15/06/2026
OVG erklärt Regionalplan Ruhr für unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt. Damit verliert die Region zwischen Ruhrgebiet und Niederrhein ihre zentrale planerische Grundlage. Für den Regionalverband Ruhr (RVR) stellt das Urteil eine empfindliche Niederlage dar.
Frank Berger, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Kreistag Wesel, sieht in der Entscheidung eine Bestätigung der seit Jahren geäußerten Kritik am Vorgehen des RVR. Das Urteil sei ein Erfolg für die Wahrung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie für den Schutz des Niederrheins. Zugleich müsse nun eine tragfähige Perspektive für die weitere Entwicklung der Region geschaffen werden. „Dafür werden wir allerdings auch den RVR brauchen“, erklärte Berger.
Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung standen die im Regionalplan vorgesehenen zusätzlichen Abbauflächen für Kies und Sand. Allein im Kreis Wesel waren rund 932 Hektar neue Abgrabungsflächen vorgesehen. Gegen den Plan geklagt hatten als Betroffene neben dem Kreis Wesel die Städte und Gemeinden Kamp-Lintfort, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Alpen, Hünxe und Hamminkeln.
Die Kläger warfen dem RVR vor, bei seinen Planungen die Interessen der Kiesindustrie zu stark berücksichtigt zu haben. Während der Verhandlung stellte auch das OVG die Bedarfsprognosen infrage, da diese auf veralteten Daten beruhten.
Nach Angaben Bergers hatte die CDU-Fraktion bereits während des Planungsverfahrens auf mögliche rechtliche Probleme hingewiesen. Der Kreistag habe auf Initiative der CDU eine Resolution gegen die geplanten zusätzlichen Abbauflächen verabschiedet. „Auch in der Verbandsversammlung des RVR haben wir als Fraktion die Kritik deutlich vorgetragen“.
Als Kompromiss hatte die CDU vorgeschlagen, den Kiesabbau in einem eigenständigen Teilplan zu regeln, um den übrigen Regionalplan nicht zu gefährden. Dieser Vorschlag sei jedoch vom RVR abgelehnt worden. Berger verweist darauf, dass das OVG nun genau einen solchen Teilplan als möglichen Lösungsweg genannt habe. Nach seinen Worten blieb den Klägern deshalb letztlich nur der Gang vor Gericht.