28/08/2026
Eine persönliche Erklärung!
Nachdem nun erneut versucht wird, ein rechtskräftig abgeschlossenes Strafverfahren öffentlich zum Thema und damit zur politischen Angelegenheit zu machen, möchte ich dazu persönlich Stellung nehmen.
Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Ich habe meine Berufung nach Rücksprache mit meinem Anwalt zurückgenommen. Das war kein Schuldeingeständnis. Es ging um Rechtsfrieden, die Vermeidung weiterer Kosten und vor allem um den Schutz meiner Familie.
Ich bleibe dabei: Ich wurde zu Unrecht verurteilt.
Für mich war das Verfahren ein reiner Indizienprozess. Besonders unverständlich ist für mich bis heute, dass die geladenen Polizeibeamten meine Aussagen vor Gericht bestätigten. Sie bestätigten, dass sie bei ihrem Eintreffen an meinem Haus genau die Situation vorfanden, die ich geschildert hatte.
Das sogenannte „Opfer“ widersprach sich vor Gericht wiederholt und revidierte auf Nachfrage der Richterin eigene Aussagen. Diese Widersprüche sind im Protokoll festgehalten. Fünf Pressestellen waren bei der Verhandlung zugegen, dennoch fanden diese Widersprüche keinen Eingang in die anschließende Berichterstattung.
Besonders wichtig ist dabei: Das sogenannte „Opfer“ ging selbst in mein Haus. Es wurde nicht gewaltsam hineingezogen. Es setzte sich selbst auf das Sofa, in einer zu diesem Zeitpunkt völlig entspannten Situation.
Dennoch wurde ich verurteilt.
Die zwei Polizeibeamten verwiesen in der Verhandlung wiederholt auf Herrn Kaiser, den damaligen Einsatzleiter und schriftführenden Polizisten. Er konfrontierte mich in meinem eigenen Haus unter anderem mit der Frage: „Haben Sie aktuell ein Amt inne?“ Bei der späteren Gerichtsverhandlung war er selbst nicht mehr zugegen.
Der gesamte Vorgang begann damit, dass mein Sohn aufgrund meiner politischen Arbeit angegriffen wurde.
Das sogenannte „Opfer“ war damals der beste Freund meines Sohnes, ging bei uns ein und aus und hatte ein freundschaftliches Verhältnis zu unserer Familie. Von meiner politischen Tätigkeit wusste er zunächst nichts. Erst als er erfuhr, für welche Partei ich stehe, wendete er sich gegen meine Familie.
Er lockte meinen Sohn bewusst in einen Hinterhalt. Unmittelbar vor meinem Haus tauchte ein Migrantenmob von mindestens 20 Personen auf. Erst Tage später erfuhr ich, dass mein Sohn bewusst und vorsätzlich in diese Situation gelockt worden war.
Der Täter, der auf meinen Sohn einschlug, wurde vor dem Jugendgericht bereits verurteilt. Zum Angriff gibt es Videoaufzeichnungen, die mir die Polizei zeigte. Der Täter war ein Salafisten-Anhänger. Diese Information wurde der Polizei in Degernau mitgeteilt.
Auch ich selbst wurde in diesem Zusammenhang beleidigt, wobei ausdrücklich meine Funktion als Politikerin genannt wurde.
Eine Sache möchte ich unmissverständlich klarstellen: Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Waffe auf jemanden gerichtet!
Die Jugendlichen schrien damals, sie würden gleich mein Haus stürmen. Die Situation war für mich und meine Familie äußerst bedrohlich. Deshalb holte ich meine Schreckschusswaffe ins Wohnzimmer, um Sicherheit zu vermitteln und deutlich zu machen, dass wir nicht schutzlos sind.
Ich habe die Waffe nicht auf jemanden gerichtet und niemanden damit bedroht. Wer daraus nachträglich eine andere Geschichte macht, verfälscht aus meiner Sicht den entscheidenden Zusammenhang.
Ich habe die Berufung nach anwaltlicher Beratung bewusst zurückgenommen. Das war kein Schuldeingeständnis.
Die Richterin am Landgericht telefonierte hierzu mit meinem Anwalt und ließ vermuten, dass auch bei einer weiteren Gerichtsverhandlung kein anderes Ergebnis zu erwarten gewesen wäre.
Vor diesem Hintergrund habe ich mich entschieden, weitere Kosten und eine weitere Belastung meiner Familie zu vermeiden und das Verfahren zu beenden.
Was ich nicht akzeptiere, ist der erneute Versuch, diese abgeschlossene Angelegenheit öffentlich hochzukochen. Ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren wird nicht dadurch wieder zu einem offenen politischen Thema, dass es erneut öffentlich diskutiert wird.
Dass nun sogar mein Kreisverband und dessen Vorstandsmitglieder zu einer privaten Angelegenheit befragt werden, empfinde ich als klaren Versuch, aus einer persönlichen Angelegenheit eine politische Waffe zu machen. Ich werde mich daran nicht beteiligen.
Ich habe meine politische Arbeit offen und transparent fortgesetzt und werde das auch weiterhin tun. Ich bin nicht vorbestraft und lasse mich von diesem Vorgang weder einschüchtern noch von meinem politischen Engagement abbringen.
Wer glaubt, mich mit einem abgeschlossenen Verfahren politisch mundtot machen zu können, hat sich getäuscht.
Als gewählte Kreistagsabgeordnete und Vorsitzende meines Kreisverbands werde ich mich weiterhin für Deutschland und seine Bürger einsetzen .Das Urteil steht. Meine Überzeugung bleibt: Ich wurde zu Unrecht verurteilt. Das Verfahren ist abgeschlossen und ich habe das Vertrauen in den Rechtstaat verloren.