24/06/2026
SAARBRÜCKER ZEITUNG IM REGIONALVERBAND
Kleinparteien bangen um Wahl-Zulassung
Gut zwei Monate vor der Neuwahl im Regionalverband Saarbrücken steht bereits fest: Zwei Parteien, die aktuell Teil der Regionalversammlung sind, treten gar nicht mehr an. Andere hoffen noch auf Unterstützung, doch die Zeit läuft ab.
Die Neuwahl zur Regionalversammlung ist zwar erst am 30. August, doch schon jetzt kommt es zu einem Showdown: Kleine Parteien haben nur noch wenige Tage Zeit, um genügend Unterstützer-Unterschriften zu sammeln.
Foto: BeckerBredel
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Von Aline Pabst
Saarbrücken Bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 zogen die Freien Wähler und die Wählergruppe „Saarland für Alle“ erstmals in die Regionalversammlung ein. Zusammen erreichten sie damals 11,1 Prozent – trotzdem verzichten beide darauf, bei der kommenden Neuwahl am 30. August erneut anzutreten. Drei weitere Parteien (Bunt.Saar, BSW und „Die Partei“) sind noch auf Unterschriften von Unterstützern angewiesen.
Die ursprüngliche Wahl wurde bekanntlich nach einer Beschwerde der AfD für ungültig erklärt. Weil aus ihren Reihen zwei Listen eingereicht worden waren, war sie von der Wahl zur Regionalversammlung ausgeschlossen worden (die SZ berichtete mehrfach ). Das Verwaltungsgericht in Saarlouis urteilte schon im vergangenen Jahr, dass nur eine Liste formal korrekt war und deshalb hätte zugelassen werden müssen, was das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes im März dieses Jahres bestätigte .
Da sich der juristische Streit über fast zwei Jahre zog, ist eine Neuwahl nötig. Eine Wiederholungswahl wäre nur dann möglich, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach der ursprünglichen Wahl stattfindet. Eine formale Spitzfindigkeit, die für die rund 250.000 Wahlberechtigten im Regionalverband keinen Unterschied macht, die kleineren Bewerber jedoch vor gewaltige Probleme stellt: Laut Gesetzgebung müssen Parteien oder Wählergruppen, die vor 2024 noch kein Teil der Regionalversammlung gewesen und auch nicht im Landtag oder Bundestag vertreten sind, nämlich erneut Unterstützer-Unterschriften sammeln.
Mindestens 135 Wahlberechtigte – dreimal mehr, als die Regionalversammlung Mitglieder hat – müssen persönlich in den Bürgerämtern oder Rathäusern eine Unterschrift abgeben, damit eine Partei zur Wahl zugelassen wird. Die Frist dafür startete am 29. Mai und dauert noch bis diesen Donnerstag, 25. Juni, 18 Uhr. Viel zu wenig Zeit, finden die Freien Wähler und „Saarland für Alle“, weshalb sie es gar nicht erst versucht haben. „Für die Wahl zur Regionalversammlung 2024 haben wir die erforderlichen Unterstützungsunterschriften über einen Zeitraum von etwa drei Monaten gesammelt“, erklärt Fraktionsvorsitzende Nadine Puhl (Freie Wähler). „Bereits damals stellte dies für kleinere politische Gruppierungen eine erhebliche organisatorische Herausforderung dar.“ Laut ihrem Stellvertreter Gernot Abrahams würden bei einem neuerlichen Wahlkampf Kosten von mindestens 10.000 Euro entstehen, was sich eine Partei dieser Größe schlicht nicht leisten könne.
Schon 2024 sei der Prozess durch Terminengpässe und Wartezeiten in den Bürgerämtern erschwert worden, sagt Puhl. Diesen Eindruck teilt auch Mustafa Akin, Vorsitzender des Vereins „Saarland für Alle“, der sich ebenfalls nicht zur Wahl stellen will. Dabei seien letztes Mal alle Parteien, die angetreten sind, auch in die Regionalversammlung eingezogen. „Es gibt ja keine Fünf-Prozent-Hürde“, sagt Akin. „Von daher hätten wir eigentlich wieder gute Chancen gehabt.“ Normalerweise hatte der Verein aber immer sechs bis acht Monate Zeit, um genügend Unterschriften zu sammeln. Die kurze Frist erwecke für den Lokalpolitiker den Eindruck, als wolle das saarländische Innenministerium, das den Wahltermin festgelegt hat, kleinen Parteien die Teilnahme erschweren.
Auch sei es eine unnötige Hürde, dass Unterstützer die Unterschriften nur in den Amtsstuben leisten dürfen – obwohl die meisten anderen Bundesländer auch Unterschriftensammlungen auf der Straße erlaubten, kritisiert Akin.
Bei der Wahl zum Stadtrat Saarbrücken wurde die AfD ebenfalls ausgeschlossen, weil zwei AfD-Listen eingereicht worden waren. Auch hier hatte die AfD geklagt – und recht bekommen (die SZ berichtete mehrfach ). Ob dort auch neugewählt werden muss, ist aber noch nicht endgültig klar: Der Stadtrat entschied am Dienstag, 23. Juni, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Akin, der auch im Stadtrat vertreten ist, kündigt jedoch bereits an: Sollte es zu einer Neuwahl mit (zu) kurzen Fristen kommen, werde „Saarland für Alle“ dagegen klagen.
Anders als die Freien Wähler und „Saarland für Alle“ will Bunt.Saar, die derzeit noch mit einem Sitz in der Regionalversammlung vertreten sind, nicht freiwillig auf eine Kandidatur verzichten. Der sozial-ökologische Verein warb in den vergangenen Wochen auf der Straße und in den sozialen Netzwerken für Unterstützung. Die kurze Frist stelle für kleine Parteien eine „extrem hohe Hürde dar“, sagt Vorsitzender Frank Lichtlein. Die Wählergruppe betont gleichzeitig: Eine Unterschrift bedeute nicht automatisch eine Unterstützung des Wahlprogramms, sondern sorge lediglich dafür, dass „die Menschen im Regionalverband eine echte demokratische Auswahl haben“. Dienstagmittag, nur zweieinhalb Tage vor Ende der Frist, verkündete Bunt. Saar schließlich in den sozialen Netzwerken, 140 Unterschriften erreicht zu haben. Noch geprüft werden muss allerdings, ob alle davon gültig sind.
Daneben bemühen sich auch das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) und die Satirepartei „Die Partei“ um eine Wahlzulassung. Beide Parteien waren 2024 bei der Wahl zur Regionalversammlung nicht angetreten und sind ebenfalls auf Unterschriften angewiesen. In einem Schreiben an die Wahlleitungen, das der SZ vorliegt, schildert Die Partei mehrere Fälle, in denen potenzielle Unterstützer in den Rathäusern abgewiesen wurden, weil die Verwaltungen nicht ausreichend geschult waren. Sollten nicht genügend Unterschriften zusammenkommen, behalte sich Die Partei „eine formelle Wahlanfechtung ausdrücklich vor“. (lck)