Instile Design & Marketing

Instile Design & Marketing Jubiläen, Infotage

* Vermittlung von Ansprechpartnern für Finanz- und Unternehmensberatung, Druck, Zertifizierung

* Gründercoaching Deutschland

Effektives Marketing als Gesamtkonzept

* Corporate Identity / Corporate Design (Logoentwicklung und Layout speziell für die Unternehmenspräsentation)

* Unterstützung bei der individuellen Geschäftsausstattung (Visitenkarten, Briefpapier)

* Ausstattung (Aufsteller für Informationsmaterial, Terminkarten, Namensschilder, Außenwerbung, Kfz-Beschriftungen)

* Kleidung für den individuellen Auftritt

* Tipps zu Events wie z.B.

26/09/2012

www.euseg.de

Für die Leute, die sparen wollen. Endlich hält mal jemand seine Versprechen und gibt Vorteile auch an "normale" Kunden weiter und nicht nur an die Konzerne.
Bin begeistert - weiter so!

16/04/2012

Denkt dran: Gründertreffen am 25. April 19 Uhr!!!! Es gibt wieder viele Neuigkeiten. Und wichtig, wer den Gründungszuschuss von der Agentut erhält, muss an die Verlängerung (also 300,-€) denken. Also besorgt Euch noch vor Ablauf die Anträge! Diese werden nämlich nicht automatisch zugeschickt. LG

08/04/2012

Planung – Veränderung Gründungszuschuss

Was ist der Stand bei der Förderung zu den Lebenshaltungskosten durch das Arbeitsamt ?

Dauer der Zahlung des Gründungszuschuss aufgeteilt in 9 Monate (Baustein I = ALG I Anspruch + Baustein II = Sozialpauschale von 300,- €) + 6 Monate (Baustein II = Sozialpauschale von 300,- €) nach Antragstellung
Förderung nur für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit I
90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bei Antragstellung
Positive fachkundige Stellungnahme
Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss
Steuerfreiheit des Gründungszuschusses
Maximale Förderung bis 24.000 €

Was sind die Planungen bei der Förderung zu den Lebenshaltungskosten durch das Arbeitsamt ?

Dauer der Zahlung des Gründungszuschuss aufgeteilt in 6 Monate (Baustein I = ALG I Anspruch + Baustein II = Sozialpauschale von 300,- €) + 9 Monate (BausteinII = Sozialpauschale von 300,- €) nach Antragstellung
Förderung nur für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit I
180 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bei Antragstellung
Positive fachkundige Stellungnahme
Kein Rechtsanpsruch auf den Gründungszuschuss, sondern Ermessensleistung
Steuerfreiheit des Gründungszuschusses
Maximale Förderung bis 18.000 €

Die Umsetzung der Änderungen des Gründungszuschuss sind zum 01.04.2012 geplant.
Auswirkung der Veränderungen des Gründungszuschuss beim Existenzgründer

Wie wirken sich die geplanten Veränderungen der Förderung beim Existenzgründer aus ?

Die Existenzgründung muss besser geplant werden um die Förderung zu erhalten. Gründungsberatung nach der Gründung wie das KfW Gründercoaching Deutschland zur Optimierung des Businessplan greifen hier nicht mehr. Die Vorgründungsberatung durch Länderprogramme könnte nun stärker genutzt werden. Diese verursachen jedoch Vorgründungskosten die für einige Arbeitslose abschreckend wirken können.
Der potentielle Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit muss sich zur Existenzgründung, schneller als bisher entschliessen und seinen Antrag für den Gründungszuschuss früher beim Arbeitsamt einreichen.
Die Antragstellung für den Gründungszuschuss beim Arbeitsamt muss stärker als bisher überzeugend sein, um die Förderung zu erhalten. Ermessensleistung statt Rechtsanspruch.

Fazit Existenzgründer Helfer zum Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss durch das Arbeitsamt bleibt ein tragende Säule der Förderung beim Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit. Auch weil zusätzlich nach der Existenzgründung das Gründercoaching Deutschland der KfW Bank mit 90% bezuschusst wird. Exakte Planung der Existenzgründung vor der Gründung, die Fähigkeiten als Unternehmer und die korrekte Umsetzung des Businessplan rücken in den Vordergrund.

04/04/2012

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26/09/2011

Änderungen beim Gründungszuschuss ab Herbst 2011

22.08.2011
Mit dem Gründungszuschuss wird Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeldes (ALG I) haben, für die erste Zeit der Selbstständigkeit eine Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. In der ersten Förderphase – derzeit neun Monate – können Gründer einen Zuschuss in Höhe des ALG I zuzüglich 300 Euro monatlich erhalten. In einer zweiten Phase – derzeit sechs Monate – ist auf Antrag noch die Pauschale von 300 Euro möglich.

Für den Erhalt des Gründungszuschusses müssen Existenzgründer den Agenturen für Arbeit u. a. ein von einer fachkundigen Stelle auf Tragfähigkeit überprüftes Geschäftskonzept vorlegen. Hierfür können sich Gründer an ihre IHK wenden.

Der Gründungszuschuss ist die am häufigsten vergebene Förderung für Unternehmensgründungen in Deutschland. Im Jahr 2010 wurden 145.000 Gründungen – fast jedes dritte neue Unternehmen – mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro unterstützt.

Entfällt ab Herbst die Förderung durch den Gründungszuschuss?
Nein. Arbeitslose Existenzgründer können auch künftig mit dem Gründungszuschuss gefördert werden. Nach wie vor gilt: Ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit ist eine Antragstellung möglich. Allerdings hat die Bundesregierung einige Änderungen auf den Weg gebracht, die voraussichtlich am 1. November 2011 in Kraft treten.

Was ändert sich ab Herbst 2011?

Der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss entfällt. Die Förderung wird zu einer Ermessensleistung. Somit erhalten die Arbeitsagenturen einen größeren Spielraum für ihre Beurteilung.
Künftig können Existenzgründer nur noch für sechs Monate die volle Förderung erhalten – Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengelds (ALG I) zuzüglich einer 300-Euro-Pauschale für die Sozialversicherung. Derzeit beträgt diese erste Förderphase noch neun Monate. Im Gegenzug dazu verlängert sich die zweite Förderphase, in der noch die 300-Euro-Pauschale gewährt werden kann, von sechs auf neun Monate.
Sie müssen sich frühzeitiger auf Ihre Existenzgründung vorbereiten, wenn Sie den Gründungszuschuss erhalten wollen. Ab Herbst müssen Sie spätestens 150 Tage vor Auslaufen Ihres ALG-I-Anspruchs einen Antrag gestellt und das Unternehmen gegründet haben, bislang waren es 90 Tage. Achtung: Die Arbeitsagenturen rechnen in Tagen, nicht in Monaten!

Was bedeutet „Ermessensleistung“?
Ermessen bedeutet, dass die Agenturen für Arbeit künftig beim Gründungszuschuss einen größeren Gestaltungsspielraum haben. Ist der arbeitslose Antragsteller wirklich für die Selbstständigkeit geeignet? Gibt es eventuell ein passgenaues Angebot zur abhängigen Beschäftigung? Solche Fragen werden neben dem Votum der fachkundigen Stelle zum Geschäftskonzept in den Gesprächen mit den Sachbearbeitern der Agenturen eine größere Rolle spielen. Ähnlich wie in einem Vorstellungsgespräch wird es darauf ankommen, sein Gegenüber von sich und seinen Plänen zu überzeugen.

Ist das nicht Willkür?
Nein. Hinter der Entscheidung müssen immer sachliche Gründe stehen, die dem Antragsteller auch mitgeteilt werden. Wichtig ist auch, dass ein Antrag auf Gründungszuschuss nicht wegen leerer Kassen abgelehnt werden kann.

Ist ein Einspruch möglich?
Ja. Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie bei den Agenturen für Arbeit kostenlos Widerspruch einlegen.

Was muss ich beachten, wenn ich die Förderung noch nach den derzeit gültigen Regeln erhalten möchte?
Sie müssen erstens vor dem 1. November 2011 bei der Agentur für Arbeit Ihren Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Zweitens müssen Sie Ihr Unternehmen vor dem 1. November 2011 anmelden, dies geschieht in der Regel durch Gewerbeanzeige. Wichtig: Setzen Sie sich frühzeitig mit der Agentur für Arbeit in Verbindung, um Fristen und weiteres Vorgehen zu klären. Sofern Sie bereits durch den Gründungszuschuss gefördert werden und die erste Förderphase nach dem 1. November 2011 endet, können Sie die Weiterförderung mit der 300-Pauschale für sechs Monate erhalten. Weitere Übergangsregelungen gibt es derzeit noch nicht.

Bitte beachten Sie: Der Gründungszuschuss ersetzt keine pfiffige Idee und kein durchdachtes Geschäftskonzept. Die Förderung ist lediglich eine Hilfe für eine begrenzte Zeit. Ob sich Ihr Unternehmen am Markt etabliert, hängt nicht vom Gründungszuschuss ab, sondern von Ihrer Geschäftsidee und Ihrem unternehmerischen Geschick. Informieren Sie sich bei ihrer IHK und lassen Sie sich zu Ihrem Geschäftskonzept beraten.

Quelle: Dr. Marc Evers, DIHK und Aline Rohrbach, IHK Wiesbaden

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26/08/2011

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07/12/2010

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