Satzung JUSO AG Gemeinde Simmerath
Präambel
Die Regelungen dieser Satzung beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Unabhängig vom Geschlecht der in der Satzung angesprochenen Personen wird in den nachfolgenden Paragrafen nur die männliche Bezeichnung verwendet. Jede Person hat jedoch entgegen der Formulierung dieser Satzung Anspruch auf eine Anrede, die ihrem Geschlecht entspricht. Gerec
htigkeit ist das zentrale Thema gesellschaftlichen Zusammenlebens und bedeutet auch eine Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Für diese Stimme wollen sich die JUSOS einsetzen. Es soll darum gehen, bei der Zukunft mitzugestalten und die Ziele jeder Generation ausgewogen zu berücksichtigen. Die JUSOS setzen sich dafür ein, junge Menschen wieder aktiver in Politik einzubinden. Unser Ziel ist eine soziale und demokratische Gesellschaft in der Gerechtigkeit, Freiheit und Frieden verwirklicht sind und die auf ihre ökologischen Grundlagen achtet.
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese Satzung besitzt Gültigkeit für die Arbeitsgemeinschaft Gemeinde Simmerath der Jungsozialisten in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Die Arbeitsgemeinschaft ist Bestandteil des SPD Gemeindeverbandes Simmerath.
§ 2 GRUNDSÄTZE
1. Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen „Jungsozialisten in der SPD Gemeinde Simmerath“, Kurzformen: „Jusos Simmerath“
2. Die Jusos sind eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Organisationsstatutes der SPD.
3. Das Tätigkeitsgebiet der AG umfasst das Gebiet der Gemeinde Simmerath mit den zugehörigen Ortschaften.
§ 3 MITGLIEDSCHAFT
1. Der Arbeitsgemeinschaft gehören alle Gemeindemitglieder der SPD bis zur Vollendung des 35. Daneben können der Arbeitsgemeinschaft Nicht-Parteimitglieder der SPD bis zum vollendeten 35. Lebensjahr angehören. Dazu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber der Arbeitsgemeinschaft zur Mitarbeit erforderlich. Über die Aufnahme eines Mitarbeitenden
entscheidet der Vorstand der untersten vorhandenen Gliederungsebene, soweit keine Unvereinbarkeit gemäß § 6 Organisationsstatut der SPD besteht.
3. Auf Antrag können auch Interessenten/innen aus anderen Orten Mitglieder
der JUSO AG Simmerath werden. Das Aufnahmeverfahren ergibt sich aus Satz 2.
§ 4 ORGANISATION
1. Organe der Arbeitsgemeinschaft sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ. Der Vorstand vertritt die Arbeitsgemeinschaft inner- und außerparteilich. Er setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um und handelt im Rahmen der vorgegebenen Richtlinien.
2. Der Vorstand setzt sich zusammen aus minimal
a) einem/einer Vorsitzenden
b) einem/einer Kassierer/in (kann interimsweise auch vom Vorsitzenden übernommen werden)
d) Beisitzern (in Abhängigkeit von der Größe des Vorstandes, minimal 2)
3. Der Vorstand wird für zwei Jahre in der Mitgliederversammlung gewählt.
3.1 Der Vorsitzende ist befähigt, sämtliche Geschäfte für seinen Juso-Gemeindeverband abzuwickeln. Er ist berichtspflichtig an den Kassierer.
3.2 Der Kassierer ist für die korrekte Führung der Kasse inklusive aller Spendengelder und Ausgabequittungen verantwortlich. Er muss mindestens einmal im Jahr Rechenschaft ablegen. Der Vorstand des vorangegangenen Jahres ist durch die einmal im Jahr durchzuführende Jahreshauptversammlung mit absoluter Mehrheit zu entlasten. Die Entlastung wird nur gewährt bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung.
4. Jusos, die nicht Mitglieder der SPD sind, sind vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Funktionsträger gewählt werden, welche die Arbeitsgemeinschaft in den Gremien der SPD vertreten.
§ 5 BESCHLUSSFÄHIGKEIT
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn jedem eingetragenen
Mitglied spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin eine Einladung schriftlich
per Post oder auf elektronischem Wege zugegangen ist.
§ 6 SATZUNGSÄNDERUNG
1. Anträge zur Satzung müssen mindestens fünf Tage vor Sitzungstermin beim Vorsitzenden eingegangen sein. Antragsberechtigt ist jedes Juso-Mitglied.
2. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst (einfache Mehrheit).
3. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Simmerath.
§ 7 GLEICHSTELLUNGSGRUNDSATZ
In den Funktionen und Delegationen der Jusos sollten Männer und Frauen
mindestens zu je 40% vertreten sein.
§ 8 WAHLEN
Wahlen erfolgen nach den Vorschriften der SPD-Wahlordnung. Bei allen Wahlen ist im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit notwendig. Wird ein dritter Wahlgang benötigt, entscheidet die einfache Mehrheit.
§ 9 DATENSCHUTZ
Die Arbeitsgemeinschaft darf die persönlichen Daten der Mitglieder für eigenen Zwecke gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes speichern, verändern, bearbeiten und löschen. Das Mitglied erteilt mit der Mitgliedschaft die entsprechende datenschutzrechtliche Erlaubnis. Die Übermittlung von gespeicherten Daten innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und an die entsprechenden Organisationen und Verbände, mit denen die Arbeitsgemeinschaft zur Erledigung ihrer Aufgaben zusammenarbeitet, ist nur den Personen erlaubt, die mit Ämtern gemäß dieser Satzung betraut sind und entsprechende Aufgaben wahrzunehmen haben.
§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN und INKRAFTTRETEN
Vorstehende Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 02.09.2012 in Simmerath gefasst. Sie tritt ebenfalls zum heutigen Tag in Kraft.