12/05/2026
„In diesen Kontext fällt jetzt Bäckers Satz: Die günstigere Alternative ist Ihnen bekannt, Frau Ministerin. Sie liegt auf dem Tisch. Sie wurde Ihnen übermittelt. Und wenn Sie sie nicht prüfen, bewegen Sie sich in einer Konstellation, die nach der Rechtsprechung des BGH am Maßstab des § 266 StGB zu messen ist.
Was Bäcker mit „bekannter Alternative” meint
Hier wird es technisch, aber es lohnt sich, kurz zuzuhören, weil dieser Punkt erklärt, warum der Brief mehr ist als politische Rhetorik.
Bäcker spricht von einem „unsichtbaren Kraftwerkspark”, der in Deutschland bereits steht. Bezahlt. Vorhanden. Sofort einsetzbar. Er meint damit die Summe aus Batteriespeichern in Privathaushalten, Industrie und Gewerbe, Netzersatzanlagen in Krankenhäusern, Rechenzentren, Kläranlagen, Wasserversorgern und Telekommunikationsanlagen, Notstromaggregate in tausenden Betrieben, die durch die NIS2-Richtlinie und das seit März dieses Jahres geltende KRITIS-Dachgesetz ohnehin zur Vorhaltung einer unterbrechungsfreien Stromversorgung verpflichtet sind, sowie den Bestand an Biogasanlagen mit ihren großen Gasspeichern im Silo und unter der Gashaube.
Diese Anlagen stehen meist still. Krankenhäuser fahren ihre Netzersatzanlagen ein paar Mal im Jahr hoch, um die Funktionsfähigkeit zu prüfen. Biogasanlagen lassen sich flexibel fahren. Hybridwechselrichter mit Netzüberwachung, sagt Bäcker, reagieren auf Frequenzänderungen innerhalb von Millisekunden. Ein Gaskraftwerk im Kaltstart braucht viele Minuten. Was diesen vorhandenen Park ans Stromnetz koppeln würde, ist nicht Technik. Es ist eine regulatorische Entscheidung. Eine Pflicht zur Netzdienlichkeit, eine Vergütung für das Bereitstellen von Leistung, ein flächendeckender Smart-Meter-Rollout, bei dem Deutschland mit 3 Prozent installierter Geräte schlicht peinlich dasteht – Spanien, Portugal und Italien liegen bei 97 bis 98 Prozent, Dänemark und Schweden bei 100. In dieser Frage sind wir kein industrielles Powerhouse. Wir sind Entwicklungsland.
Und das ist der Punkt, an dem Bäckers juristische Einordnung ihre eigentliche Schärfe bekommt. Denn er argumentiert nicht: „Es gäbe vielleicht irgendwo eine bessere Lösung.” Er argumentiert: Es gibt eine konkrete, bereits existente, dokumentierte, deutlich günstigere Alternative, sie ist der Ministerin schriftlich übermittelt worden, und sie wird strukturell ausgeschlossen, während erhebliche Mittel an wenige zentrale Begünstigte fließen. Das ist exakt die Konstellation, die in der BGH-Rechtsprechung zur Vermögensbetreuungspflicht von Amtsträgern relevant wird….“
Ein Solarunternehmer aus Starnberg formuliert in einem offenen Brief, was bisher niemand ausgesprochen hat.