Freie Wählervereinigung e. V. Unterwellenborn

Freie Wählervereinigung e. V. Unterwellenborn Unser Verein besteht seit 2006. Er ist ein Zusammenschluss mehrerer Wählergruppen.

Unsere Vereinsarbeit besteht ausschließlich an der Beteiligung und Gestaltung der Kommunalpolitik in der Gemeinde Unterwellenborn.

Wie teuer sind die Sportstätten in Unterwellenborn?https://www.freie-waehler-unterwellenborn.de/49_sport.htmlWie im vorh...
17/07/2026

Wie teuer sind die Sportstätten in Unterwellenborn?
https://www.freie-waehler-unterwellenborn.de/49_sport.html
Wie im vorhergehenden Artikel zu den Vereinshäusern, so muss man auch bei den Sportstätten einen Blick in den Haushaltsplan der Gemeinde werfen. Dort werden insgesamt 7 Sportstätten ausgewiesen.
Ähnlich wie bei den Vereinshäusern werden die erfassten Einnahmen und Ausgaben auf folgenden Positionen dargestellt:
• Einnahmen aus Vermietung
• Landespauschale für unentgeltliche Nutzung Sportstätten
• Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
• Beschäftigungsentgelte u. dgl. geringfügig
• Beiträge zur gesetzlichen SV -Sonstige (geringfügig)
• Unterhalt der Grundstücke und Gebäude
• Geräte, Ausrüstungs- und Gebrauchsgegenstände
• Mieten und Pachten
• Elektroenergie
• Heizungskosten
• Wasser/Abwasser
• Müll- und Fäkalienabfuhr
• Reinigung
• Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
• Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten
• Erstattung Innere Verrechnung (Bauhofleistungen)

Somit ergibt sich folgendes Bild (siehe Tabellenbild zum Beitrag):

Alles in allem bezahlt die Gemeinde Unterwellenborn netto rund 240 T€ für den Sportstättenbetrieb.
So kosten diese gegenwärtig etwa das doppelte wie die Vereinshäuser.
Wie bei den Vereinshäusern handelt es sich hier auch „nur“ um die jährlichen Betriebskosten. Hinzu kämen noch die jährlichen Abschreibungen (etwa 2 … 3 % vom Wert).
Es gibt noch weitere Sportplätze in Birkigt, Oberwellenborn, Langenschade und der Hygeritz in Könitz. Für diese Anlagen sind jedoch aus dem Haushaltsplan keine Betriebskosten herauszulesen. Das heißt jedoch nicht, dass diese Anlagen nichts kosten. Ich denke, dass diese Kosten eher geringfügig sind und im Großen und Ganzen untergehen.
Volker Hirt
19.07.2026

Wie teuer sind denn nun die Vereinshäuser in der Gemeinde Unterwellenborn? https://www.freie-waehler-unterwellenborn.de/...
12/07/2026

Wie teuer sind denn nun die Vereinshäuser in der Gemeinde Unterwellenborn?
https://www.freie-waehler-unterwellenborn.de/48_vhaeuser.html
Wenn man das ermitteln will, so muss man in den Haushaltsplan der Gemeinde des jeweiligen Jahres schauen. Oder noch besser, man sieht sich die Zahlen der letzten 3 bis 5 Jahre an und bildet dann den Mittelwert.
Der Haushaltsplan der Gemeinde wird in einer öffentlichen Sitzung beschlossen, der Beschluss wird im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht und der Haushaltsplan selbst liegt dann öffentlich aus. Und selbst nach der öffentlichen Auslegung kann er jederzeit eingesehen werden.
Nun ist es so, dass die Vereinshäuser in unseren Ortsteilen überall einen anderen innerörtlichen Namen haben. Das muss man bei der Analyse des Haushaltsplanes berücksichtigen.
In Unterwellenborn und Könitz heißen die Vereinshäuser "Begegnungsstätte",
in Kamsdorf ist der Name "Gemeindezentrum" und „Mehrzweckgebäude Unterwellenborner Straße“, und in Oberwellenborn "Gemeindehaus".
In Langenschade lautet die Bezeichnung "Mehrzweckgebäude", in Birkigt "Kulturraum" und in Goßwitz "Schacht Luise".
In Lausnitz und Bucha ist der Eigenname mit dem Zweck identisch, nämlich "Vereinshaus".
Hinzu kommen noch die gesamten Sportstätten (je 2 in Unterwellenborn, Kamsdorf und Könitz, sowie 1 in Goßwitz) und je ein "Jugendclub" in Kamsdorf und Unterwellenborn. Dazu schreibe ich aber einen weiteren Beitrag.
Jedenfalls betreibt die Gemeinde 10 Vereinshäuser.
Für all diese Gebäude werden die erfassten Kosten im Haushaltsplan auf folgenden Positionen dargestellt:
• geringfügige Beschäftigungsentgelte
• Beiträge zur gesetzlichen SV
• Unterhalt der Grundstücke und Gebäude
• Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens
• Geräte, Ausrüstungs- und Gebrauchsgegenstände
• Elektroenergie
• Heizungskosten
• Wasser / Abwasser
• Müll- und Fäkalienabfuhr
• Reinigung
• Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
• Telefongebühren
• Erstattung Innere Verrechnung (Bauhofleistungen)
• Zuweisungen an übrige Bereiche (AWO-Dienstleistungen)
Diesen Kosten stehen dann die Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und weiteren Gebühren gegenüber. Die Zahlen sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt und sind der Schnitt der Jahre 2023 bis 2025. Außerdem sind sie der Übersichtlichkeit wegen auf die 10er gerundet.

Somit ergibt sich folgendes Bild (siehe Tabellenbild zum Beitrag):

Unterm Strich bezahlt also die Gemeinde Unterwellenborn netto rund 117 T€ für deren Betrieb. Und im Haushaltsplan 2026 zeigt die Tendenz nach oben.
Man muss noch anfügen, dass dies nur die direkt zuordenbaren Kosten sind. Die nichtzuordenbaren Kosten müssten eigentlich auch noch nach einem bestimmten Schlüssel auf alle Objekte der Gemeinde verteilt werden. Eine solche Berechnung ist mir allerdings nicht bekannt und solch eine Rechnung wäre auch relativ aufwendig. Auch müssten zu diesen Zahlen noch die jährlichen Abschreibungen hinzugezählt werden (etwa 2 … 3 % vom Gebäudewert). Es handelt sich hier also „nur“ um die jährlichen Betriebskosten.
Trotzdem sind diese Zahlen sehr aussagekräftig und interessant.
Volker Hirt
12.07.2026

An dieser Stelle möchte ich ein paar Nachbetrachtungen zum Haushaltsplan der Gemeinde Unterwellenborn anstellen. Immerhi...
18/06/2026

An dieser Stelle möchte ich ein paar Nachbetrachtungen zum Haushaltsplan der Gemeinde Unterwellenborn anstellen. Immerhin hat der Gemeinderat in seiner 17. Sitzung am 17. Juni 2026 einen Nachtragshaushalt beschlossen.
Ich schließe an meinen ersten Beitrag zum Haushalt 2026 an und verweise hier nochmal auf diesen (https://fwvu-blog.de/hhp26/).
Jede Gemeinde oder Stadt muss solch einen Haushaltsplan für jedes Jahr aufstellen. Darin werden alle Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und beide Positionen sollten ausgeglichen sein, also gleich groß.
Aus dem Plan ist ersichtlich, was die Gemeinde mit ihrem Geld so alles anstellt. Der Gemeinderat von Unterwellenborn hat am 11.02.2026 für Unterwellenborn den Haushaltsplan 2026 beschlossen. Treffen nun im Laufe des Jahres einige nichtvorhersehbare Ereignisse, gravierende Veränderungen in den Einnahmen oder Ausgaben, neue Erkenntnisse und Herausforderungen ein, oder weiß der Kuckuck, was sonst noch alles passieren kann, dann muss der Haushaltsplan neu aufgestellt werden. Und das nennt sich dann Nachtragshaushalt.
Und dieser Nachtragshaushalt ist nun, wie oben geschrieben, beschlossen worden.
Der Haushalt insgesamt unterteilt sich in einen Verwaltungshaushalt (Verwaltung, laufende Angelegenheiten, Personalkosten, Steuern, soziale Sachen) und einen Vermögenshaushalt (Investitionen, Vermögenssachen, Baumaßnahmen, Straßen) auf. Jeder dieser beiden Teilhaushalte ist in 9 Einzelpläne, diese nochmals in etwa jeweils 2 bis 7 Unterpläne bzw. Hauptgruppen, diese in ebenfalls 2-8 Gruppen und diese sind wiederum in Untergruppen aufgeteilt oder geschachtelt. Alles in allem kommen für Unterwellenborn somit knapp 900 Positionen im Haushalt zusammen, auf die dann die vielen Rechnungen, Buchungen, Kassenzettel usw. zugeordnet werden müssen.
Wen solche Sachen näher interessieren, dem empfehle ich folgende Internetseite:
https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Gesamtplan

Aber im Netz gibt es noch jede Menge weitere Möglichkeiten zu diesem Themengebiet, da kann man lesen, bis man schwarz wird.
In Unterwellenborn wurde nun der Haushalt auf etwa 160 Positionen mehr oder weniger neu angepasst, wobei die Veränderungen von wenigen Prozent bis zum großen Vielfachen reichen.
Im Wesentlichen sind folgende Änderungen betroffen:
1. Kreisumlage
2. Schulumlage
3. kommunales Investitions-Programm
4. Anpassungen im Energiebereich
5. Anpassungen Kostenschätzungen Bauverwaltung
6. Anpassungen Kostenschätzungen Ordnungsverwaltung
7. Anpassungen Kostenschätzungen Bauhof
8. Anpassung auf der Einnahmeseite Mai-Steuerschätzung
9. schlüsselbasierte Zuwendung investiver Maßnahmen beim Brandschutz

Insgesamt hat sich der Gesamthaushalt (also Verwaltung und Vermögen zusammen) gegenüber der 1. Planung ein bisschen verkleinert, von 38,7 auf 38,3 Millionen €. Aus der Rücklage werden knapp 2 Millionen weniger entnommen.
Und das alles ohne Steuererhöhungen bzw. einer Erhöhung der Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuer. Und so soll es auch bleiben.
Leider kann ich hier an dieser Stelle nicht auf Details eingehen, dies würde sonst ein kleines Buch werden und somit den Rahmen dieses Beitrages absolut sprengen.
Aber zu wichtigen Einzelheiten werde ich nach und nach einen Beitrag einstellen.
Volker Hirt
18.06.2026

https://fwvu-blog.de/hhp26nachtrag/

Am Mittwoch, dem 17.06.2026, fand die 17. Sitzung der laufenden Legislaturperiode des Gemeinderates Unterwellenborn stat...
18/06/2026

Am Mittwoch, dem 17.06.2026, fand die 17. Sitzung der laufenden Legislaturperiode des Gemeinderates Unterwellenborn statt. Diesmal war das Gemeindezentrum in Kamsdorf der Tagungsort.

Von den 20 Gemeinderatsmitgliedern, einschließlich Bürgermeister, waren 17 anwesend.
Auf der Tagesordnung standen dieses Mal 8 Beschlüsse im öffentlichen Teil.

Doch bevor die Beschlussfassung begann, stellte Dipl.-Ing. Andreas Tepe, (Landschaftsarchitekt Städtebauarchitekt und Stadtplaner) vom gleichnamigen Planungsbüro aus Erfurt (https://www.planungsbuero-tepe.de/), den Bebauungsplan (B-Plan) „Aldi“ an der Eichschenke vor.
https://fwvu-blog.de/hhp26nachtrag/ (siehe Bild)
Dort soll in den nächsten Jahre im östlichen Teil (orange) ein „Aldi“-Lebensmittelmarkt entstehen und auf der westlichen Seite (grau) will die Firma Dettendorfer einen Autohof errichten. Wir als Freie Wähler stehen diesem Projekt sehr positiv gegenüber und sehen es als eine Chance für die weitere Entwicklung in unserer Gemeinde.

Nach dieser Vorstellung war dann die Beschlussfassung an der Reihe.
Die ersten beiden Vorlagen waren dem Haushaltsplan 2026 gewidmet, hier speziell die Nachtragshaushaltssatzung 2026 und der Finanzplan 2025 – 2029. Hierzu schreibe ich einen Extra-Beitrag (siehe hier).

Die Beschluss-Vorlage Nr. 3 der Sitzung beinhaltet den Bau einer PV-Anlage auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes in Unterwellenborn. In der Problembeschreibung zur Beschlussvorlage heißt es:
•Betrieb als „Energy-Sharing"-Anlage (https://de.wikipedia.org/wiki/Energy_Sharing)
•installierte Leistung: 220 kWp
•Stromerzeugung: 182.000 kWh/a
•jährliche Einsparung mit dem „Energy-Sharing" – Tarif: ca. 47.000 €.
•Kosten der Anlage: 490 T€
•Amortisation: 10,4 Jahre

Zusätzlich beinhaltet die Beschlussvorlage die Erneuerung der Außenbeschattung an dem Gebäude (Kosten: 210 T€).
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

In den Beschlussvorlagen 4 + 5 der Sitzung ging es um das gemeindliche Einvernehmen von Bauanträgen (Neubau eines Mehrzweckgebäudes auf dem Flurstück der Gaststätte in Oberwellenborn und den Neubau eines Doppelcarports in der Krummen Gasse in Unterwellenborn).
Beide Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

Der anschließende Sitzungsbeschluss Nr. 6 hatte die Widmung einer Straße im Saalthal-Alter auf einer Länge von ungefähr 230 m zum Inhalt. In der Beschlussbegründung heißt es:
„Nach § 6 ThürStrG erfolgt die Widmung von vorhandenen Straßen, Teilflächen von Straßen,
Wegen und Plätzen per Allgemeinverfügung und öffentlicher Bekanntmachung. Durch die
Veröffentlichung erlangen diese die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.“
Die Beschlussvorlage passierte den Rat einstimmig mit „Ja“.

Im vorletzten Beschluss des Abends ging es um die Verkaufsausschreibung von 21 gemeindeeigenen Immobilien in Könitz, Kamsdorf und Goßwitz. Hierzu ist noch folgendes festzustellen, dass der Gemeinderat auf seiner Sitzung vom 24.10.2025 grundsätzlich beschloss, bestimmte gemeindeeigene Mietobjekte zu verkaufen.
Die Veräußerung der vorgeschlagenen Objekte wurde einstimmig beschlossen.

Und im letzten Beschluss (Nr. 8 des öffentlichen Teils) ging es um einen Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „SO Erholung / Saalthal–Alter. Hier will der Antragsteller entgegen den B-Plan-Festlegungen einen Maschendrahtzaun mit 1,4 m Höhe (erlaubt sind 1 m) errichten. Unsere Fraktion stimmte einstimmig mit „Nein“, im Gemeinderat wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt (1mal Ja, 1mal Enthaltung, 15mal Nein).

Die einzelnen Beschlüsse werden im kommenden Amtsblatt Nr. 7 oder 8) der Gemeinde Unterwellenborn veröffentlicht (https://unterwellenborn.de/gemeindeamt/downloads/amtsblatt.html)
https://fwvu-blog.de/hhp26nachtrag/
Volker Hirt
18.06.2026

Die „Kommunale Wärmeplanung“. Haben Sie dieses Wort oder besser gesagt, diese beiden Wörter schon einmal gehört? Wenn ja...
28/04/2026

Die „Kommunale Wärmeplanung“. Haben Sie dieses Wort oder besser gesagt, diese beiden Wörter schon einmal gehört? Wenn ja, dann ist alles mehr oder weniger gut. Wenn nein, dann lesen Sie hier weiter. Jedenfalls ist die „Kommunale Wärmeplanung“ eine grüne Erfindung.

Sie reiht sich ein in die gesamten Maßnahmen der sogenannten „Wende-Politiken“, also Energiewende, Verkehrswende, Ernährungswende, Landwirtschaftswende, Heizungswende, Mobilitätswende und weiß der Kuckuck, was noch alles gewendet werden soll.

Mit unserer ehemaligen Bürgermeisterin Andrea Wende hat das alles jedoch nichts zu tun.

Jedenfalls hat der Bundestag im Dezember 2023 ein Gesetz zur „Kommunalen Wärmeplanung“ beschlossen, es nennt sich genau:

„Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG)“ und kann hier heruntergeladen werden.

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/kommunale-waermeplanung.html

Dieses Gesetz ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und verpflichtet alle Kommunen, für ihr Gebiet eine Wärmeplanung zu erstellen. Das Land Thüringen hat dies mit dem Erlass des Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG) vom 02.07.2024 geregelt, siehe hier.

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-WPGAGTHrahmen

Demnach soll im bundesweiten Mittel bis 2030 ein Anteil von 30 Prozent und bis 2040 ein Anteil von 80 Prozent bei der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien erreicht werden.

Somit muss jede Kommune in einer sogenannten Wärmeplanung prüfen, wie sie das vor Ort auf die Reihe bekommt, um die Wärmeversorgung langfristig klimaneutral sicherzustellen. Wir als Unterwellenborn müssen mit dieser Planung bis zum 30. Juni 2028 fertig sein.

Der Plan ganz allgemein gliedert sich in:

1. Bestandsanalyse
2. Potentialanalyse
3. Zielszenario
4. Umsetzungsstrategie

Am Ende der Planung muss für jedes Grundstück feststehen, wie die Wärmeversorgung aussehen soll und für welche Art von Wärme es geeignet ist:

• Wärmeversorgung über ein Wärmenetz (Nah- oder Fernwärme),
• ein Gasnetz (mit grünem Wasserstoff oder grünem Methan) oder
• die dezentrale Versorgung und
• Angaben zu verschiedenn Zieljahren (2030, 2035, 2040 und 2045)

Jedenfalls hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.04.2025 mit der Beschlussvorlage 181/2025 mehrheitlich beschlossen, eine Kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG) zusammen mit der Gemeinde Kaulsdorf und der Stadt Leutenberg zu gründen.

Diese Abstimmung ist im Amtsblatt Nr. 5 vom 30.05.2025 auf der Seite 7 mit der Beschluss-Nr.: 26/9/GR/25 veröffentlicht.

https://unterwellenborn.de/gemeindeamt/downloads/amtsblatt.html?file=files/content/Downloads_Dokumente/Amtsblatt/2025/Amtsblatt/Amtsblatt%20Nr.%205%20vom%2030.05.2025.pdf

Diese KAG wird für alle drei Orte die Wärmeplanung organisieren.

Die Gemeinde Unterwellenborn erhält für diese Planung 168.795, – €, aufgegliedert in 5 Etappen. Für das Jahr 2024 betrug diese 23.595 €, für die Folgejahre bis einschließlich 2028 sind es jeweils 36.300 €. Danach gibt es eine Endabrechnung, mehr benötigte Gelder können nachgefordert werden und nicht verbrauchte Mittel werden zurückgezahlt. Mit dieser 100-%-Finanzierung durch das Land Thüringen werden die Kommunen bei guter Laune gehalten, um diese Aufgabe der Wärmeplanung umzusetzen.

Auftragnehmer für diese Sache ist die TEAG Thüringer Energie AG (https://www.thueringerenergie.de/Default).

Sie bearbeitet das Projekt zusammen mit dem Institut für klimagerechte Stadt- und Regionalplanung (ikre, https://www.i-kre.de/) und der Klima- und Energieeffizienz Agentur GmbH (KEEA, https://www.keea.de/).

Nun, lassen wir uns mal überraschen.

Einen „Leitfaden Wärmeplanung“ kann man auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen downloaden.

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/wohnen/leitfaden-waermeplanung-lang.html

https://fwvu-blog.de/w-planung/
https://www.freie-waehler-unterwellenborn.de/blog-ue1.html
Volker Hirt
28.04.2026

Am Mittwoch, dem 22.04.2026, fand im „Schacht Luise“ in Goßwitz die 16. Sitzung der aktuellen Legislaturperiode des Geme...
23/04/2026

Am Mittwoch, dem 22.04.2026, fand im „Schacht Luise“ in Goßwitz die 16. Sitzung der aktuellen Legislaturperiode des Gemeinderates Unterwellenborn statt.
Von den 20 Gemeinderatsmitgliedern einschließlich des Bürgermeisters waren 17 anwesend.

Auf der Tagesordnung standen diesmal die Bekanntgabe der Jahresrechnung von 2025 sowie 10 Beschlussvorlagen, davon 7 im öffentlichen Teil.
Zur Jahresrechnung beziehungsweise zu den Haushalten von 2025 und 2026 habe ich in meinem letzten Beitrag bereits einiges geschrieben, weshalb ich hier nicht näher darauf eingehe (siehe hier).

Die 7 öffentlichen Beschlussvorlagen betrafen ausschließlich das gemeindliche Einvernehmen zu Bauanträgen und die damit verbundenen kleineren Änderungen an bestehenden Bebauungsplänen.

Konkret handelt es sich um folgende Objekte:

• die Aufstockung eines Lagerschuppens zu einem Wohnhaus in Birkigt,
• die Aufstellung eines Holzpools in Goßwitz,
• den Aufbau eines Carports in Kamsdorf,
• die Errichtung einer Schutzmauer am Osterhügel, ebenfalls in Kamsdorf sowie
• die Errichtung von Terrassenüberdachungen an 6 Ferienhäusern in Bucha/Saalthal-Alter.

Alle entsprechenden Beschlüsse wurden einstimmig mit „Ja“ gefasst.
Die Veranstaltung endete um 20.20 Uhr.

Zuvor fand von 18 bis 18.15 Uhr eine Einwohnerversammlung für den Ortsteil Goßwitz statt, auf der jedoch keine „Riesenprobleme“ diskutiert wurden. Leider waren nur 2 Einwohner anwesend. Zusätzlich nahmen der Bürgermeister mit seiner Sekretärin, der Goßwitzer Ortsteilbürgermeister, 3 Amtsleiter, der Bauhofchef, ein OTZ-Vertreter und 2 Gemeinderatsmitglieder teil.
Volker Hirt
23.04.2026

https://www.freie-waehler-unterwellenborn.de/blog-ue1.html
https://fwvu-blog.de/16-sitzung-gemeinderat/

Mit diesem Beitrag möchte ich ein paar Bemerkungen zum Haushaltsplan oder Haushaltssatzung der Gemeinde Unterwellenborn ...
22/03/2026

Mit diesem Beitrag möchte ich ein paar Bemerkungen zum Haushaltsplan oder Haushaltssatzung der Gemeinde Unterwellenborn für das Jahr 2026 ausführen. Der Unterschied zwischen Haushaltssatzung und Haushaltsplan ist, dass die Satzung die rechtliche Seite widerspiegelt und der Haushaltsplan die Inhalte darstellt. Immerhin ist dies einer der wichtigsten Beschlüsse, wenn nicht sogar der wichtigste Beschluss, den der Gemeinderat jährlich fasst. Der Plan wurde am 11.02.2026 vom Gemeinderat beschlossen und in den folgenden Wochen von der Kommunalaufsicht geprüft und gewürdigt.
Insgesamt umfasst dieses Werk über 200 A4-Seiten, deshalb werde ich mich nur auf die wesentlichsten Zahlen konzentrieren und diese auch noch entsprechend runden. Dadurch bleibt die ganze Angelegenheit übersichtlich.

Der Haushaltsplan gliedert sich wie immer in folgende Abschnitte:
•Vorbericht
•Verwaltungshaushalt: 25,3 Mio. €
•Vermögenshaushalt: 13,3 Mio. €
•Stellenplan
•Finanzplan

Der Verwaltungshaushalt befasst sich mit allen finanziellen Ein- und Ausgaben im Verwaltungsbereich der Gemeinde.
Die wichtigsten Einnahmen sind folgende:
•Grundsteuer A (bezahlt die Landwirtschaft): 27 T€
•Grundsteuer B (bezahlen alle Eigentümer bebauter Flächen) 800 T€
•Gewerbesteuer: 6 Mio. €
•Mehrwertsteueranteil: 790 T€
•Einkommensteueranteil: 3,5 Mio. €
•Hundesteuer: 35 T€
•Zuweisungen vom Land für Kindergarten: 1,65 Mio. €
•Mehrbelastungsausgleich: 372 T€ (dieses Geld kommt vom Land für Mehrbelastungen, zum Beispiel im sozialen Bereich)
•Zinseinnahmen: 100 T€
•Einnahmen insgesamt: 25,3 Mio. €

Auf der Ausgabenseite sieht es bei den wichtigsten Posten folgendermaßen aus:
•Kreisumlage: 8,4 Mio. € (dieses Geld kassiert das Landratsamt SLF-RU)
•Schulumlage: 1.4 Mio. €
•Gewerbesteuerumlage: 600 T€ (dieser Betrag fließt von unserer eingenommenen Gewerbesteuer wieder an Bund und Land ab)
•Kindergarten: 3,6 Mio. €
•Brandschutz: 0,3 Mio. €
•Bauhof: 0,5 Mio. €
•Personalausgaben: 3,9 Mio. €
•Finanzausgleichsumlage: 2,7 Mio. € (dieses Geld müssen sogenannte „reiche“ Kommunen an das Land abführen, zu denen Unterwellenborn noch zählt)

Alle Einnahmen und Ausgaben müssen immer ausgeglichen sein. Und weil die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes in diesem Fall aber nicht ausreichen, um die Ausgaben von 25,3 Mio. € zu decken, müssen knapp 9,4 Mio. € aus dem Vermögenshaushalt entnommen werden. Dadurch ist dann der Verwaltungshaushalt ausgeglichen. Diese 9,4 Mio. € fehlen dann natürlich für Investitionen.

Beim Vermögenshaushalt sieht die Bilanz folgendermaßen aus:
Auf der Einnahmenseite:
•Zuweisungen vom Land: 482 T€
•Investitionspauschale: 235 T€
•Veräußerungen 520 T€

Auf der Ausgabenseite stehen insgesamt 40 Investitionsobjekte, u. a.:
•Straßenbau in Könitz
•Breitbandinfrastruktur
•Fahrzeuge für den Bauhof
•Flächennutzungsplan
•EDV-Hardware und -software
•etc.

Insgesamt kommt eine Summe von etwa 3,9 Mio.€ zusammen. Hinzu kommen die 9,4 Mio. €, welche in den Verwaltungshaushalt verschoben werden müssen.
Und weil die Ausgaben auch hier die Einnahmen überwiegen, muss der Rest in Höhe von 11,1 Mio. € aus der Rücklage, welche in den Vorjahren zusammengespart wurde, entnommen werden. Diese schrumpft dann in diesem Jahr von 17,5 Mio. €, auf 6,4 Mio. € zusammen.

Das Jahr 2027 wird auch nochmal ein kritisches Jahr für den Haushalt. Aber ab 2028 greifen dann Schlüsselzuweisungen vom Land Thüringen als Ersatz für ausbleibende Gewerbesteuereinnahmen, so dass dann im Gesamthaushalt die Einnahmen wieder über den Ausgaben liegen werden. So jedenfalls ist der Plan.

Anzumerken ist, dass wir als Freie Wähler konsequent für die Beibehaltung der Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer eingetreten sind. Es ist uns gelungen, auch viele andere Gemeinderäte davon zu überzeugen, dass Steuererhöhungen der falsche Weg sind. Die Hebesätze sind für dieses Jahr wie folgt:
• Grundsteuer A: 371 %
• Grundsteuer B: 340 %
• Gewerbesteuer: 355 %

Es gab große Bestrebungen, die Grundsteuer B um 49 Prozentpunkte und die Gewerbesteuer um 40 Prozentpunkte anzuheben. Das hätte beispielsweise bedeutet, wer für sein Wohngrundstück beispielsweise rund 200 € Grundsteuern bezahlt, der hätte dann 230 € löhnen müssen.

Die Schulden der Gemeinde Unterwellenborn werden am Jahresende ca. 23 T€ betragen, das ist sehr wenig. Die Gemeinde ist also fast schuldenfrei, also ungefähr 2,50 € pro Einwohner.

Insgesamt muss man sagen, dass der Haushalt solide aufgestellt ist.

Wer sich tiefer in die Materie einarbeiten will, der sollte die folgenden 3 Thüringer Gesetze studieren.

Thüringer Kommunalordnung – ThürKO
https://www.landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-KomOTH2003rahmen

Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-GemHVTH2019V5P22

Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-FinAusglGTH2013V3IVZ

Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsplan

Wenn man eine KI nach dem Haushaltsplan befragt, erhält man folgende Antwort:
„Der Haushaltsplan Thüringer Kommunen ist das zentrale Finanzinstrument, das alle Einnahmen und Ausgaben für ein Haushaltsjahr festlegt, verbunden mit der Haushaltssatzung. Er besteht aus Ergebnis- und Finanzplan, unterliegt dem Thüringer Kommunalverfassungsgesetz und muss öffentlich ausgelegt werden.“
Volker Hirt
22.03.2026

https://fwvu-blog.de/hhp26/

Die deutsche EicheAnfang dieser Woche, genau am 17.03.2026, tagte in Langenschade der Bau-Ausschuss des Gemeinderates Un...
20/03/2026

Die deutsche Eiche
Anfang dieser Woche, genau am 17.03.2026, tagte in Langenschade der Bau-Ausschuss des Gemeinderates Unterwellenborn. Dort wurde folgender Beschluss gefasst.
„Der Bau-, Vergabe und Liegenschaftsausschuss stimmt … für das Befliegen der vom Eichenprozessionsspinner befallenen Bäume zur chemischen Schädlingsbekämpfung zu.“

In der Problembeschreibung bzw. in der Begründung zu dem genannten Beschluss heißt es:
Zitat:
„Der Eichenprozessionsspinner gehört zur Familie der Zahnspinner (Notodontidae) und ist vor allem in Eichenwäldern verbreitet. Die Raupen leben in geselligen Verbänden und bewegen sich prozessionsartig, was zu ihrem Namen geführt hat. Sie ernähren sich hauptsächlich von Eichenblättern und können bei Massenauftreten zu erheblichem Blattverlust führen.
Die Raupen des Eichenprozessionsspinners besitzen feine Brennhaare, die bei Kontakt allergische Reaktionen hervorrufen können. Diese Brennhaare enthalten ein Nesselgift (Thaumetopoein), dass bei Menschen und Tieren zu Hautreizungen, Atembeschwerden und anderen gesundheitlichen Problemen führen kann. Besonders gefährdet sind Haustiere, die die Raupen fressen oder beschnüffeln.
Der Einsatz eines Schädlingsbekämpfungsmittels ist nur innerhalb von zwei Wochen im Jahr (Ende März bis April), wenn die Larven schlüpfen, möglich. Nur in diesem bestimmten Larvenstadium kann er mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel Bacoswaldillus thuringiensis behandelt werden.
Den genauen Termin erteilt das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlicher Raum (TLLLR), welches die Maßnahme vollumfänglich überwacht.“

Näheres zu dieser Raupe kann man bei Wikipedia nachlesen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eichen-Prozessionsspinner

Wer am Waldrand zwischen Lausnitz und Oberwellenborn im letzten Jahr spazieren gegangen ist, oder mit dem Fahrrad unterwegs war, der hat sicherlich die entsprechenden Absperrungen und Hinweistafeln bemerkt. An diesem etwa 3 km langem Weg stehen sehr viele Eichen und einige von ihnen sind über 100 Jahre alt. Manche sind bestimmt noch einige Jahrzehnte älter.
Das Versprühen des Schädlingsbekämpfungsmittels erfolgt mit einer Drohne. Nach vorliegenden Informationen wurde diese Methode im letzten Jahr im Feenweltchen bei den Feengrotten in Saalfeld schon mit Erfolg praktiziert.
Jetzt geht es dem Eichenprozessionsspinner also an den Kragen.
Volker Hirt
20.03.2026
https://fwvu-blog.de/eps/

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Lausnitz 31
Unterwellenborn
07333

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