Markt Ortenburg

Markt Ortenburg Ortenburg, eingebettet in das schöne Wolfachtal ist eine Tourismusgemeinde mit Herz.

Vielfältige Freizeiteinrichtungen und ein buntes reichhaltiges Kulturleben bieten für Jung und Alt jede Menge Abwechslung.

📢 Bundesweiter Warntag am 10. September 2026Am Donnerstag, 10. September 2026, findet turnusgemäß der Bundesweite Warnta...
08/09/2026

📢 Bundesweiter Warntag am 10. September 2026

Am Donnerstag, 10. September 2026, findet turnusgemäß der Bundesweite Warntag statt. Der Warntag wird federführend vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) durchgeführt.

🔊 Ablauf :

11:00 Uhr: Warnung über die TETRA-Sirenen
11:45 Uhr: Entwarnung über die TETRA-Sirenen

🚨 Bedeutung der Sirenensignale

Warnung bei Gefahr
🔊 Ein einminütiger, auf- und abschwellender Heulton

Entwarnung
🔊 Ein einminütiger, durchgehender Heulton

❗ Wichtig: Beim Bundesweiten Warntag am 10. September 2026 handelt es sich ausschließlich um einen Probealarm. Es besteht keine reale Gefährdung!

ℹ️ Weitere Informationen zum Bundesweiten Warntag finden Sie unter https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Bundesweiter-Warntag/bundesweiter-warntag_node.html

🏊‍♂️ Aufgrund der immer früher einsetzenden Dunkelheit gelten im Freibad Unteriglbach ab Dienstag, 8. September, verkürz...
03/09/2026

🏊‍♂️ Aufgrund der immer früher einsetzenden Dunkelheit gelten im Freibad Unteriglbach ab Dienstag, 8. September, verkürzte Öffnungszeiten.

🌅 Das Freibad schließt künftig bereits um 19:00 Uhr.
🎟️ Letzter Einlass ist um 18:30 Uhr.

Wir bitten um Verständnis und wünschen allen Badegästen weiterhin noch schöne Sommertage im Freibad Unteriglbach! ☀️🏊‍♀️

🚗 Am Sonntag, 6. September, findet in Neustift im Umfeld des Wirtshauses „Neustifter Berg“ ein Oldtimer-Treffen statt.🚧 ...
02/09/2026

🚗 Am Sonntag, 6. September, findet in Neustift im Umfeld des Wirtshauses „Neustifter Berg“ ein Oldtimer-Treffen statt.

🚧 Straßensperrung von 9 bis 14 Uhr
Für die Veranstaltung wird die Straße „Am Sportplatz“ zwischen 9 und 14 Uhr vollständig gesperrt. Eine entsprechende Umleitung ist ausgeschildert.

🚘 Oldtimer-Korso von 14 bis 15 Uhr
Anschließend fahren die Oldtimer in einem Korso durch den Ort. Währenddessen wird der Verkehr durch die örtliche Feuerwehr geregelt.

Der Markt Ortenburg bittet um Verständnis für die dadurch entstehenden Verkehrsbeeinträchtigungen!

📢 Wichtige Information zum Schlossmuseum OrtenburgAm Samstag, 5. September, bleibt das Schlossmuseum Ortenburg ganztägig...
31/08/2026

📢 Wichtige Information zum Schlossmuseum Ortenburg

Am Samstag, 5. September, bleibt das Schlossmuseum Ortenburg ganztägig geschlossen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Wasserversorgung des Marktes OrtenburgEntwarnung – Trinkwasser kann wieder uneingeschränkt genutzt werden!Ortenburg, den...
26/08/2026

Wasserversorgung des Marktes Ortenburg
Entwarnung – Trinkwasser kann wieder uneingeschränkt genutzt werden!

Ortenburg, den 26.08.2026

Nach zahlreichen und sorgfältigen Untersuchungen des Trinkwassers konnten keine weiteren Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen festgestellt werden. Das zuständige Gesundheitsamt Passau hat das Trinkwasser daher wieder uneingeschränkt zur Nutzung freigegeben.

Das bisher geltende Abkochgebot ist damit für alle Bereiche inklusive der bisher ausgenommenen Ortsteile aufgehoben. Das Trinkwasser kann wieder uneingeschränkt zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen sowie für alle weiteren Zwecke verwendet werden.

Der Markt Ortenburg wird vorsorglich und über die Anforderungen der Trinkwasserverordnung hinaus auch weiterhin an verschiedenen Stellen des Trinkwasserleitungsnetzes Proben entnehmen und untersuchen lassen, um die einwandfreie Qualität des Trinkwassers sicherzustellen.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter und achten Sie insbesondere darauf, dass besonders schutzbedürftige Personen in Ihrem Umfeld erreicht werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung (Herr Pletz, stellv. Herr Steinleitner Tel. 08542/164-19) oder des Wasserwerks (Herr Schlögl oder Herr Käser, Mobil 0171/6167242) gerne zur Verfügung.

Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Unterstützung während des geltenden Abkochgebots.

Wasserversorgung des Marktes OrtenburgTeilweise Aufhebung des Abkochgebots – Trinkwasser kann überwiegend wieder uneinge...
24/08/2026

Wasserversorgung des Marktes Ortenburg
Teilweise Aufhebung des Abkochgebots – Trinkwasser kann überwiegend wieder uneingeschränkt genutzt werden

Nach zahlreichen und sorgfältigen Untersuchungen des Trinkwassers konnten für den überwiegenden Teil des Versorgungsgebietes keine weiteren Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen festgestellt werden. Das zuständige Gesundheitsamt Passau hat das Abkochgebot daher für den überwiegenden Teil des Versorgungsgebietes aufgehoben.

Für folgende Ortsteile und Bereiche bleibt das Abkochgebot bis auf Weiteres bestehen:
Aunberg
Bärndobl
Breitreut
Buchet
Elexenbach
Galla
Gassenmann
Hilking
Holzkirchen
Höfl
Kallöd
Klugsöd
Kühhügl
Maierhof
Ottenöd
Röhrn
Schöfbach

In allen übrigen vom Markt Ortenburg versorgten Bereichen ist das Abkochgebot aufgehoben. Das Trinkwasser kann dort wieder uneingeschränkt zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen sowie für alle weiteren Zwecke verwendet werden.

Für die weiterhin betroffenen Ortsteile und Bereiche gelten die bisherigen Anweisungen des Gesundheitsamtes Passau unverändert. Dort ist das Leitungswasser weiterhin vor der Verwendung zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden abzukochen.

Der Markt Ortenburg wird vorsorglich und über die Anforderungen der Trinkwasserverordnung hinaus auch weiterhin an verschiedenen Stellen des Trinkwasserleitungsnetzes Proben entnehmen und untersuchen lassen, um die einwandfreie Qualität des Trinkwassers sicherzustellen.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter und achten Sie insbesondere darauf, dass besonders schutzbedürftige Personen in Ihrem Umfeld erreicht werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung (Herr Pletz, Tel. 08542/164-19) oder des Wasserwerks (Herr Schlögl oder Herr Käser, Mobil 0171/6167242) gerne zur Verfügung.

Wir informieren Sie umgehend, sobald das Abkochgebot auch für die derzeit noch betroffenen Bereiche aufgehoben werden kann.

Wasserversorgung des Marktes Ortenburg – Verunreinigung des TrinkwassersDer Markt Ortenburg weist nochmals darauf hin, d...
19/08/2026

Wasserversorgung des Marktes Ortenburg – Verunreinigung des Trinkwassers

Der Markt Ortenburg weist nochmals darauf hin, dass das vom Gesundheitsamt Passau am 12.08.2026 angeordnete Abkochgebot weiterhin uneingeschränkt gilt.

Im Rahmen der Trinkwasseruntersuchungen wurde ein Nachweis von Enterokokken festgestellt. Zur weiteren Überprüfung und Verifizierung des Befundes wurden bereits zusätzliche Probenahmen durchgeführt. Weitere Untersuchungen erfolgen derzeit.

Das Abkochgebot gilt weiterhin für die in unserer vorangegangenen Information vom 12.08.2026 genannten Versorgungsbereiche. Eine Übersicht der betroffenen und ausgenommenen Bereiche finden Sie in dieser Mitteilung.

Bitte beachten Sie weiterhin folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes Passau:

Leitungswasser ausschließlich abgekocht trinken.
Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über einen Zeitraum von mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
Für die Toilettenspülung und andere Zwecke kann das Leitungswasser weiterhin uneingeschränkt verwendet werden.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter und achten Sie insbesondere darauf, dass besonders schutzbedürftige Personen in Ihrem Umfeld erreicht werden.

Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt Passau und dem beauftragten Labor führt der Markt Ortenburg die erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen mit größtmöglicher Sorgfalt durch. Ziel ist es, die Ursache des Befundes zu klären und eine sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung schnellstmöglich wieder uneingeschränkt zu gewährleisten.

Das Abkochgebot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Wir informieren Sie umgehend, sobald das Trinkwasser wieder ohne Einschränkungen genutzt werden kann.

14/08/2026

Wasserversorgung des Marktes Ortenburg – Verunreinigung des Trinkwassers

Der Markt Ortenburg weist hiermit nochmals darauf hin, dass das vom Gesund-heitsamt Passau am 12.08.2026 verordnete Abkochgebot weiterhin Gültigkeit hat.

Betroffen hiervon ist das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Ortenburg. Ausgenommen hiervon sind nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Bereiche:

- die vom Wasserbeschaffungsverband Söldenau versorgten Anwesen,
- die von den Stadtwerken Passau bzw. Vilshofen versorgten Anwesen im Ortsteil Greil,
- der Ortsteil Rammelsbach,
- Buchet 1a,
- Oberoh 2, 3 und 5

Ausdrücklich auch betroffen sind die Anwesen innerhalb des Gemeindegebietes Ortenburg, welche vom Wasserbeschaffungsverband Unteriglbach und Oberiglbach und Kloster Neustift versorgt werden. Diese werden mitunter auch mit Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz des Marktes Ortenburg beliefert!

Da der Markt Ortenburg auch außerhalb des Gemeindegebietes die Trinkwasserversorgung einzelner Anwesen bzw. Ortsteile sicherstellt, gilt die Abkochanordnung auch für folgende Bereiche außerhalb des Gemeindegebietes:

- Ortsteil Reisbach (Stadt Bad Griesbach),
- Ortsteil Wies (Gemeinde Haarbach):
o Wies 10
o Wies 13
- Gemeinde Beutelsbach,
- einzelne Anwesen im Stadtgebiet Vilshofen:
o Gießhübl 8 und 8a
o Knadlarn 2, 2a, 2b, 2c, 2d und 2e
o Hörgessing 8 und 9

Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes Passau sind zu beachten:

- Leitungswasser ausschließlich abgekocht trinken.
- Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über einen Zeit-raum von mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Aus praktischen Gründen wird die Verwendung eines Wasserkochers empfohlen.
- Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
- Für die Toilettenspülung und andere Zwecke kann das Leitungswasser ohne Ein-schränkung verwendet werden.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter und achten Sie insbesondere darauf, dass besonders schutzbedürftige Personen in Ihrem Umfeld erreicht werden.

Wir informieren Sie umgehend, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei und ohne Einschränkungen nutzbar ist.

13/08/2026

📢 Aufgrund zahlreicher telefonischer Nachfragen informiert der Markt Ortenburg:

🏊‍♂️ Das Freibad Unteriglbach hat regulär geöffnet.

Die Öffnung des Freibads steht in keinem Zusammenhang mit der derzeit geltenden Abkochanordnung.

Das Freibad kann daher wie gewohnt besucht werden.

12/08/2026

Wasserversorgung des Marktes Ortenburg

Verunreinigung des Trinkwassers auf Grundlage eines Trinkwasservorbefundes vom 12.08.2026

Im Rahmen der routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurden am 12.08.2026 im Ortsnetz Ortenburg sowie an der Probenahmestelle in der Trinkwasseraufbereitungsanlage Unterthannet bakterielle Verunreinigungen festgestellt.

Auf Grundlage der derzeit vorliegenden Untersuchungsergebnisse muss vorsorglich davon ausgegangen werden, dass möglicherweise das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Ortenburg betroffen ist. Ausgenommen hiervon sind nach aktuellem Kenntnisstand folgende Bereiche:

Die vom Wasserbeschaffungsverband Söldenau versorgten Anwesen,
die von den Stadtwerken Passau bzw. Vilshofen versorgten Anwesen im Ortsteil Greil,
der Ortsteil Rammelsbach,
Buchet 1a,
Oberoh 2, 3 und 5.

Da der Markt Ortenburg auch außerhalb des Gemeindegebietes die Trinkwasserversorgung einzelner Anwesen bzw. Ortsteile sicherstellt, könnten darüber hinaus folgende Bereiche außerhalb des Gemeindegebietes betroffen sein:

Ortsteil Reisbach (Stadt Bad Griesbach),
Ortsteil Wies (Gemeinde Haarbach):
Wies 10
Wies 13
Gemeinde Beutelsbach,
einzelne Anwesen im Stadtgebiet Vilshofen:
Gießhübl 8 und 8a
Knadlarn 2, 2a, 2b, 2c, 2d und 2e
Hörgessing 8 und 9

Zur Überprüfung und Verifizierung des vorliegenden Untersuchungsergebnisses wurden bereits weitere Proben entnommen. Zur weiteren Absicherung des Ergebnisses werden darüber hinaus auch weitere Probenahmen und Untersuchungen erfolgen.

Bis zum Vorliegen belastbarer Ergebnisse bitten wir Sie daher vorsorglich, die nachfolgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes zu beachten:

Trinken Sie Leitungswasser ausschließlich abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über einen Zeitraum von mindestens 10 Minuten abkühlen. Aus praktischen Gründen wird die Verwendung eines Wasserkochers empfohlen.
Verwenden Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Für die Toilettenspülung und andere Zwecke kann das Leitungswasser ohne Einschränkung verwendet werden.

Wir informieren Sie umgehend, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei und ohne Einschränkungen nutzbar ist.

Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter des Wasserwerks (Herr Schlögl oder Herr Käser, Mobil: 0171/6167242) sowie der Gemeindeverwaltung (Herr Pletz, Tel. 08542/164-19) gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen unter folgenden Links:

https://www.landkreis-passau.de/landkreis-verwaltung-politik/aktuelles/aktuelle-meldungen/abkochanordnung-fuer-ortenburg-und-beutelsbach-und-angrenzende-versorgungsbereiche/

https://www.pnp.de/lokales/landkreis-passau/abkochanordnung-fuer-ortenburg-und-beutelsbach-auch-vilshofen-bad-griesbach-und-haarbach-betroffen-21768890

Adresse

Am Stausee 1
Ortenburg
94496

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00

Telefon

08542/164-0

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