03/09/2026
Zivil- und Katastrophenschutz im Wandel der Zeit:
Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich seit Ende des zweiten Weltkriegs (1945) im Frieden. Seit 80 Jahren hat sich der Zivil- und Katastrophenschutz stets den Änderungen der Zeit angepasst. Der Zivilschutz ist Bundessache laut Artikel 73 des Grundgesetzes (GG) und der Katastrophenschutz im Frieden sowie bei der allgemeinen Gefahrenabwehr liegt laut Artikel 70 GG bei den Ländern. Trotz der unterschiedlichen Zuständigkeiten ergänzen sich diese Aufgaben im Alltag.
In seinem Bericht beschreibt Kreisbrandmeister Christian Hof den Bund und dessen Tätigkeiten im Zivil- und Katastrophenschutz. Viele aktive und passive Kameradinnen und Kameraden können sich sicherlich noch an einige Fakten gut erinnern. Beispielsweise an den Zivildienst, in dessen Rahmen Ersatzdienstleistende bei verschiedenen Blaulichtorganisationen, etwa ABC-Einheiten, samstags ihren Dienst ableisteten.
Im Landkreis Rosenheim gab es viele Feuerwehrgerätehäuser, die als Ausbildungsstätten dienten und besondere Geräte und persönliche Schutzausrüstungen vorhielten.
Weitere Informationen und zahlreiche Fotos: https://kfv-rosenheim.de/2026/08/29/zivil-und-katastrophenschutz-im-wandel-der-zeit/