21/08/2026
ARCHIV-POST vom Stadtarchiv Stolberg
Mit der ARCHIV-POST berichtet das Stadtarchiv als zentrale Gedächtniseinrichtung aus der Alltagsarbeit, aus der Geschichte oder auch von besonderen Fortschritten, Archivalien oder anderem.
Nr. 08/26: Im Spiegel der Weimarer Republik: Nicht umgesetzte Straßenbenennungen
Die Akte des Bestand Stolberg (A1) 142 „Strassenbenennung und Hausnummerierung“ überstand die Hochwasserzerstörung unbeschadet. Wenn nicht historische Namen oder beliebte Blümchen für Straßennamen herangezogen werden, sind diese oft politisch motiviert. Die Stadtgesellschaft will Ereignisse oder meist Personen würdigen, die ein besonderes Erinnern verdient haben. Zeitgeist und das politische System spielen dabei oft eine Rolle: In Stolberg werden aktuell Frauen, die in Stolberg wirkten, und andere lokale Persönlichkeiten in den Fokus gerückt.
In der ersten deutschen Republik, auch Weimarer Republik genannt, beantragte die Stolberger sozialdemokratische Fraktion im Juli 1922, den Kaiserplatz in Rathenauplatz umzubenennen. Walther Rathenau war seit Jahresbeginn 1922 Außenminister des Deutschen Reichs. Er war Sohn des AEG-Gründers, selbst Industrieller und Politiker der liberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP). Als liberaler Republikaner und jüdischer Deutscher wurde er Ziel radikaler Anfeindungen und am 24. Juni von Mitgliedern der rechtsradikalen Terrororganisation ‚Organisation Consul‘ ermordet. Die junge Republik wurde von extremistischen, nationalistischen und demokratiefeindlichen Kräften extrem unter Druck gesetzt. Auch der konservative Zentrumspolitiker Matthias Erzberger wurde 1921 als ehemaliger Finanzminister Opfer der Terrorgruppe, und der SPD-Politiker Philipp Scheidemann, der 1918 die Republik ausgerufen hatte, entging knapp einem tödlichen Attentat. Der Reichstag reagierte noch im Juli mit dem ‚Gesetz zum Schutze der Republik‘. In Köln wurde 1922 der Königsplatz in Rathenauplatz umbenannt, in Stolberg wurde der Antrag abgelehnt. Ein Zusatzantrag der DDP-Fraktion in der Stadtverordnetensitzung am 26. Juli wurde einstimmig beschlossen: Eine andere geeignete Straße solle die Bezeichnung Rathenaustraße erhalten. Stadtbaumeister Thiel hatte wenige Tage darauf vermerkt, dass der heutige Willy-Brandt-Platz bzw. der heutige Heinrich-Böll-Platz geeignet seien. Rathenau als ‚erstes Opfer des Dritten Reiches‘ wurde nicht geehrt. Aber an diesen Plätzen zwei andere Persönlichkeiten, die die zweite deutsche Republik, die Bundesrepublik, besonders prägten.
Zehn Jahre später erfolgten zwei Anträge zu Benennungen, die eine andere Intention hatten. Die Zentrumsfraktion hatte beantragt, die erst kurz zuvor nach dem 1925 verstorbenen Heimatdichter benannte Hermann-Ritter-Straße wieder ‚An der Goldenen Mauer‘ zu nennen. Nicht nur, dass deren alter Name kurios und ungeklärt ist, so ist auch die Motivation des Antrags. Ritter war ein rheinischer Schriftsteller und Verfasser von volkskundlichen Erzählungen und Reiseberichten. In Stolberg war er 1888 bis 1895 als Lehrer tätig. Für eine katholisch-konservative Partei erscheint der Antrag, ihm die postume Ehrung zu entziehen, ungewöhnlich. Ein konkreter Anlass ist zu unterstellen, liegt aber im Dunklen. Mutmaßlich ist der zweite Antrag zur selben Straße der kommunistischen Fraktion eine Replik auf diesen. Ohne Aussicht auf Erfolg und gewiss nicht ernst gemeint, doch auch rückblickend ein bemerkenswert kritischer Beitrag zur politischen Lage am Vorabend des Endes der Weimarer Republik. Die Straße solle als „Notverordnungsstraße“ benannt werden. Seit 1930 hatten die deutschen Reichsregierungen keine parlamentarischen Mehrheiten mehr und regierten überwiegend durch Notverordnungen, die an Stelle ordnungsgemäßer Gesetze traten. Die Notverordnungen waren verfassungsmäßig als Instrument in Ausnahmesituationen vorgesehen und wurden nun zur Regel im Regierungshandeln. Schließlich waren die Kanzler von Heinrich Brüning bis zuletzt Adolf Hi**er nicht durch den Reichstag gewählt, sondern durch den Reichspräsidenten ernannt worden. Die Demokratie war schon 1932 in einer Krise und die Stolberger KPD-Fraktion nutzte einen Antrag, dies auf lokaler Ebene aufzugreifen.
Die Anträge wurden der Polizeiverwaltung, die in diesem Kontext nicht nur mit polizeilichen Aufgaben betraut war, übergeben, da die Stadtverordnetenversammlung nicht zuständig für Straßenbenennungen sei. Bereits ein Jahr später existierten beide Parteien nicht mehr und demokratische Mitbestimmung war durch die NSDAP-Diktatur abgeschafft.
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Bild: Dokumente der Akte ST 142 vom 26. Juli 1922 und 15. Juli 1932 (Kupferstadt Stolberg/Christian Altena)