11/05/2026
Regenerative Gebäudetechnik, Steckersolar, Dachbegrünung oder Batteriespeichersysteme für PV-Anlagen: Die StädteRegion Aachen fördert den Ausbau von erneuerbaren Energien an Gebäuden. Mehr Informationen hierzu gibt es im Beitrag der StädteRegion und unter https://www.simmerath.de/news/2026/mai/foerderprogramme-erneuerbare-energien/
Förderung für erneuerbare Energien 🔋 🍃
Auch 2026 fördern wir wieder den Ausbau alternativer Energien. Der Städteregionstag hat die neuen Förderrichtlinien beschlossen. Diese gelten für die Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen. Die Stadt Aachen hat eigene Förderprogramme.
👉 In diesem Jahr stehen insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung.
Die Förderprogramme im Überblick:
🍃 Regenerative Gebäudetechnik (Wärmepumpe, Pelletheizung)
📆 Antragsstellung ab 18. Mai 2026, 8 Uhr
Gefördert werden der Kauf und die fachgerechte Installation einer Wärmepumpe oder Pelletheizung mit jeweils 1.000 €.
🍃 Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)
📆 Antragsstellung ab 18. Mai 2026, 8 Uhr
Der erstmalige Kauf und die fachgerechte Installation eines Steckersolargeräts werden mit einem Betrag von 80 € pro Anlage gefördert. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Mieterinnen und Mieter.
🍃 Dach- und Fassadenbegrünung
📆 Antragsstellung ab 18. Mai 2026, 8 Uhr
Gefördert wird die fachgerechte Anlage von extensiven Dach- und Fassadenbegrünungen. Die Fördersumme beträgt 40 € pro m² Dach- oder Fassadenbegrünung, maximal 1.000 €. Bei Nutzung von Klicksystemen zur Begrünung von Flachdächern ist Eigenleistung beim Verlegen zulässig. Neu ist, dass der Antrag erst nach der Fertigstellung gestellt werden kann.
🍃 Batteriespeichersysteme für PV-Anlagen
📆 Antragsstellung ab 20. Mai 2026, 8 Uhr
Gefördert wird der erstmalige Kauf und die fachgerechte, Erstinstallation eines stationären Batteriespeichers für Photovoltaikanlagen. Die Förderhöhe beträgt im Einfamilienhaus pro im Haushalt lebender Person 150 €, ab der dritten Person 200 €, max. 1.100 € je Haushalt. Im Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten) gibt es pro Wohneinheit 300 €, maximal 1.500 € Förderung. Für Vereinsgebäude und - neu - für Betriebsgebäude kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) beträgt die Förderung pauschal 1.500 €. Einen zusätzlichen Bonus von 200 € erhalten Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einem ersatzstromfähigen Wechselrichter.
⚠️ Die Anlagen müssen vor Antragstellung und frühestens ab dem 1. Januar 2025 in Betrieb genommen worden sein sowie sich im Eigentum der antragstellenden Person befinden. Die Fördermittel können hier beantragt werden: www.staedteregion-aachen.de/erneuerbare-energien
👉 Wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder altersbedingten Beeinträchtigung keinen digitalen Antrag stellen kann, wird bei der Antragsstellung unterstützt. Bitte wendet euch vorab an die Mailadresse [email protected].
🆘 Falls man bei der Planung eines Projekts Hilfe benötigt, kann man sich an erfahrene Architekten bei Altbau plus e.V. wenden (www.altbauplus.info), die dort beraten.
ℹ️ Weitere Details findet ihr hier: www.staedteregion-aachen.de/erneuerbare-energien