13/05/2026
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Guten Morgen liebe ALLE,
ein Thema, dass mich seit dem letzten Wochenende nachhaltig beschäftigt hat, war die Wahl des neuen Zehdenicker Bürgermeisters. Um das für mich aufzuarbeiten, habe ich einen Versuch der Analyse gewagt, die ich euch in Hinblick auf mögliche Parallelen zu unserer Gemeinde Wandlitz aufzeigen möchte.
Wem dieser Text hier zu umfangreich ist, dem lege ich die Kurzfassung in DEM Online-Format der Region und vor allem der Gemeinde Wandlitz ans Herz. Der "W.-Wandlitz auf den Punkt gebracht".
Den Link dazu findet ihr ganz unten in diesem Beitrag.
Ich wünsche euch viel Spaß beim Lesen, für welche Version ihr euch auch immer entscheidet.
Wie seht ihr das?
Gebt mir gerne euer Feedback zu diesen Gedanken oder zu dem Thema im Allgemeinen.
Zehdenick nach der Wahl – Zwischen Protest und politischer Realität
Ein Blick über die Grenzen unserer Gemeinde hinweg
Von Marco Scafaro
Alea iacta est – Die Würfel, zumindest in Zehdenick sind gefallen:
Mit der Wahl von René Stadtkewitz zum neuen Bürgermeister am 10. Mai 2026 steht die Stadt vor einer Zäsur, die weit über die Grenzen des Havellandes hinaus Beachtung findet. Doch während der Wahlsieg von vielen als reiner Protest gegen „die da oben“ gefeiert wird, beginnt nun die Phase der harten kommunalpolitischen Arithmetik.
Als jemand, der täglich mit den Mechanismen der Verwaltung arbeitet, weiß ich: Ein Wahlsieg in unserem System ist erst der Startschuss für einen Marathon der Mehrheitsbeschaffung, bei dem Parolen schnell an der Realität der Paragrafen zerschellen.
Ich führe im Folgenden die konkreten gesetzlichen Grundlagen der Kommunalverfassung und des Kommunalwahlgesetzes auf, damit Sie als Leser die komplexen Abläufe und Zuständigkeiten eins zu eins nachempfinden können. Es ist mir wichtig aufzuzeigen, dass kommunales Handeln keinem bloßen Gutdünken entspringt, sondern strikt auf geltenden Rechtsnormen basiert.
Die Anatomie der Wahl und die Macht der Zahlen
Das vorläufige Endergebnis der Bürgermeisterwahl zeigt ein paradoxes Bild, das wir genau analysieren müssen. René Stadtkewitz erreichte mit 3.411 Stimmen einen Anteil von 58,4 % der abgegebenen Stimmen.
Auf den ersten Blick wirkt dies wie ein überwältigendes Mandat, doch die Wahlbeteiligung erzählt eine andere Geschichte.
Von insgesamt 11.254 Wahlberechtigten gaben lediglich 5.942 Personen ihre Stimme ab, was einer Beteiligung von nur 52,8 % entspricht.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass über 5.300 Bürger der Wahl ferngeblieben sind und der neue Bürgermeister somit von lediglich ca. 30 % der wahlberechtigten Zehdenicker aktiv gewählt wurde.
Dies belegt eine gefährliche Dynamik:
Das Wählerpotenzial der AfD agiert oft bereits am Limit seiner Mobilisierungsfähigkeit, während die demokratische Mitte durch Abwesenheit glänzt.
Es war somit kein Sieg der Überzeugung einer ganzen Stadt, sondern primär ein Sieg der Disziplin einer Minderheit.
Macht und Ohnmacht im Zehdenicker Rathaus
Ein Bürgermeister ist in Brandenburg gemäß § 51 BbgKVerf zwar der Leiter der Verwaltung, aber kein Alleinherrscher. Er ist stets Teil der Stadtverordnetenversammlung, die nach § 33 BbgKVerf das oberste Entscheidungs- und Kontrollorgan der Gemeinde darstellt.
In Zehdenick ist die Lage für die neue Rathausspitze mathematisch äußerst schwierig, da die Versammlung aus 22 Sitzen plus der Stimme des Bürgermeisters besteht. Die AfD-Fraktion kommt inklusive Bürgermeister auf lediglich 7 Stimmen, während für jede Mehrheitsentscheidung mindestens 12 Stimmen erforderlich sind.
Dem Bürgermeister fehlen somit permanent fünf Stimmen zur Durchsetzung seiner Vorhaben. Er ist zwingend auf die Kooperation von mindestens zwei weiteren Fraktionen angewiesen.
Gemäß § 35 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde – vom Haushaltsplan bis hin zu Bauleitplänen. Ohne einen Konsens mit dem Parlament bleibt das Stadtoberhaupt politisch handlungsunfähig, denn er kann gegen den Willen des Gremiums keine weitreichenden Investitionen beschließen.
Die Trittbrettfahrer-Falle:
Beispiele aus Zerpenschleuse
Es ist für uns Bürger essenziell, zwischen echtem Verwaltungshandeln und politischer Inszenierung zu unterscheiden.
Ein prominentes Beispiel ist die Diskussion um Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Zerpenschleuse. Hier zeigt sich das Phänomen der Trittbrettfahrer besonders deutlich: Während sachliche Abwägungen über Umweltverträglichkeit und lokale Wertschöpfung laufen, springen laute Stimmen auf das Thema auf, um es für sich zu instrumentalisieren. Dabei wird oft suggeriert, man vertrete den „Bürgerwillen“, obwohl die Meinung der breiten Mehrheit im Ort bisher gar nicht belastbar in Erfahrung gebracht wurde. Stattdessen dominieren wenige laute Akteure den Diskurs und verkaufen ihren Protest als den einzigen Maßstab.
Noch deutlicher wird die Problematik beim geplanten Radweg von Zerpenschleuse nach Klosterfelde. Hier erleben wir seit nunmehr fast 20 Jahren einen Prozess von der ersten Planung bis heute, ohne dass der Baubeginn erfolgt ist.
Wer hier behauptet, man könne solche historisch gewachsenen, bürokratischen Hürden mit einfachen Wahlslogans „wegräumen“, täuscht die Bürger.
Tatsächlich mussten komplizierte Landkäufe getätigt, Naturschutzauflagen erfüllt und neue gesetzliche Regelungen beachtet werden. Hinzu kamen immer wieder wechselnde Finanzierungsvarianten, die das Vorhaben verzögerten. Es brauchte 2019/20 letztlich den Vorschlag, das Projekt komplett neu zu rechnen und faktisch neu zu starten, um überhaupt wieder Bewegung in die Sache zu bringen.
Trittbrettfahrer nutzen den legitimen Frust über diese langen Zeiträume aus, verschweigen aber die notwendige, kleinteilige Sacharbeit, die hinter solchen Prozessen steht.
Der rechtliche Rahmen und die Hürden einer Abwahl
Sollte das Vertrauensverhältnis dennoch nachhaltig zerstört sein, sieht das geltende Recht klare Wege der Korrektur vor, die jedoch an hohe Hürden geknüpft sind.
Während die grundsätzliche Zuständigkeit in § 62 Abs. 2 BbgKVerf verankert ist, regelt das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) in § 81 die Details der Abwahl.
Ein solches Verfahren ist erst nach einer Sperrfrist zulässig, um die Kontinuität der Verwaltung zu wahren.
Ein Abwahlverfahren kann gemäß § 81 Abs. 1 BbgKWahlG entweder durch einen Beschluss von zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder durch ein Bürgerbegehren eingeleitet werden. Für ein Bürgerbegehren müssen Unterschriften von 10 % der Wahlberechtigten gesammelt werden.
Für eine erfolgreiche Abwahl müssten in Zehdenick gemäß § 81 Abs. 4 BbgKWahlG nicht nur die Mehrheit der Abstimmenden mit „Ja“ stimmen, sondern diese Mehrheit muss mindestens 25 % der Wahlberechtigten umfassen – das wären etwa 2.814 Stimmen.
Diese Zahlen verdeutlichen: Ein Bürgermeisteramt zu beenden ist rechtlich möglich, erfordert aber eine enorme Mobilisierung der bürgerlichen Mitte.
Wandlitz im Fokus und das Risiko für 2027
Ein Vergleich mit unserer Gemeinde
Wandlitz zeigt, dass wir keineswegs immun gegen diese Entwicklungen sind. Während Oliver Borchert im Jahr 2019 bei einer Wahlbeteiligung von über 65 % noch in die Stichwahl musste, reichte in Zehdenick nun eine Beteiligung von unter 53 % für einen Sieg bereits im ersten Wahlgang.
Besonders besorgniserregend ist der aktuelle Trend bei uns vor Ort:
Bei der Landratswahl im April 2026 lag die Beteiligung in Wandlitz sogar nur bei 44,3 %.
Wenn bei unserer kommenden Bürgermeisterwahl im Herbst 2027 ähnlich viele Bürger zu Hause bleiben, droht das „Szenario Zehdenick“ auch bei uns.
Bereits bei der Landtagswahl 2024 war die AfD in Wandlitz mit 29,6 % der Zweitstimmen stärkste Kraft und kam damit dem Zehdenicker Ergebnis von 35,7 % gefährlich nahe.
Diese Zahlen sind ein Alarmsignal für die politische Stabilität unserer Ortsteile.
Demokratie braucht Beteiligung
Zehdenick muss für uns alle ein Weckruf sein. Wir haben in Wandlitz noch die Chance, durch ehrliche Aufklärung und sichtbare Erfolge das Vertrauen zurückzugewinnen. Wir müssen komplexe Themen wie den Radwegebau oder die Energiewende so erklären, dass sie nicht zur Beute von Populisten werden.
Demokratie ist kein Selbstläufer und sie lebt nicht von der schweigenden Mehrheit, sondern von der Beteiligung der Mitte.
Lassen wir es nicht so weit kommen, dass wir erst über Abwahlverfahren diskutieren müssen, wenn wir heute die politische Bildung und das Engagement vor Ort stärken können.
Quellen: Landeswahlleiter Brandenburg, Wahlergebnisse Zehdenick 2026; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 33, 35, 51, 62; Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) § 81; Statistiken zur Wahlbeteiligung und Stimmenverteilung Zehdenick/Wandlitz, Landratswahl 2026 und Landtagswahl 2024; Planungsunterlagen Radweg Zerpenschleuse-Klosterfelde.
Herzliche Grüße aus Zerpenschleuse ❤️
Marco Scafaro
OBM Zerpenschleuse,
Heimat- und Kulturverein e. V.
Wandlitz zeigt Haltung
Eine Zusammenfassung dieses Artikels findet ihr übrigens in der "W.-Wandlitz auf den Punkt gebracht":