Seit seiner Gründung im Jahr 1950 ist das THW zu einer unverzichtbaren Säule der Gefahrenabwehr in Deutschland gewachsen. Neben dem per Gesetz definierten Aufgabenkatalog erfüllen die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer für unsere Gesellschaft einen wertvollen Beitrag, der sich weder verordnen noch bezahlen lässt. Erfahren Sie mehr über den gesetzlichen Auftrag, das Selbstverständnis, die Rolle
als humanitärer Botschafter im Ausland und eine der größten Modernisierungsoffensiven des THW seit seiner Gründung. Deutschland verfügt über ein gut funktionierendes Hilfeleistungssystem, das sich sowohl in der örtlichen Gefahrenabwehr als auch in der Bewältigung von Großschadenslagen bewährt hat. Neben Feuerwehren und Hilfsorganisationen ist auch das Technische Hilfswerk mit seinen 669 Ortsverbänden ein Teil dieses Systems. Mit der Neustrukturierung seiner Einsatzkomponente hat das THW seinen Kurs der konsequenten und kontinuierlichen Anpassung an potenzielle Gefährdungslagen fortgesetzt. Sein modulares System ermöglicht es, unter sich ständig verändernden Gefährdungssituationen und Sicherheitslagen, aufgabenorientiert und wirtschaftlich zu reagieren. Wenn Sie im Bereich der Gefahrenabwehr oder des Katastrophenschutzes arbeiten und nach einem Schadensereignis auf flexible wie verlässliche Hilfe angewiesen sind, ist das THW der richtige Partner. Es unterhält eine Vielzahl spezialisierter Einheiten, die auch überörtlich beziehungsweise überregional bereitstehen. Das THW anzufordern, ist denkbar einfach: Wenn es schnell gehen muss, alarmieren Sie den nächstgelegenen THW-Ortsverband über die zuständige Feuerwehr-Leitstelle. Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns doch erst einmal an und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar - einmal der nächstgelegene THW-Ortsverband mit seinen Führungskräften oder die überörtlich zuständige THW-Geschäftsstelle. Die Notwendigkeit des nicht-militärischen Schutzes der Zivilbevölkerung vor Kriegseinwirkungen und deren Beseitigung waren die hauptsächlichen Gründe für die Schaffung des Technischen Hilfswerkes. Mit dem gesetzlichen Auftrag wird heute direkt Bezug auf das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) genommen und damit auf die enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Aufgabenbewältigung im Verteidigungsfall. Zur Erfüllung dieser Aufgabe stellt das THW flächendeckend Einrichtungen und Einheiten auf, die aus Helfern gebildet werden. Das THW ist bewusst dem Bundesministerium des Innern (BMI), und nicht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterstellt. Es ist ausdrücklich keine militärische oder paramilitärische Organisation. Im Verteidigungsfall stehen die THW-Helfer unter dem besonderen Schutz der vierten Genfer Konvention als zivile Nichtkombattanten, das heißt, sie dürfen nicht kämpfen, aber auch nicht angegriffen werden (ähnlich wie Sanitätstruppen der Streitkräfte, diese sind militärische Nichtkombattanten).