22/05/2026
🌞 Über Pfingsten wird es sonnig! 🌞
Das ist sicher schon jedem Autofahrer passiert: Das Gefährt stand stundenlang in der prallen Sonne und beim Öffnen schlägt einem backofenartige Luft entgegen, die im Gesicht brennt.
Aber auch bereits nach einer halben Stunde können (je nach Fahrzeugtyp und –Größe) Temperaturen von weit über 60 Grad Celsius entstehen.
So haben die Meteorologen des Bonner Wetterservices "Donnerwetter.de" bei einem Test in einem Golf III bereits nach 30 Minuten eine Temperatur von 68,7 Grad gemessen!
Man beachte: In Saunen wird für gesunde Erwachsene eine Verweildauer von unter 20 Minuten empfohlen. Für Babys, Kleinkinder und Tiere ist ein derart aufgeheizter PKW eine Todesfalle.
Je länger das Fahrzeug der prallen Sonne ausgesetzt ist, desto höher steigen natürlich die Temperaturen im Innenraum - Ein weiteres Beispiel: Im Internet trifft man immer wieder auf Berichte, dass sogar Plastikteile schmelzen, wenn sie sich in aufgeheizten PKW-Innenräumen befinden, so z.B. CDs und Musik-Kassetten (bei ca. 80 Grad).
🌞 Hier also ein paar Tipps, die man diesbezüglich (nicht nur in den Sommermonaten!) beherzigen sollte:
- Stellt Euren PKW (soweit möglich) im Schatten ab und bedenkt dabei, dass sich der Sonnenstand schnell ändert (im Uhrzeigersinn)
- Lasst Tiere, Kinder, Kranke und ältere Leute auf KEINEN FALL in einem abgestellten PKW zurück, auch wenn der Innenraum noch durch die Klimaanlage gekühlt ist und Ihr sicher „ganz schnell“ wiederkommt.
- Auch heruntergelassene Fenster können nicht zuverlässig verhindern, dass der Innenraum sich auf schädliches oder sogar tödliches Niveau erhitzt.
- Lasst keine hitzeempfindlichen Gegenstände im PKW zurück, schon gar keine geschlossenen Behälter, die unter Druck stehen (z.B. Sprühdosen, Sprühdeos aber auch Batterien)
- Hat Euer PKW länger in praller Sonne gestanden, lüftet den Innenraum vor dem Losfahren ordentlich durch. Auch diese Resthitze kann zu gesundheitlichen Problemen führen.
- Das Aufheizen des Innenraums kann durch Sonnenschutz an den Scheiben zwar abgemildert werden, aber auch dies ist kein Schutz für oben genannte Personengruppen!
- Solltet Ihr feststellen, dass sich ein Kind, ein Tier oder eine andere hilflose Person in einem aufgeheizten PKW befindet, könnt Ihr z.B. auf Supermarktparkplätzen den PKW-Besitzer im Geschäft ausrufen lassen oder ruft Feuerwehr oder Polizei zur Hilfe.
Wir wünschen Euch einen kühlen PKW und einen noch kühleren Kopf!
Euer
*JuT