05/04/2024
Noch nicht jeder hat das jetzt auf dem Schirm. Passt bitte auf!
⚠️ Waldbrandgefahr steigt merklich an - Teile von Mittelsachsen erreichen am Wochenende die zweithöchste Gefahrenstufe 4! ⚠️
Was bedeutet die Waldbrandgefahrenstufe 4?
Die Gefahr eines Waldbrandes ist sehr hoch. Zuständige Behörden müssen für einen aktiven Brandschutz des Waldes sorgen und zusammen mit der Forstbehörde zusätzliche Brandschutzmaßnahmen durchführen.
Für Spaziergänger, Waldbesucher und Anwohner bedeutet die Wandbrandgefahrenstufe starke Einschränkungen.
Öffentliche Straßen, die durch oder entlang des Waldes verlaufen, dürfen nicht verlassen werden. Das Gleiche gilt für öffentliche Wege.
Waldparkplätze, Stellplätze in Waldnähe sowie touristische Einrichtungen werden durch die Forstbehörde gesperrt. Zusätzlich führen sowohl die zuständigen Behörden als auch die Forstbehörden weitere Brandschutzmaßnahmen durch.
Wer legt die Gefahrenstufen fest?
Wie hoch die jeweilige Waldbrandgefahrenstufe ist, wird anhand von Informationen des Deutschen Wetterdienstes ermittelt. Neben dem Klima ist für die Einstufung der Waldbrandgefahrenstufe auch die Art des Waldes ausschlaggebend. Nadelholzreinbestände, beispielsweise Kiefernwälder, sind trockener und somit anfälliger für Brände als Wälder mit Laub- oder Mischholzbeständen.
🔥 Achtung 🔥
Melden Sie jeden Brand schnellstmöglich der Feuerwehr – 📞 112!
Wie entstehen Waldbrände?
Zwischen drei und fünf Prozent der Waldbrände sind natürlichen Ursprungs. Häufige Ursachen sind demnach Brandstiftung oder Fahrlässigkeit, wie beispielsweise das Achtlose wegwerfen von Zigarettenstummeln, die unsachgemäße Entsorgung von Grillglut oder glimmenden Gegenständen sowie das Liegenlassen von Müll.
Aber auch sich selbst entzündende Munitionsreste oder heiß gelaufene Teile von falsch – auf trockenen Flächen – abgestellten Fahrzeugen können einen Waldbrand auslösen.
No-Gos im Wald: Das ist verboten
Ein Waldbesuch bringt Erholung. Dabei ist jedoch nicht alles erlaubt.
Was im Wald verboten und erlaubt ist, regelt unter anderem das Bundeswaldgesetz. Hier sind auch die Verhaltensregeln für den Aufenthalt in diesem Stück Natur aufgelistet. Zusätzlich gibt es Vorgaben der einzelnen Bundesländer, die die Besucher ebenfalls beachten sollten.
In deutschen Wäldern ist es demnach verboten zu rauchen – vor allem zwischen März und Oktober,
Haustiere zu beerdigen,
zu jagen – außer nach vorheriger Absprache in bestimmten Gebieten und einem Jagdschein,
zu zelten – unter freiem Himmel ist das Schlafen im Wald erlaubt,
die Waldwege mit dem Auto zu befahren,
das Auto zu parken (dasselbe gilt für Wohnmobile),
Müll sowie Essensreste zu hinterlassen,
bestimmte Bäume (Nordmanntanne, Blaufichte) zu pflanzen,
außerhalb der vorgeschriebenen Plätze zu grillen,
Bäume zu fällen oder Äste abzureißen beziehungsweise abzuschneiden,
mit dem Fahrrad – auch mit dem Mountainbike – außerhalb der vorgeschriebenen Wege zu fahren,
mehr Pilze zu sammeln, als für den eigenen Bedarf üblich,
laute Musik zu hören – vor allem in den Schutzgebieten.
Die Vorgaben für Hundehalter sind durch die einzelnen Bundesländer vorgegeben. So entfällt in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen die Leinenpflicht. Hier können Sie mit Ihrem Vierbeiner unangeleint spazieren gehen. In den anderen Bundesländern gilt diese Freiheit nicht.
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Darf der Zutritt verweigert werden?
Laut Bundeswaldgesetzt muss der freie Zutritt zum Wald – auch wenn er im Privatbesitz ist – möglich sein. Das Betreten ist jedoch auf eigene Gefahr. Zudem sollten Sie auf die Verhaltensregeln achten, die ebenfalls durch das Gesetz geregelt sind. Der Zutritt darf jedoch unter bestimmten Umständen (Waldbrandgefahr) verweigert werden.
Verwendete Quellen
Deutscher Wetterdienst (dwd.de): "Waldbrandgefahrenindex"
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Bundesverband e.V. – Bundesgeschäftsstelle
Grafik: mais.de