28/05/2026
Neue Ungerechtigkeit durch Beschluss von CDU und Grüne zum Bildungsticket im Kreis Pinneberg
Bekanntlich hat die SPD-Kreistagsfraktion im letzten Kreistag gegen die generelle Kostenbeteiligung von 21 Euro für das Bildungsticket gestimmt. Bisher erhielten über 5300 Schülerinnen und Schüler, die mehr als zwei bzw. vier Kilometer von der Schule entfernt wohnten, das Ticket kostenlos. Für die SPD-Kreistagsfraktion war die kostenlose Beförderung für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ein großer Erfolg.
Die Argumentation von CDU und Grüne, dass es gerechter sei, eine generelle Kostenbeteiligung für alle betroffenen Schüler einzuführen, statt wie bisher,
diejenigen ein kostenfreies Ticket zu gewähren, die aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände (geringes Einkommen der Eltern) auf ein kostenloses Schülerticket angewiesen waren, ist nicht nur verwunderliche, sondern im Kern zutiefst ungerecht.
Warum ein System gerecht sein soll, wenn alle das gleiche zahlen, verkennt, dass die Lebenssituation der Bedürftigen außer Acht gelassen werden. Im Gegenteil – jetzt werden die Familien mit geringem Einkommen oder gesellschaftlicher Benachteiligungen, zur allgemeinen Finanzierung des Bildungstickets herangezogen.
Für den SPD-Fraktionsvorsitzenden Hans-Peter Stahl ist das neue System ungerecht, weil die Bedarfsgerechtigkeit, wonach die Lebensumstände, wie z.B. ein geringes Einkommen, zu berücksichtigen sind (Sozialstaatsprinzip), vollkommen außer Acht gelassen werden. CDU und Grüne haben stattdessen eine allgemeine Verfahrensgerechtigkeit zugrunde gelegt, wonach alle, die ein Bildungsticket erwerben, den gleichen Preis zahlen müssen. Jetzt werden viele Familien, deren Kinder bisher ein kostenloses Schülerticket erhalten haben, zusätzlich finanziell belastet und damit erheblich benachteiligt. Gesellschaftliche Teilhabe wird hinterrücks wieder vom Geldbeutel abhängig gemacht.
Der Hinweis von CDU und Grüne im Kreistag, dass besonders bedürftige Familien das Bildungsticket über das Bildungs- und Teilhabepaket erwerben könnten, ist Wunschdenken bzw. Ablenkungsmanöver und entspricht leider nicht der Realität.
Auf Nachfrage der Verwaltung hat das zuständige Bundeministerium für Arbeit und Soziales mitgeteilt, dass eine Finanzierung des Deutschlandtickets für alle Anspruchsberechtigten des Bildungspakets derzeit rechtlich nicht möglich ist. In aller Deutlichkeit weist das Ministerium
darauf hin, dass die Leistung des Bildungspakets allein mit dem Schulweg in Verbindung steht und nicht der allgemeinen Mobilität dient.
Nach Stahl entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass das Bildungs- und Teilhabepaket eine Finanzierung des Bildungstickets ausschließt und somit einen Teil der Schülerinnen und Schüler von der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe ausschließt.
Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist, dass es keine Differenzierung bei den Grundschülerinnen und Grundschülern gibt, denn die Neuregelung schreibt vor: wer ein Schülerticket für den Schulweg benötigt, muss 21 Euro für das Bildungsticket zahlen, auch wer lediglich ein Ticket für den Schulweg benötigt.
Gegen die Ungerechtigkeit der generellen Kostenbeteiligung beim Bildungsticket ist mittlerweile die Petition „Faire Finanzierung des Deutschlandtickets für Schulkinder im Kreis Pinneberg „ ins Leben gerufen worden, die auf die Benachteiligung der Neuregelung für viele Familien hinweist.
Die SPD fordert eine Überprüfung des Beschlusses hinsichtlich einer sozial gerechteren Differenzierung zwischen notwendiger Schülerbeförderung und die mit dem Bildungsticket beabsichtigte Erweiterung der Mobilität im Hinblick auf soziale und gesellschaftliche Teilhabe.
Hans-Peter Stahl
Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion