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FFw Schrebitz Herzlich Willkommen auf der Facebook-Seite der Freiwilligen Feuerwehr Schrebitz!

13/02/2026
Unsere Kameraden suchen Unterstützung! Unser Herbstfeuer wäre eine gute Gelegenheit, um uns kennenzulernen. Komm vorbei,...
30/10/2025

Unsere Kameraden suchen Unterstützung! Unser Herbstfeuer wäre eine gute Gelegenheit, um uns kennenzulernen. Komm vorbei, wir können Dir mehr über unsere Arbeit erzählen.

10/09/2025

⚠️Warnung der Bevölkerung bei Großschadensereignissen und Katastrophen⚠️

▶️Sirenen werden am 11. September 2025 im gesamten Landkreis Mittelsachsen
im Zusammenhang mit dem Warntag des Bundes wieder getestet◀️

Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet in der Regel jährlich am zweiten Donnerstag im September statt.

Das Landratsamt Mittelsachsen wird am 11. September 2025, um 11:00 Uhr das Signal „Warnung vor
einer Gefahr" durch die Integrierte Regionalleitstelle (IRLS) Chemnitz auslösen lassen. Um 11:45 Uhr wird das Signal „Entwarnung" ertönen.
Dabei soll die Funktionstüchtigkeit der Sirenen in Abstimmung mit den Gemeinden und dem Landratsamt Mittelsachsen überprüft werden. Eine Durchsage über die Rundfunkanstalten wird bei der Probealarmierung nicht erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns. 🙋🏼‍♀️

Wie jeden Sommer, seid bitte vorsichtig!
01/07/2025

Wie jeden Sommer, seid bitte vorsichtig!

28/04/2025
Rettungshundestaffeln benötigen unsere Unterstützung! Sie sind keine kommunale Pflichtaufgabe und den anderen Einsatzein...
27/02/2025

Rettungshundestaffeln benötigen unsere Unterstützung! Sie sind keine kommunale Pflichtaufgabe und den anderen Einsatzeinheiten, wie z.B. nach SächsBRKG nach wie vor in vielen Dingen nicht gleichgestellt. Deshalb sind sie auf Spenden dringend angewiesen. Vielleicht kann der eine oder andere von Euch dazu beitragen, dass die technischen Voraussetzungen für diese anspruchsvollen Aufgaben erfüllt werden können.

Wir brauchen eure Hilfe!🙏🏻

https://www.betterplace.org/de/projects/150371?utm_campaign=user_share&utm_medium=ppp_sticky&utm_source=Whatsapp&utm_content=bp

Unser Rettungshundezug ist auf die Flächensuche im unwegsamen sowie weitläufigen Gelände und Wäldern spezialisiert. Aufgabe des Rettungshundezuges ist die Suche nach vermissten Personen mit Hilfe unserer selbst
ausgebildeten und geprüften Rettungshunde.

Der Rettungshundeführer / die Rettungshundeführerin muss viel Freizeit und Engagement
für dieses Ehrenamt einbringen. Allein die Ausbildung und das regelmäßige Training
innerhalb des Rettungshundezuges können acht bis zehn Stunden pro Woche in Anspruch
nehmen. Auch nach der bestandenen Rettungshundeprüfung, die aller zwei Jahre wiederholt werden muss, ist eine kontinuierliche
Aus- und Weiterbildung erforderlich. Die Rettungshunde gehören uns privat und jeder Hundeführer kommt für die entstehenden Kosten selbst auf.

Unser Rettungshundezug bildet seine Teams in der Flächensuche aus. Dabei lernen die
Hunde menschlichen Geruch über große Distanzen im Wald und im freien Gelände
wahrzunehmen, Personen zu finden und ihrem / ihrer Hundeführer*in sicher durch das
Verbellen anzuzeigen. Unsere Hunde benötigen dazu keinen Geruchsträger und keinen
Abgangsort der vermissten Person, sondern sie suchen allgemein nach menschlichem
Geruch. Die Flächenhunde suchen festgelegte Gebiete vollflächig ab, wobei die Faustregel
gilt, dass ein eingesetzter Hund eine Suchkette mit rund 50 Menschen ersetzt.

Als Teil des Verbundes sächsischer Rettungshunde werden wir mit unseren
Flächensuchhunden sachsenweit immer dann zu Hilfe gerufen, wenn es darum geht,
vermisste Menschen zu suchen. Dabei handelt es sich zumeist um jugendliche Ausreißer,
Kinder, Senioren, orientierungslose Spaziergänger oder auch Menschen mit Suizidabsichten.
Angefordert werden wir durch die Polizei, wenn diese ihre weitreichenden Einsatz- und
Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat.

Der ASB Ortverband Chemnitz und Umgebung e.V. unterstützt uns als Träger jedes Jahr
finanziell. Doch nicht alle unsere Kosten oder nötigen Investitionen können durch unseren Träger finanziert werden und sind
auf Spenden angewiesen, insbesondere für zwei wichtige Projekte:

Wir benötigen für unser Einsatzfahrzeug eine Standheizung, damit auch bei kaltem und
nassem Wetter unsere Hunde sich zwischen den einzelnen Suchen trocken und warm ausruhen
können und nicht zuletzt auch unsere Hundeführer.
Außerdem benötigen wir für unser Einsatzfahrzeug eine Sondersignalanlage (Blaulicht), um
schnell und sicher den Einsatzort zu erreichen sowie die Sicherheit unserer Suchteams auch
bei Suchen an befahrenen Straßen zu gewährleisten.
Es würde uns freuen, wenn Ihr uns bei diesem Projekt /Projekten unterstützen könnt.

Das war ein kurzer Abriss unserer ehrenamtlichen Arbeit. Gern können wir auch die Arbeit
unseres Rettungshundezuges bei Interesse etwas umfangreicher vorstellen.
Kontaktdaten findet ihr unter folgendem Link:

https://www.asb-ov-chemnitz.de/unsere-angebote/retten-und-schuetzen/rettungshundezug

20/06/2024
Noch nicht jeder hat das jetzt auf dem Schirm. Passt bitte auf!
05/04/2024

Noch nicht jeder hat das jetzt auf dem Schirm. Passt bitte auf!

⚠️ Waldbrandgefahr steigt merklich an - Teile von Mittelsachsen erreichen am Wochenende die zweithöchste Gefahrenstufe 4! ⚠️

Was bedeutet die Waldbrandgefahrenstufe 4?

Die Gefahr eines Waldbrandes ist sehr hoch. Zuständige Behörden müssen für einen aktiven Brandschutz des Waldes sorgen und zusammen mit der Forstbehörde zusätzliche Brandschutzmaßnahmen durchführen.

Für Spaziergänger, Waldbesucher und Anwohner bedeutet die Wandbrandgefahrenstufe starke Einschränkungen.

Öffentliche Straßen, die durch oder entlang des Waldes verlaufen, dürfen nicht verlassen werden. Das Gleiche gilt für öffentliche Wege.

Waldparkplätze, Stellplätze in Waldnähe sowie touristische Einrichtungen werden durch die Forstbehörde gesperrt. Zusätzlich führen sowohl die zuständigen Behörden als auch die Forstbehörden weitere Brandschutzmaßnahmen durch.

Wer legt die Gefahrenstufen fest?
Wie hoch die jeweilige Waldbrandgefahrenstufe ist, wird anhand von Informationen des Deutschen Wetterdienstes ermittelt. Neben dem Klima ist für die Einstufung der Waldbrandgefahrenstufe auch die Art des Waldes ausschlaggebend. Nadelholzreinbestände, beispielsweise Kiefernwälder, sind trockener und somit anfälliger für Brände als Wälder mit Laub- oder Mischholzbeständen.

🔥 Achtung 🔥
Melden Sie jeden Brand schnellstmöglich der Feuerwehr – 📞 112!

Wie entstehen Waldbrände?
Zwischen drei und fünf Prozent der Waldbrände sind natürlichen Ursprungs. Häufige Ursachen sind demnach Brandstiftung oder Fahrlässigkeit, wie beispielsweise das Achtlose wegwerfen von Zigarettenstummeln, die unsachgemäße Entsorgung von Grillglut oder glimmenden Gegenständen sowie das Liegenlassen von Müll.

Aber auch sich selbst entzündende Munitionsreste oder heiß gelaufene Teile von falsch – auf trockenen Flächen – abgestellten Fahrzeugen können einen Waldbrand auslösen.

No-Gos im Wald: Das ist verboten
Ein Waldbesuch bringt Erholung. Dabei ist jedoch nicht alles erlaubt.

Was im Wald verboten und erlaubt ist, regelt unter anderem das Bundeswaldgesetz. Hier sind auch die Verhaltensregeln für den Aufenthalt in diesem Stück Natur aufgelistet. Zusätzlich gibt es Vorgaben der einzelnen Bundesländer, die die Besucher ebenfalls beachten sollten.

In deutschen Wäldern ist es demnach verboten zu rauchen – vor allem zwischen März und Oktober,
Haustiere zu beerdigen,
zu jagen – außer nach vorheriger Absprache in bestimmten Gebieten und einem Jagdschein,
zu zelten – unter freiem Himmel ist das Schlafen im Wald erlaubt,
die Waldwege mit dem Auto zu befahren,
das Auto zu parken (dasselbe gilt für Wohnmobile),
Müll sowie Essensreste zu hinterlassen,
bestimmte Bäume (Nordmanntanne, Blaufichte) zu pflanzen,
außerhalb der vorgeschriebenen Plätze zu grillen,
Bäume zu fällen oder Äste abzureißen beziehungsweise abzuschneiden,
mit dem Fahrrad – auch mit dem Mountainbike – außerhalb der vorgeschriebenen Wege zu fahren,
mehr Pilze zu sammeln, als für den eigenen Bedarf üblich,
laute Musik zu hören – vor allem in den Schutzgebieten.
Die Vorgaben für Hundehalter sind durch die einzelnen Bundesländer vorgegeben. So entfällt in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen die Leinenpflicht. Hier können Sie mit Ihrem Vierbeiner unangeleint spazieren gehen. In den anderen Bundesländern gilt diese Freiheit nicht.

Feuer richtig löschen: Was tun, wenn's zuhause brennt?
Nicht unterschätzen: Waldbrand – Wie gefährlich sind Rauch und Qualm?
Im Wald: Richtiges Verhalten bei einem Wildschweinangriff
Darf der Zutritt verweigert werden?
Laut Bundeswaldgesetzt muss der freie Zutritt zum Wald – auch wenn er im Privatbesitz ist – möglich sein. Das Betreten ist jedoch auf eigene Gefahr. Zudem sollten Sie auf die Verhaltensregeln achten, die ebenfalls durch das Gesetz geregelt sind. Der Zutritt darf jedoch unter bestimmten Umständen (Waldbrandgefahr) verweigert werden.

Verwendete Quellen
Deutscher Wetterdienst (dwd.de): "Waldbrandgefahrenindex"
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Bundesverband e.V. – Bundesgeschäftsstelle

Grafik: mais.de

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