Stadt Schleiden

Stadt Schleiden Schleiden... natürlich Eifel Die Stadt Schleiden ist die "heimliche" Hauptstadt des Nationalparks Eifel.

Knapp 50% ihrer Fläche liegen im heutigen Großschutzgebiet.

Sommer, Sonne, Madenbefall!☀🐛 Wir haben Tipps gegen Maden und Co. in der Biotonne!Fallen euch noch weitere ein? Schreibt...
07/08/2026

Sommer, Sonne, Madenbefall!☀🐛

Wir haben Tipps gegen Maden und Co. in der Biotonne!
Fallen euch noch weitere ein? Schreibt es uns in die
Kommentare!👇

🍁 Mehr Tipps gibt’s unter
wirfuerbio.de/die-biotonne-im-sommer
de

29/07/2026

In diesen Tagen herrscht bei uns im Kreis Euskirchen wieder erhöhte Waldbrandgefahr. So könnt Ihr helfen:

🔥 𝗪𝗮𝗹𝗱- 𝘂𝗻𝗱 𝗙𝗹ä𝗰𝗵𝗲𝗻𝗯𝗿ä𝗻𝗱𝗲 𝘃𝗲𝗿𝗵𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻: 🌲🚒
Gerade bei Trockenheit kann schon ein kleiner Funke einen großen Brand auslösen. Beachtet deshalb bitte diese wichtigen Hinweise:
🔥 Kein offenes Feuer im Wald, auf Wiesen, Feldern oder Rasenflächen entzünden.
🍖 Nicht im Wald, am Waldrand oder in Parkanlagen grillen, sofern es dort nicht ausdrücklich erlaubt ist.
🚭 Keine Zigarettenreste wegwerfen – weder auf Wiesen, Rasenflächen und Felder noch in den Wald.
In Nordrhein-Westfalen gilt außerdem vom 1. März bis 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot im Wald.
🚗 Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras oder anderem leicht entzündlichem Untergrund abstellen. Heiße Fahrzeugteile, insbesondere Katalysatoren, können Brände auslösen.
🚒 Waldwege, Feldwege und Zufahrten freihalten, damit Feuerwehr und Rettungskräfte Einsatzstellen schnell erreichen können.
👀 Wer Rauch oder Feuer entdeckt, sollte sofort den Notruf 112 wählen.
🌿 Gemeinsam schützen wir Natur, Tiere und Menschen.

Mehr Infos zum Thema findet Ihr auch hier:
👉https://www.kreis-euskirchen.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/hohe-brandgefahr-auf-wiesen-wald-und-feldern-kreis-euskirchen-mahnt-zu-besonderer-vorsicht/

Grundstückseigentümer sind nach § 18, § 22 u. § 30 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verkehrssiche...
27/07/2026

Grundstückseigentümer sind nach § 18, § 22 u. § 30 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden (gem. §823 BGB), die durch überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können.

Daher sollten Sie als Grundstückseigentümer im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, dazu gehören auch Fußgänger und Radfahrer, folgende Hinweise beachten:

✅ Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig so weit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum, dazu zählen auch Gehwege, ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.

✅ Beachten Sie das "Lichtraumprofil" wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad-/bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.

✅ Insbesondere in den wachstumsintensiven Monaten sollte ein Rückschnitt regelmäßig erfolgen. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen. Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen. Achten Sie auch darauf, das Sichtdreieck freizuhalten.

✅ Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen so weit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.

✅ Beachten Sie bitte, dass man in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken und Gebüsche nicht roden, abschneiden oder zerstören darf. Erlaubt sind aber Maßnahmen, die der Pflege dienen, wie beispielsweise die Entfernung des Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte.

✅ Bei Gefahr im Verzug jedoch, sprich der Gefährdung der Verkehrssicherheit, ist die Entfernung von Gehölzen in jedem Fall und ganzjährig durchzuführen.

👉 Die Grafik zum Lichtraumprofil: https://www.schleiden.de/rathaus/buergerservice/sicherheit-und-ordnung/rueckschnitt-von-hecken-und-baeumen/
Foto: © Michael / stock.adobe.com

Bürgermeister vor Ort in Gemünd - Bürgermeister Ingo Pfennings lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer ...
24/07/2026

Bürgermeister vor Ort in Gemünd - Bürgermeister Ingo Pfennings lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Bürgersprechstunde in Gemünd ein. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihr Anliegen persönlich mit dem Bürgermeister zu besprechen!

📆 Montag, 10. August 2026
🕕 18:00 bis 19:30 Uhr
📍Gemünd, Jugendherberge
☎ Terminvereinbarung unter 02445 89-201

🖌🎨 Malwettbewerb „Male Dein Rathaus“ oder „Male Deinen Lieblingsplatz im Stadtgebiet“👉 Alle Kinder und Jugendlichen bis ...
22/07/2026

🖌🎨 Malwettbewerb „Male Dein Rathaus“ oder „Male Deinen Lieblingsplatz im Stadtgebiet“

👉 Alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre sind zu einem besonderen Malwettbewerb eingeladen. Gesucht werden kreative und farbenfroh gemalte Bilder zu einem der beiden oben genannten Themen.

🖼 Die Kunstwerke müssen mindestens Din A4-Format haben und können bis zum 10.09.2026 im Rathaus Schleiden, Zimmer A1.111 oder A1.110 abgegeben oder per Post eingesandt werden. Bitte geben Sie unbedingt Namen, Alter, Anschrift und E-Mail an, damit die Bilder entsprechend eingeordnet werden können.

🖌🎨 Die Maltechnik kann frei gewählt werden.

🏅Die Prämierung der Kunstwerke findet am 27. September 2026 beim "Tag der offenen Tür des Schleidener Rathauses" in den folgenden Kategorien statt:

👉 Kinder bis 5 Jahre
👉 Kinder zwischen 6-12 Jahren
👉 Kinder und Jugendliche 13 bis 18 Jahre

Auf die Gewinner warten tolle Preise.
Foto: © womue / stock.adobe.com

🏅 Auch im Jahr 2026 möchte die Stadt Schleiden durch die Vergabe des „Heimat-Preises“ die Würdigung des Ehrenamtes fortf...
19/07/2026

🏅 Auch im Jahr 2026 möchte die Stadt Schleiden durch die Vergabe des „Heimat-Preises“ die Würdigung des Ehrenamtes fortführen. Den notwendigen Beschluss zur Teilnahme am Landesprogramm „Heimat-Preis 2026“ hat der Stadtrat gefasst.

Das Land NRW fördert durch Übernahme der Preisgelder die Auslobung und Verleihung von Heimat-Preisen durch Kommunen, die damit vor Ort ehrenamtliches Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich der Gestaltung von Heimat würdigen und hervorheben möchten. Die Stadt Schleiden erhält hierfür insgesamt 5.000 Euro zur örtlichen Auslobung. Der Heimat-Preis kann einmal jährlich als ein einzelner Preis in Höhe von 5.000 Euro oder in bis zu drei Preisabstufungen verliehen werden. So konnten sich im vergangenen Jahr der „Bürgerverein Oberhausen Eifel e.V.“ über 2.500 Euro, die Initiative „Spielenachmittag Schöneseiffen/Harperscheid“ über 1.500 Euro sowie der Arbeitskreis Gedenken über 1.000 Euro freuen.

👉 Als Preisträger kommen Vereine, ehrenamtliche Initiativen oder Privatpersonen mit entsprechendem ehrenamtlichem Engagement bzw. Projekten in Frage. Nicht in Betracht kommen insbesondere Unternehmen bzw. Gewerbetreibende.

➡ Weitere Informationen und Bewerbungsformular: https://www.schleiden.de/rathaus/aktuelles/heimatpreis-2026/

🕯 🕯  Anlässlich des fünften Jahrestages der Flutkatastrophe finden am 14. Juli 2026 ab 18:00 Uhr in der Gemeinde Hellent...
14/07/2026

🕯 🕯 Anlässlich des fünften Jahrestages der Flutkatastrophe finden am 14. Juli 2026 ab 18:00 Uhr in der Gemeinde Hellenthal und der Stadt Schleiden gemeinsame Gedenkveranstaltungen statt.



👉 Programmübersicht

📍18:00 Uhr Blumenthal, Kirchvorplatz
Redebeiträge durch Bürgermeister Martin Berners und Pfarrer Thomas Schlütter
Musikalische Begleitung: Musikverein Manscheid & Kirchenchor St. Anna Hellenthal

📍19:30 Uhr Schleiden, Ev. Kirche
Ökumenischer Gottesdienst mit den Pfarrern Oliver Joswig (evangelisch) und Thomas Schlütter (katholisch)
Musikalische Begleitung: Gospel Chor Masithi Amen

📍21:30 Uhr – Gemünd, Nepomukplatz am Plan
(bei schlechtem Wetter in der katholischen Kirche)
Redebeiträge durch Bürgermeister Ingo Pfennings & Bürgermeister Martin Berners
Musikalische Begleitung: Frank Wiesen & René Krömer

Wir suchen zum 1. August 2027 Auszubildende für die folgenden Bereiche:👉 Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)👉 Fachinfor...
13/07/2026

Wir suchen zum 1. August 2027 Auszubildende für die folgenden Bereiche:

👉 Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)
👉 Fachinformatiker/in für Systemintegration (m/w/d)
👉 Straßenwärter/in (m/w/d)

Bewerbungsschluss ist der 30. September 2026.

➡ Zum Bewerbungsportal: https://karriere.schleiden.de

12/07/2026

Das Abkochgebot für das Trinkwasser ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Das Wasser kann wieder uneingeschränkt zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen sowie für alle weiteren Haushaltszwecke verwendet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe während der Dauer des Abkochgebotes.

https://webspace.wv-oleftal.de/

Adresse

Blankenheimer Straße 2
Schleiden
53937

Öffnungszeiten

Montag 07:45 - 12:30
Dienstag 07:45 - 12:30
Mittwoch 07:45 - 12:30
Donnerstag 07:45 - 12:30
14:00 - 17:30
Freitag 07:45 - 12:30

Telefon

+492445890

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