13/05/2026
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Der § 130 StGB (Volksverhetzung) muss abgeschafft werden. Er ist ein überflüssiges, gefährliches Instrument des Gesinnungsstrafrechts, das die Meinungsfreiheit massiv einschränkt, willkürlich angewendet wird und in einer freiheitlichen Demokratie nichts zu suchen hat.
Der § 130 StGB schadet der Demokratie mehr, als er nützt. Wer echte Gewalt oder konkrete Straftaten verhindern will, braucht keine Gedankenpolizei. Eine Abschaffung oder radikale Beschränkung auf direkte Gewaltaufrufe würde die Meinungsfreiheit stärken, den Rechtsstaat klarer machen und das Vertrauen in die Demokratie zurückbringen.
Die Debatte darüber zu führen, darf nicht selbst unter § 130 fallen – genau das zeigt, warum er weg muss. Freiheit bedeutet auch das Recht auf unangenehme Wahrheiten aussprechen zu dürfen.