsatzkräften vor Ort kamen dabei auch ein Polizeihubschrauber und Diensthunde zum Einsatz. Das Technische Hilfswerk (THW) unterstützte die Maßnahmen und leuchtete den betreffenden Bereich aus. Bei der Absuche des Geländes konnte keine Person angetroffen werden. Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Bevölkerung.
Ob eine Straftat im Zusammenhang mit dem geöffneten Wartungskasten vorliegt, wird im Rahmen der weiteren Ermittlungen geprüft.

📄 Hier geht es zur Pressemitteilung der Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68438/6345512

Eure Polizei Oldenburg

JuT

28/08/2026

🚲️ Wurde Dein Fahrrad schon mal geklaut?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

Jetzt unter diesem Video kommentieren und einen von zwei Fahrradhelmen gewinnen!

❗️Teilnahmebedingungen:
• Gewinnspiel läuft bis einschließlich Fr., 04. September 2026
• Mitmachen dürfen alle Kinder bis 13 Jahre (bzw. deren Eltern), die in Niedersachsen wohnen oder ihren Gewinn bei der PD Oldenburg (Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg) abholen können!
• Die Gewinner werden per Losverfahren aus allen Kommentare unter diesem Video ermittelt.
• Mit der Teilnahme erklärt ihr euch einverstanden, dass wir die Gewinner samt Vornamen und Alter veröffentlichen dürfen.
• Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
• Gewinn: Je ein weißer UVEX-Helm, Helmgröße: M (55 - 58 cm)

VIEL GLÜCK!

> Für die Erstellung des Videos wurde KI (Musik) genutzt.

Alle Jahre wieder: Überall PKW mit „Knickaugen“! 😉In den hellen Monaten haben einige Glühlampen oder ganze Beleuchtungse...
28/08/2026

Alle Jahre wieder: Überall PKW mit „Knickaugen“! 😉
In den hellen Monaten haben einige Glühlampen oder ganze Beleuchtungseinrichtungen ihren Geist aufgegeben und müssten dringend überprüft und instandgesetzt werden.
Bei der Reparatur kann einem die Werkstatt des Vertrauens helfen, Überprüfen kann man die Funktionalität seiner Autobeleuchtung aber auch selbst (mal davon abgesehen, dass dies sogar rechtlich vorgegeben ist; dazu aber später mehr).
Zudem herrscht auch zur richtigen Beleuchtungsnutzung und Fahrten bei einsetzendem Herbstwetter und Dunkelheit einige Verwirrung.
Beleuchten wir das mal näher!

🚗Laut Straßenverkehrsordnung gilt Folgendes:
§ 17, Abs. 1: „Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein“.
Um dies gewährleisten zu können gibt es tatsächlich nur die Möglichkeit, die Funktionalität der Beleuchtung vor jedem Fahrtantritt zu kontrollieren. Die meisten modernen PKW verfügen hierfür über Warnsysteme, aber auch diese können mal defekt sein. Daher:
- PKW vor Wegrollen sichern, volle Festbeleuchtung einschalten und einmal prüfend um das Fahrzeug laufen
- Alle Blinker auf einen Schlag kann man durch Einschalten der Warnblinkanlage überprüfen
- Beim Rückfahrlicht und Bremslicht wird es etwas schwieriger. Hier kann man sich von einer weiteren Person helfen lassen oder das Fahrzeug rückwärts nah an eine Wand fahren, bevor man Rückwärtsgang oder Bremse betätigt. Oft ist das weiße bzw. rote Licht auf dem Boden auch aus dem Cockpit durch die Rückspiegel erkennbar
- Die Kennzeichenbeleuchtung (nur am Heck vorgeschrieben!) wird gern vergessen. Aber auch diese muss leuchten
- Neben der reinen Funktionalität der Scheinwerfer ist auch deren Ausrichtung wichtig. Diese sollte von Fachmann und Fachfrau vorgenommen werden. Durch ein paar Faustregeln (!) könnt Ihr aber schnell feststellen, ob etwas grundlegend nicht stimmt: Erreicht der Lichtkegel Eurer Frontscheinwerfer eine Wand in 10 Metern Entfernung nicht mehr, ist sie zu tief eingestellt. Die Mitte der Lichtkegel sollte sich ungefähr auf derselben Höhe befinden, wie die Scheinwerfer selbst. Idealerweise sollte der linke Lichtkegel ein wenig weiter nach unten gerichtet sein als der rechte. Wird man von entgegenkommenden Fahrzeugen per „Lichthupe“ gewarnt, findet entweder in der Nähe eine Geschwindigkeitskontrolle statt oder mit der eigenen Frontbeleuchtung stimmt etwas nicht. Eventuell blendet man andere mit zu hoch eingestellten Scheinwerfern.

🚗Bei Fahrten in Dunkelheit stellt man immer wieder Folgendes fest: Schon bei geringster Nebelbildung fahren PKW mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte oder man wird nachts bei klarer Sicht von Nebelscheinwerfern anderer Verkehrsteilnehmer geblendet. Aber wie nutzt man solche Beleuchtungseinrichtungen eigentlich richtig? Und wie lässt sich die eigene Sicht aus der Frontscheibe verbessern?
- Die rote Nebelschlussleuchte ist extrem hell (ca. 15x stärker als die übrige Heckbeleuchtung) und kann andere Verkehrsteilnehmer stark blenden. Daher darf sie nur in einem speziellen Fall benutzt werden: Wenn die Sichtweite durch Nebel unter 50 Metern beträgt. Überprüfen kann man die Sichtweite gut durch die überall aufgestellten schwarz-weißen Leitpfosten, die auf graden Strecken 50 Meter voneinander entfernt sind. Bei (Stark-)Regen darf die Nebelschlussleuchte übrigens nicht benutzt werden, da sie durch die starke Reflexion des Wassers mehr schaden als nützen würde.
- Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblich reduzierter Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden (§17, Abs. 3 StVO). Die Maximalsichtweiten bewegen sich dabei innerorts zwischen 60 und 70 Metern, außerorts bei 100 – 120 Metern und auf Autobahnen bei 150 Metern.
- Fernlicht und Nebelscheinwerfer werden gern verwechselt, sind aber keinesfalls dasselbe! Fernlicht strahlt Objekte noch in ca. 350 Meter Entfernung an und ist sozusagen eine stärkere Version des normalen Abblendlichtes. Es kann zur Unterstützung bei Nachtfahrten genutzt werden, solange man andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Nebelscheinwerfer strahlen sehr viel tiefer und breiter.

🚗Die eigene Sicht wird, besonders bei Dunkelheit, oft durch verschmutzte oder mit Mikrokratzern übersäte Glasscheiben erschwert. Auch die (sogar regelkonforme) Nutzung der Nebelscheinwerfer kann dazu führen, dass man sich quasi selbst blendet. Die Scheiben sollten also immer beidseitig möglichst sauber gehalten und bei zunehmender „Blindheit“ ausgetauscht werden. Der Umgang mit Glaspolituren ist gar nicht so leicht und sollte nur von Personen durchgeführt werden, die wissen, was sie tun.
Sehen und gesehen werden – dies ist im Straßenverkehr essenziell. Wir hoffen, mit unseren Tipps ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben. Und falls die Sicht doch mal schlecht sein sollte: Bitte passt Eure Geschwindigkeit und den Abstand zum Vorausfahrenden entsprechend an!

Wir wünschen Euch, dass Euch immer ein Licht aufgeht!
Euer

🎉 STADTFEST? ABER SICHER!Stadtfest, gute Musik und gemeinsam eine schöne Zeit – wir wünschen euch viel Spaß! 🙌Damit das ...
21/08/2026

🎉 STADTFEST? ABER SICHER!

Stadtfest, gute Musik und gemeinsam eine schöne Zeit – wir wünschen euch viel Spaß! 🙌

Damit das auch so bleibt, haben wir ein paar einfache Tipps für euch:

👀 Schaut hin und passt aufeinander auf.
Ihr seht, dass jemand bedrängt wird oder sich unwohl fühlt? Schaut nicht weg. Bietet Unterstützung an, stellt euch dazu oder holt Hilfe. Gemeinsam sind wir sicherer. 🤝

🥤 Passt auf euch auf.
Lasst eure Getränke nicht unbeaufsichtigt und nehmt keine offenen Getränke von Unbekannten an. Wertsachen gehören nah an den Körper – und das Handy am besten griffbereit.

📱 Tipp: Mit der nora-App könnt ihr Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall auch ohne zu sprechen erreichen. Installiert die App am besten schon vor dem Stadtfest.

🏠 Gut hin. Gut nach Hause.
Plant euren Heimweg am besten schon vor der Party. Nutzt die Mobilitätsangebote in Oldenburg und Umgebung und geht möglichst gemeinsam nach Hause.

Und wenn ihr unterwegs seid: Passt aufeinander auf und kommt gut nach Hause! ❤️

Wir wünschen euch ein schönes und sicheres Stadtfest! 🎶🍻
Euer

Zivilcourage ist ein wichtiger Baustein für die öffentliche Sicherheit. In besonderen Fällen ist es Bürgerinnen und Bürg...
14/08/2026

Zivilcourage ist ein wichtiger Baustein für die öffentliche Sicherheit. In besonderen Fällen ist es Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei vorläufig festzuhalten. Erfahret hier, welche rechtlichen Voraussetzungen dafür gelten.

Was ist das Jedermannsrecht?
Das Jedermannsrecht nach § 127 der Strafprozessordnung (StPO) erlaubt Privatpersonen die vorläufige Festnahme von Straftätern. Dieses Recht steht grundsätzlich jedem zu, auch Minderjährigen. Anders als bei einer polizeilichen Festnahme ist keine richterliche Anordnung erforderlich.

Wann greift § 127 StPO?
Ein Verdacht reicht nicht aus. Festhalten dürft Ihr eine Person nur, wenn diese auf frischer Tat oder im direkten zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang ertappt wird und wenn Fluchtgefahr besteht oder die Identität der Straftäterin oder des Straftäters nicht sofort festgestellt werden kann. Beides sind eigenständige, alternative Voraussetzungen: Auch bei bekannter Identität ist ein Festhalten möglich, wenn Fluchtgefahr besteht.

Ein eigenmächtiges, länger andauerndes Festhalten ist vom Zweck der Norm – der Sicherung der Strafverfolgung bis zum Eintreffen der Polizei – nicht gedeckt.

Was ist erlaubt?
Ihr müsst stets die Verhältnismäßigkeit wahren und unnötige Verletzungen vermeiden. Gegen körperliche Angriffe dürft Ihr Euch im Rahmen der Notwehr gem. § 32 StGB – also der erforderlichen Verteidigung – wehren.

Von einer Fixierung mit Hilfsmitteln ist dringend abzusehen, da dies schnell der Verhältnismäßigkeit entbehrt und den Tatbestand der Körperverletzung oder Freiheitsberaubung erfüllen kann.

👮 Was solltet Ihr tun?
▪️ Unverzüglich den Polizeinotruf 110 anrufen.
▪️Helft, aber bringt Euch nicht selbst in Gefahr.
▪️Handelt nur, wenn Ihr jemanden auf frischer Tat ertappt.
▪️Prüft, ob Fluchtgefahr besteht oder die Identität unbekannt ist.
▪️Teilt der Person den Grund der Festnahme unmittelbar mit.
▪️Bittet Umstehende um Mithilfe für Eure eigene Sicherheit.
▪️Wendet Gewalt nur zur Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs an.
▪️Übergebt den Festgenommenen so schnell wie möglich der Polizei.

Wir wünschen Euch, dass Ihr niemals in eine solche Situation kommt. Wenn doch, wisst Ihr nun, wie Ihr Euch verhalten solltet.
Euer

>Dieser Text basiert auf einem Beitrag der Seite www.polizei-beratung.de

08/08/2026

Für den Schulweg braucht man keine echten Superkräfte – aber drei, die jedes Kind lernen kann:

👀 Adleraugen
🦶 Stopp-Füße
✨ Leuchtkraft

Wer vor dem Überqueren aufmerksam schaut, am Fahrbahnrand stehen bleibt und gut sichtbar unterwegs ist, startet sicher in den Schultag.

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen tollen Start ins neue Schuljahr!

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit, Vergehen, Straftat und Verbrechen?Im deutschen Recht gib...
07/08/2026

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit, Vergehen, Straftat und Verbrechen?
Im deutschen Recht gibt es eine klare Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeiten, Vergehen und Verbrechen. Diese Einteilung basiert auf der Schwere der Tat und den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.
Während eine Ordnungswidrigkeit ein geringfügiger Verstoß gegen das Gesetz darstellt, gehören Vergehen und Verbrechen zu den Straftaten. Die Abgrenzung zwischen Vergehen und Verbrechen erfolgt anhand der Mindeststrafe. Diese Differenzierung hat weitreichende Auswirkungen auf die strafrechtliche Behandlung und die möglichen Sanktionen. Während Vergehen häufig eine Bewährungsstrafe oder Geldstrafe nach sich ziehen können, führt ein Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, die nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn die Freiheitsstrafe unter zwei Jahren liegt.
👮‍♀️ Ordnungswidrigkeit
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein geringfügiger Verstoß gegen das Gesetz, der in der Regel mit einer Geldbuße geahndet wird (§ 1 Abs. 1 OWiG), etwa beim Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (§ 24 StVG) oder beim Falschparken (§12 StVO). Sie stellt keine Straftat dar und zieht in der Regel keine schwerwiegenden rechtlichen Folgen nach sich.
👮 Straftat
Straftaten dagegen sind rechtswidrige Handlungen, die mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Straftaten unterteilen sich in Vergehen und Verbrechen.
▪️ Vergehen
Werden im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet (§ 12 Abs. 2 StGB).
Beispiele:
Diebstahl (§ 242 StGB)
Körperverletzung (§ 223 StGB)
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
▪️ Verbrechen
Ein Verbrechen ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist (§ 12 Abs. 1 StGB).
Beispiele:
Mord (§ 211 StGB)
Raub (§ 249 StGB)
Schwere Brandstiftung (§ 306a StGB)
Wir wünschen Euch ein legales Wochenende!
Euer

Obwohl das Bilden von Rettungsgassen inzwischen fester Bestandteil bei Staubildungen geworden ist und größtenteils auch ...
31/07/2026

Obwohl das Bilden von Rettungsgassen inzwischen fester Bestandteil bei Staubildungen geworden ist und größtenteils auch gut und reibungslos läuft, kommt es immer wieder zu Störungen durch Einzelne, die eine schnelle Versorgung von Unfallteilnehmern behindern und es den Rettungskräften erschweren, so zeitnah wie möglich nötige Hilfe zu leisten.

🚗Dabei ist so eine Rettungsgasse keine Zauberei:
Wie in der Grafik zu sehen, weichen Fahrzeuge, die auf dem linken Fahrstreifen fahren, nach links aus, während Fahrzeuge auf dem mittleren oder rechten Fahrstreifen nach rechts fahren.
Bereits bei stockendem Verkehr muss eine Rettungsgasse gebildet werden, bevor die Fahrzeuge zu dicht aneinander stehen. Daher lasst immer genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.

🚒🚑🚓Wenn Ihr im fließenden Verkehr Blaulicht oder Martinshorn bemerkt gilt:
- Verringert Eure Geschwindigkeit
- Versucht herauszufinden, aus welcher Richtung das Signal kommt
- Setzt den Blinker um anderen Verkehrsteilnehmern und den Einsatzfahrzeugen zu signalisieren, zu welcher Seite ihr ausweicht
- Haltet im Zweifelsfall an, aber ohne die Fahrbahn zu blockieren
- Lasst, wenn möglich, die Standspur frei
- Achtet vor der Weiterfahrt auf mögliche weitere Rettungsfahrzeuge
Zusammen können wir so den Einsatzkräften helfen, schnell an den Einsatzort zu kommen und Menschen in Not rechtzeitig zu helfen.
Wir wünschen Euch möglichst wenige Staus!
Euer

Adresse

Theodor-Tantzen-Platz 8
Oldenburg
26122

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 16:00
Donnerstag 08:00 - 16:00
Freitag 08:00 - 16:00

Telefon

+494417990

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