14/11/2024
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🚨 Bitte nicht wundern: Am Samstag, den 16. November, sind etwa 50 Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes im Alb-Donau-Kreis unterwegs. Sie nehmen an einer Übung teil, bei der in drei Gruppen das Fahren und richtige Verhalten in einer Kolonne geübt wird. 🚑
Das ist vor allem bei Katastrophenfällen oder bei großen vorgeplanten Einsätzen des Katastrophenschutzes notwendig.
👉 Wie solltet Ihr Euch verhalten, wenn Ihr auf eine Kolonne trefft?
🚨 Der geschlossene Verband kann entweder durch eingeschaltetes Blaulicht oder durch Flaggen gekennzeichnet sein. In dem Fall dürfen die Fahrzeuge normalerweise kein Wegerecht in Anspruch nehmen, haben also dann kein Recht auf „freie Bahn“. Das Einsatzhorn darf dagegen nur bei Einsatzfahrten verwendet werden – nur dann darf der Verband auch die Wegerechte in Anspruch nehmen.
🚦 Dieser Umstand sorgt vor allem bei der Bevölkerung für Verwirrung, denn wenn das erste Fahrzeug zu einer roten Ampel kommt, hat der gesamte Verband mit eingeschalten Blaulicht (ohne Einsatzhorn) anzuhalten. Fährt das erste Fahrzeug über eine Grüne Ampel muss der gesamte Verband durchgelassen werden, auch wenn die Ampel möglicherweise auf Rot umschaltet. Das gleiche gilt an Stoppstellen, Kreisverkehren, Einmündungen oder Einfädelspuren.
🚑🚗 Der geschlossene Verband zählt als ein Fahrzeug und darf nur als Ganzes überholt werden, ein Einscheren in den geschlossenen Verband ist nicht erlaubt.
Vielen Dank für Euer Verständnis!