12/05/2026
Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern in der Gemeinde Ruppichteroth haben die Chance auf Fördermittel für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen.
🔧 Gefördert werden beispielsweise:
- Instandsetzung und Erhaltung von Denkmälern
- Maßnahmen zur Sicherung des historischen Erscheinungsbildes
- Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten
- Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes
🚫 Was ist nicht förderfähig?
- Reine Modernisierungen (z. B. energetische Maßnahmen)
- Erneuerung von Heizungs- oder Elektroanlagen
💡 Wichtig zu wissen:
- Die Förderung erfolgt als anteilige Kostenerstattung
- Die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein
- Eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist erforderlich
- Doppelförderungen sind ausgeschlossen
📅 Antragsfrist: 31.08.2026
Die Umsetzung der Maßnahme muss noch im Jahr 2026 erfolgen.
📄 Antragstellung:
Per Post oder E-Mail bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Gemeinde Ruppichteroth.
📸 Für die Auszahlung sind u. a. Rechnungen und Fotodokumentationen erforderlich.
📞 Ansprechpartner:
Gemeinde Ruppichteroth
Untere Denkmalschutzbehörde
Herrn Andre Rosenstein
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth
Tel.: 02295 / 4976
E-Mail: [email protected]
Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.ruppichteroth.de/