18/08/2026
15 - 18 Monate ist die durchschnittliche Vertragsdauer bei wissenschaftlichen Mitarbeitern. Wer dauerhaft von Vertrag zu Vertrag hangelt, hat es schwer, langfristig in der Wissenschaft zu bleiben.
Deshalb wollen wir das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reformieren:
👉 Daueraufgaben brauchen Dauerstellen:
Aufgaben wie Grundlagenausbildung, Lehre oder Labor- und Infrastrukturmanagement fallen dauerhaft an. Deshalb soll der Anteil unbefristeter Stellen in diesen Bereichen deutlich steigen. Bund und Länder sollen zusätzlich Förderprogramme zur Entfristung ermöglichen.
👉 Verlässliche Verträge:
Erstverträge für Promotionen sollen mindestens drei Jahre laufen. In der PostDoc-Phase sollen Erst- und Nachverträge mindestens ein Jahr umfassen.
👉 Faire Nachteilsausgleiche:
Elternzeit, Schwangerschaft, Pflegezeiten, längere Krankheit und Schwerbehinderung sollen automatisch und verbindlich berücksichtigt werden, statt von zusätzlichen Anträgen abzuhängen.
👉 Mehr Zeit für studentische Beschäftigte:
Die Höchstbefristungsdauer soll von sechs auf acht Jahre steigen. Gleichzeitig wollen wir die sechs Jahre Qualifizierungszeit nach dem PostDoc beibehalten.
Dabei gilt für uns: Wissenschaft braucht Flexibilität, aber Flexibilität darf nicht zu dauerhafter Unsicherheit werden. Deshalb soll auch die Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz bestehen bleiben.
Unser Ziel ist ein Wissenschaftssystem, in dem Menschen nicht nur gute Forschung machen können, sondern auch eine echte Perspektive haben, langfristig in der Wissenschaft zu bleiben. 🔬📚