05/02/2026
Bürgermeister Dunck - Stellungnahme zum
"Antrag auf kommunale Anordnung eines Feuerwerksverbotes"
Auszug: "Offensichtlich nimmt der Gesetzgeber ein gewisses Maß an Brandrisiko billigend in Kauf, wenn er
am 31.12. und 01.01. erlaubt, Pyrotechnik abzubrennen"
Meine Meinung:
Sicherheitsabstand – zum Schutz der Menschen und Tiere und Haus und Hof
An den meisten Orten verbietet sich auch das Zünden von legalem Feuerwerk. Bei Raketen und Batterien ist in bebauten Gebieten, engen Straßen oder mit feiernden Menschen kein ausreichender Sicherheitsabstand von 200 Metern einzuhalten.
Die meisten Menschen leben also in Verbotszonen. Wer sagt das den Menschen und schützt sie?
Die Feuerwehr wird in der Silvesternacht nicht immer schnell an allen Brandherden löschen können. Ein bisschen Wind und schon breitet sich ein Brand auch schnell aus und gefährdet Haus und Hof und Mensch und Tier.
6.12.25 Selbst Kleinstfeuerwerk kann schnell einen Brand verursachen!
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30835/6173876
Das sagen Pyrotechniker / Händler:
"Die größte Gefahr geht aber leider meist durch falsche Handhabung aus. Diese Gefahren können i.d.R. durch die Einhaltung der gesetzlich vorgegeben Sicherheitsabstände deutlich minimiert werden. Um eine Gefährdung jedoch gänzlich auszuschließen, müsste der Sicherheitsabstand zu Personen und Objekten so ausgelegt sein, dass die Reichweite eines abgeschossenen Gegenstandes diesen Abstand unterschreitet. Bei Feuerwerksbatterien der Kat.2 (für Endverbraucher / Silvesterfeuerwerk) liegt dieser Abstand bei ca. 6 0 Meter.
Feuerwerkskörper bergen schon auf Grund ihrer Natur und Konstruktion eine bestimmte Gefahr, insbesondere bei der Anwendung und ganz besonders bei falscher Anwendung. Trotz behördlicher Typenzulassung und umfangreicher Qualitätsprüfung eines jeden Produktionsloses, kann niemals eine 100% zuverlässige Funktion zugesagt werden. Zum Beispiel durch unentdeckte Produktionsfehler bei Einzelstücken, mechanischer Beschädigung während des Transportes oder falscher Lagerung (Einwirkung von Feuchtigkeit, Hitze u.ä) kann es zu Fehlfunktionen kommen, die Ihre Sicherheit, oder die von Dritten gefährden können.“
Quelle:
https://www.blackboxxfireworks.de/service/sicherheit/sicherheit-privatanwender/
„Sicherheitsabstände einhalten
Feuerwerkskörper nur im Freien zünden. Halten Sie dabei immer den in der Gebrauchsanleitung geforderten Sicherheitsabstand ein. Sollte kein Sicherheitsabstand angegeben sein, gilt der gesetzlich vorgeschrieben Mindestabstand von 8 Metern. Wir empfehlen bei Feuerwerksbatterien allerdings einen Sicherheitsabstand von mindestens 2 5 Meter.
In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie brandempfindlichen Objekten wie Häuser mit R**t- oder Strohdächern, Erntevorräte, Lager brennbarer Flüssigkeiten etc. dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Halten Sie hier einen Sicherheitsabstand von mindestens 200 Meter ein. Elektrische Leitungen dürfen nicht gefährdet werden, zünden Sie daher keine Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Oberleitungen.
Quelle:
https://flyfire.pro/sicherheit-an-silvester/
https://spenge.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWUwsQ5jrt6E3Biyti-Qe2IoaZ915l1VZ-pSJZHyRAgb/Antwort_zum_Antrag_auf_kommunale_Anordnung_eines_Feuerwerksverbotes.pdf
Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern Leider kommt es beim Umgang mit Feuerwerkskörpern immer wieder zu schweren Unfällen, und in nahezu allen Fällen liegt es entweder an einem zu sorglosen Umgang und der Missachtung grundlegender Sicherheitsvorschriften, dem Einsatz von illegaler Ware...