30/06/2026
Rückblick auf die aktuelle Gemeindevertretersitzung – Teil 3
▶ Antrag der BfB zur Aufwertung der Ortseingänge
Unter TOP 8.1 wurde der Antrag der Fraktion Bürger für Binz zur gestalterischen Aufwertung der Ortseingänge von Binz und Prora beraten.
Ziel des Antrages ist es, die Ortseingänge sichtbarer und ansprechender zu gestalten und damit den ersten Eindruck für Einheimische, Gäste und Besucherinnen und Besucher zu verbessern.
Grundsätzlich ist dieses Ziel nachvollziehbar. Auch wir halten es für wichtig, dass Binz und Prora an ihren Eingängen ein einladendes und stimmiges Erscheinungsbild erhalten.
Kritisch sehen wir jedoch den Umgang mit bereits bestehenden Beschlüssen und Planungen.
▶ Es gibt bereits einen beschlossenen Masterplan
Frau Drahota von „aus der MITTE“, als Teil der Fraktion „Gemeinsam für Binz“, wies in der Sitzung darauf hin, dass es hierzu bereits eine Grundlage gibt: den Masterplan.
Dieser wurde erst am 10.07.2025 durch die Gemeindevertretung beschlossen.
Darin wurden die vorgelegten Masterpläne als strategische Planungsgrundlage und Richtlinie für die künftige Entwicklung anerkannt. Sie sollen unter anderem als Grundlage für Investitionsentscheidungen, deren Priorisierung, die mittelfristige und langfristige Investitions- und Haushaltsplanung, die weitere Fachplanung sowie für Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung dienen.
Damit ist der Masterplan aus unserer Sicht nicht nur ein loses Papier, sondern ein Fahrplan für die spätere Umsetzung konkreter Maßnahmen über mehrere Jahre.
▶ Warum wurde diese Grundlage nicht stärker genutzt?
Gerade deshalb stellt sich für uns die Frage, warum bei einem Antrag zur Gestaltung der Ortseingänge nicht stärker auf diesen bereits beschlossenen Masterplan zurückgegriffen wurde.
Denn im Bereich Infrastruktur gibt es bereits den konkreten Punkt „Definition und Gestaltung von Eingangsportalen“.
Dort werden unter anderem Zielsetzung, mögliche Maßnahmen, Partner, Standorte, Kostenrahmen und mögliche Förderwege benannt.
Für die Planung wird dort ein Kostenrahmen von unter 100.000 Euro genannt. Für die spätere Investition wird eine Spanne von 100.000 Euro bis 500.000 Euro angegeben, je nach Anzahl, Größe und Art der Eingangsportale. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Programme auf EU-, Bundes- und Landesebene auf Basis einer Projektskizze geprüft werden könnten.
▶ Das Argument der Gesamtkosten greift hier zu kurz
In der Diskussion wurde durch den Bürgermeister darauf verwiesen, dass die Umsetzung des gesamten Masterplans etwa 120 bis 150 Millionen Euro kosten würde. Zudem wurde der Masterplan sinngemäß als Arbeitspapier eingeordnet.
Aus unserer Sicht greift dieses Argument an dieser Stelle jedoch zu kurz.
Es ging bei TOP 8.1 nicht darum, den gesamten Masterplan umzusetzen. Es ging um einen konkreten Teilbereich: die Ortseingänge beziehungsweise Eingangsportale.
Und genau zu diesem Thema gibt es bereits Vorarbeit.
▶ Warum das auch für größere Zukunftsfragen wichtig ist
Der Umgang mit dem Masterplan betrifft aus unserer Sicht nicht nur die Ortseingänge.
Wenn ein beschlossener Masterplan bereits bei einem konkreten Teilbereich wie den Eingangsportalen nur eine untergeordnete Rolle spielt, stellt sich die Frage, welchen Stellenwert er künftig bei größeren Zukunftsprojekten haben soll.
Das betrifft insbesondere Themen wie das MZO-Gelände, medizinisch-touristische Angebote, mögliche Gespräche mit späteren Investoren und die angestrebte Höherprädikatisierung.
Gerade bei solchen langfristigen Entwicklungen braucht es eine verlässliche Linie, klare Prioritäten und einen roten Faden. Investoren, Fördermittelgeber und auch die Bürgerinnen und Bürger müssen erkennen können, wohin sich Binz und Prora entwickeln sollen.
Ein Masterplan kann dabei Orientierung geben. Er verliert aber an Wert, wenn er kurz nach seiner Beschlussfassung nur noch als unverbindliches Arbeitspapier behandelt wird.
▶ Unser Fazit
Die Aufwertung der Ortseingänge ist ein sinnvolles Ziel.
Aber aus unserer Sicht hätte der bereits beschlossene Masterplan stärker einbezogen werden müssen. Gerade der dort enthaltene Punkt zur Definition und Gestaltung von Eingangsportalen bietet eine konkrete Grundlage, auf der man hätte aufbauen können.
Der Antrag der BfB wurde am Ende einstimmig angenommen.
Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und darauf achten, ob bestehende Beschlüsse und Planungen künftig tatsächlich als Grundlage genutzt werden.