Hessische Staatskanzlei
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Die Staatskanzlei ist die Regierungszentrale unseres Landes. Hier ist der Amtssitz des Ministerpräsidenten, der die Richtlinien der Politik bestimmt.
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MODERNES REGIEREN HINTER HISTORISCHER FASSADE
Die Staatskanzlei ist die Regierungszentrale unseres Landes und der Amtssitz des Ministerpräsidenten, der die Richtlinien der Politik bestimmt.
Hier kommen die Ministerinnen und Minister der Landesregierung unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu ihren regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist also ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten sind zwei Minister in der Staatskanzlei tätig, der Chef der Staatskanzlei sowie die Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund.
Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten
Innerhalb der Landesregierung hat der Ministerpräsident den Vorrang. Seine politischen Richtlinien sind für jedes Kabinettsmitglied verbindlich. Daneben vertritt er das Land nach außen, verkündet die Gesetze und übt das Gnadenrecht aus. Das ist wie zahlreiche andere grundlegende politische Abläufe – etwa die Wahl des Ministerpräsidenten durch den Landtag und die Ernennung der Ministerinnen und Minister – in der Landesverfassung festgelegt. Nach der gesetzgebenden Gewalt des Landtags hat die Landesregierung eine zentrale Stellung als vollziehende Gewalt im staatlichen Leben des Landes. Sie steht an der Spitze der Verwaltung, also der staatlichen Behörden, die die vom Landtag beschlossenen Gesetze auszuführen haben. Die Landesregierung erlässt die für die Durchführung notwendigen Vorschriften, ernennt die Beamtinnen und Beamten des Landes und bereitet den Haushaltsplan vor.