18/08/2026
Die Ortspolizeibehörde Perl informiert:
Floh- und Trödelmarkt Nennig 2026 am Sonntag, 27. September 2026 – Hinweise für alle Teilnehmer und die Bevölkerung
Am Sonntag, dem 27. September 2026, findet in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr, der diesjährige traditionelle Floh- und Trödelmarkt in Nennig statt. Bei dem Floh- und Trödelmarkt Nennig handelt es sich um einen von der Ortspolizeibehörde festgesetzten Markt im Sinne der Gewerbeordnung.
Es wird seitens der Ortspolizeibehörde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Personen, die an einem Verkauf von Waren und Produkten interessiert sind, sich bis zur Anmeldefrist am 11. September 2026 über https://perl.saarland/flohmarkt-nennig.html bei der Gemeinde Perl für die Teilnahme am Int. Floh- und Trödelmarkt anmelden müssen, um einen Standplatz zugeteilt zu bekommen.
Die Durchführung von (Privat-)Flohmärkten an Sonn- und Feiertagen ist nach § 4 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (SFG) grundsätzlich nicht erlaubt. Die Ortspolizeibehörde kann jedoch nach § 12 SFG bei Vorliegen eines Bedürfnisses Ausnahmen für Flohmärkte zulassen. Diese Ausnahme wird nur für den offiziell stattfindenden traditionellen Floh- und Trödelmarkt in Nennig erteilt.
Das Veranstalten von Privatflohmärkten und Garagenflohmärkten außerhalb des Veranstaltungsbereiches ist somit am Sonntag, dem 27. September 2026 nicht gestattet.
Wir appellieren an die Bevölkerung und bitten um die Einhaltung der v. g. Bestimmungen. Verstöße gegen diese Vorgaben können rechtlich geahndet werden und nicht genehmigte Privatflohmärkte werden an diesem Tag von der Ortspolizeibehörde Perl vor Ort untersagt.