16/02/2026
VOLLES HAUS: VERMÖGEN SICHER TRANSFERIEREN
Schenken und Vererben – ein Themenbereich, der Jung und Alt interessiert und gerade in heutiger Zeit so wichtig ist. Dies bewies die vom CSU OV Rückersdorf im -mit 75 Zuhörern- prall gefüllten Schmidtbauernhof am Mittwoch, 11.02.2026 organisierte Veranstaltung, zu dem als Referent Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht Alexander Grünert aus Nürnberg zugegen war. Grünert betonte, dass das Thema hinsichtlich der völlig unterschiedlichen familiären Gegebenheiten von ihm nur angerissen, aber strukturiert dargestellt werden kann, ohne damit individuelle Beratungen vorwegnehmen zu können.
Lebzeitige Übertragungen (meist: Schenkungen) sollen die gezielte wie streitvermeidende Verteilung von Vermögen beinhalten, die auch steueroptimiert ausgerichtet sind. Dabei verwies er darauf, dass innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jah-ren Schenkungen bis zu 500.000 EUR (bei Ehegatten), 400.000 EUR (je Elternteil und Kind) nach derzeitigem Rechtsstand steuerfrei übertragen werden können. Beginnen neue 10 Jahre, kann die gleiche Summe wieder übertragen werden. Um nicht den vollen Verkehrswert bspw. von Immobilien in Ansatz bringen zu müssen und aufgebautes Vermögen der Schenkenden auch zu Lebzeiten noch von diesen im Alter nutzen zu lassen, bieten sich ua. Wohnrechte und Nießbräuche an. Letztere lassen das Eigentum bspw. zu den Kindern „wandern“, den Nutzen haben aber noch die schenkenden Eltern – und das Wohnrecht lässt lebzeitiges Wohnen in der verschenkten Immobilie gesichert zu. Auch Hinweise zur sog. Ausgleichung bzw. Anrechnung bei erfolgten Schenkungen wurden von den Zuhörern aufgesogen.
Grünert, der auch zertifizierter Testamentsvollstrecker ist, legte zum Thema Verer-ben Grundsätze dar: Sinnvoll sei es Erbengemeinschaften und gesetzliche Erbfol-gen mehrerer Begünstigter zu vermeiden, stattdessen empfahl er dringend klare Formulierungen im – selbstgeschriebenen und unterschriebenen, nicht immer not-wendig notariellen - Testament. Sind gesetzliche Formzwänge einzuhalten, wird bspw. bei Immobilienübertragungen hingegen der Notar benötigt, auch bei gesell-schaftsrechtlichen Anteilsweitergaben kann dies erforderlich sein. Und hat man dann das Testament erstellt, ist eine Hinterlegung beim Nachlassgericht sinnvoll, damit nicht verschwindet, weil es einem vermeintlich zu wenig Begünstigten nicht gefällt.
Grünert riss dann noch Praxiseispiele einer normalen und einer sog. „Patchwork“-Familie mit Kindern aus den jeweiligen Vorbeziehungen und gemeinsamen Kindern an, bei denen die individuelle Beurteilung des Willens der Ehegatten keine KI-gestützten Schema-F-Testamente gebiete. Das sog. Berliner Testament zweier Ehegatten und dessen Schwierigkeiten beim Vorversterben eines Ehegatten war ein letzter Ansatz seiner Ausführungen. Gerade dies führte zu reger Diskussion am Ende der gelungenen Veranstaltung, wofür die Zuhörer dem Referenten deutlich Beifall zollten.
-tp-