30/05/2026
💬 Stellungnahme
Wir nehmen die Stellungnahme der SV Weidach zur aktuellen Diskussion um den Parkplatz sowie das Halteverbot zur Kenntnis und ordnen diese wie folgt ein:
Zunächst möchten wir ausdrücklich anerkennen, dass die SV Weidach ihren Parkplatz über viele Jahre hinweg der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat. Dieses Engagement für die Allgemeinheit ist nicht selbstverständlich.
Gleichzeitig ist es wichtig, die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen korrekt einzuordnen: In der Gemeinde Weitramsdorf gilt – wie in vielen Kommunen – eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen. Diese regelt unter anderem die Pflichten zur Sauberhaltung und zur Vermeidung von Verunreinigungen im öffentlichen Raum.
Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass die Nutzung und die daraus resultierenden Auswirkungen eines privaten Grundstücks grundsätzlich in der Verantwortung des jeweiligen Eigentümers liegen – auch dann, wenn eine Fläche freiwillig der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
Die im Beitrag dargestellte Erwartung, dass gemeindliche Leistungen – wie etwa der Einsatz der Kehrmaschine – im Zusammenhang mit privaten Flächen erbracht werden, ist aus unserer Sicht so nicht zutreffend einzuordnen. Solche Leistungen müssen aus Gründen der Gleichbehandlung im gesamten Gemeindegebiet einheitlich geregelt sein. Entsprechende Anliegen gibt es an mehreren Stellen in der Gemeinde. Einzelregelungen würden zwangsläufig zu einer Ungleichbehandlung anderer Grundstückseigentümer führen.
Hinzu kommt, dass für das angesprochene Anliegen kein formaler Antrag vorlag und somit auch keine Grundlage für eine Beratung oder Beschlussfassung im Gemeinderat gegeben war. Die Einordnung erfolgte daher im Rahmen der Verwaltung.
Das in der Diskussion angesprochene Halteverbot ist hiervon klar zu trennen. Dabei handelt es sich um einen verkehrsrechtlichen Verwaltungsakt, der auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten getroffen wurde. Maßgeblich sind dabei insbesondere Aspekte der Verkehrssicherheit sowie die Sicherstellung der Befahrbarkeit.
Ein Zusammenhang zwischen Parkplatzsituation und Halteverbot besteht nach unserem Kenntnisstand nicht. Die Anordnung erfolgte unabhängig davon auf Grundlage der verkehrlichen Bewertung vor Ort. Dass die zeitliche Nähe teilweise anders wahrgenommen wird, ist nachvollziehbar, ändert aber nichts an der fachlichen Grundlage dieser Entscheidung.
Die Darstellung, es habe keinen Austausch oder keine Ansprechpartner gegeben, entspricht aus unserer Sicht nicht den tatsächlichen Abläufen. Es fand bereits am 27.05. ein persönliches Gespräch zwischen dem 2. Bürgermeister und dem Vorsitzenden der SV Weidach statt. Zudem wurde im Gemeinderat ausdrücklich auf die Vertretungssituation hingewiesen.
Ein Ansprechpartner auf Seiten der Gemeinde war und ist somit vorhanden. Der 2. Bürgermeister steht im direkten Austausch und ist jederzeit gesprächsbereit – auch unabhängig von medialer Begleitung. Gerade dieser direkte Austausch ohne öffentliche Inszenierung entspricht unserem Verständnis einer sachorientierten und verantwortungsvollen Zusammenarbeit.
Der Schwerpunkt sollte daher nicht auf der Konstruktion von Zusammenhängen liegen, die fachlich nicht bestehen, sondern auf einer sachlichen Betrachtung der jeweiligen Zuständigkeiten und Entscheidungen.