15/07/2026
Zum Kiesabbau in Röderau-Bobersen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, werte Leserinnen und Leser,
eine lebendige Demokratie und eine faire politische Kultur leben vom offenen Austausch, von sachlichen Argumenten und vor allem von der Darstellung verschiedener Perspektiven. Nur so kann sich jeder Bürger eine eigene, fundierte Meinung bilden.
In der Ausgabe 12/2026 des Amtsblattes „Gohrisch-Heide“ erschien ein Artikel mit dem Titel „CDU und AfD erteilen dem Bürgerwillen eine 'Abfuhr'“. Dieser stellte die Entscheidung des Gemeinderates zum Bürgerbegehren bezüglich des Kiesabbaus in Röderau-Bobersen aus einer sehr einseitigen, stimmungsmachenden Perspektive dar.
Um dieser einseitigen Berichterstattung entgegenzuwirken und den Bürgern unserer Gemeinde die sachlichen, rechtlichen und zukunftsorientierten Beweggründe für die Entscheidung nahezulegen, habe ich am 23. Juni 2026 einen ausgewogenen Gegenbeitrag zur Veröffentlichung im Amtsblatt eingereicht.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe 14/2026 des Amtsblattes leider nicht erschienen.
Als Begründung für solche Nichtveröffentlichungen wird in kommunalen Blättern gern auf begrenzte Kapazitäten oder Seitenbeschränkungen verwiesen. Dieses Argument greift hier jedoch nicht: Im laufenden Jahr 2026 bewiesen bereits mehrere Ausgaben unseres Amtsblattes mit deutlich mehr als den üblichen 8 Seiten, dass flexibler Raum für wichtige Themen vorhanden ist.
Wenn das offizielle Informationsblatt einer Gemeinde für eine faire Pro- und Kontra-Debatte zu einem solch emotionalen und weitreichenden Thema keinen Platz bietet, müssen andere Wege der Information genutzt werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass abweichende, sachbezogene Meinungen gezielt im Dunkeln gehalten werden sollen.
Aus diesem Grund veröffentliche ich meinen für das Amtsblatt verfassten Artikel nun auf diesem Weg im ungekürzten Originalwortlaut. Machen Sie sich selbst ein Bild von den Fakten, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Chancen, die in einer vertraglich abgesicherten, zukunftsorientierten Gestaltung unserer Heimat liegen.
Herzliche Grüße,
Peter Wolf
Bürger aus Kreinitz
Es folgt der eingereichte Artikel im Originalwortlaut:
Ablehnung des Bürgerbegehrens „Kiesabbau in Röderau-Bobersen“ wegen rechtlicher Mängel
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2026 das von einer Bürgerinitiative eingereichte Bürgerbegehren gegen den Verkauf gemeindeeigener Flächen an die Firma Holcim für den Kiesabbau in Röderau-Bobersen als rechtlich unzulässig abgelehnt.
Warum das Bürgerbegehren abgelehnt werden musste:
Ein Bürgerbegehren ist ein starkes demokratisches Instrument. Damit es jedoch zu einem Bürgerentscheid (einer rechtsverbindlichen Wahl) führen darf, muss es die strengen gesetzlichen Vorgaben der Sächsischen Gemeindeordnung erfüllen. Dies war hier leider nicht der Fall. Das dem Gemeinderat eingereichte Bürgerbegehren enthielt uneindeutige und irreführende Fragestellungen. Die gesetzlich geforderte Fragestellung muss aber so formuliert sein, dass sie von den Bürgern eindeutig mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Zudem muss absolut klar sein, welche rechtliche Folge die Entscheidung hat. Die eingereichte Formulierung ließ jedoch rechtlichen Spielraum für Interpretationen und erfüllte diese Bestimmtheit nicht.
Keine Heilung durch den Gemeinderat möglich:
Der Gemeinderat darf den Text eines Bürgerbegehrens nicht nachträglich im Sinne der Initiatoren abändern oder „reparieren“. Entspricht der Text nicht den gesetzlichen Vorgaben, muss das Begehren aus rein formalen Gründen abgelehnt werden – hier gibt es keinen Ermessensspielraum für die Gemeinderäte.
Wie geht es jetzt weiter?
Die formale Ablehnung des Bürgerbegehrens bedeutet nicht, dass die berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger überhört werden.
Verfahrensstand:
Der Verkauf von Flächen ist nur ein einzelner Schritt. Das eigentliche Genehmigungsverfahren für den Kiesabbau (das Planfeststellungsverfahren) wird nicht von der Gemeinde, sondern von den übergeordneten Landesbehörden geführt, welches auch die Enteignung dieser Flächen beinhalten kann.
Aus meiner Sicht müssen sich die Fraktionen weiterhin dafür einsetzen, dass die Interessen aller Zeithainer Einwohner gewahrt bleiben und neben vielen anderen Schutzbedürfnissen ein Naherholungsgebiet der Zukunft gestaltet wird.
Transparenz muss herrschen:
Im Vordergrund sollte ein offener Dialog mit der Firma Holcim stehen, um klare Zusagen für den Schutz, die spätere Renaturierung der Flächen und die Herstellung des Naherholungsgebietes einfordern zu können.
Die Unterschriften und das Signal aus der Bevölkerung wurde sehr ernst genommen. Ein rechtlich fehlerhaftes Verfahren hätte jedoch zu massiven Rechtsunsicherheiten und potenziellen Schadensersatzforderungen gegen unsere Gemeinde führen können. Das musste im Interesse aller Zeithainer abgewendet werden.
Zum Kiesabbau in Röderau-Bobersen
Der Kiesabbau in unserer Region ist ein emotionales und viel diskutiertes Thema. Die Fraktionen im Gemeinderat Zeithain stehen in der Verantwortung sachlich, zukunftsorientiert und im besten Interesse aller Einwohner zu handeln. Es ist daher unumgänglich, dass sie transparent über ihre Position zum geplanten Kiesabbau im Ortsteil Röderau-Bobersen durch das Unternehmen Holcim informieren.
Leider liest man im Amtsblatt Gohrisch-Heide (Nr. 12/2026) und den sozialen Medien nur einseitige, stimmungsmachende und BIG (Fraktion)-orientierte „Meinungen“, die gegen die beiden anderen Fraktionen gerichtet sind. Ebenso geht es in die Sitzungen des Gemeinderates zu.
Was ist die Ausgangslage: Bergbaurecht ist genehmigt
Zunächst gilt es, die rechtlichen Fakten anzuerkennen: Das Vorhaben der Firma Holcim ist bergbaurechtlich bereits genehmigt. Die Gemeinde hat an dieser grundsätzlichen Entscheidung keine rechtliche Handhabe mehr. Ein reines Blockieren bringt unserer Gemeinde vor Gericht teure Absagen, ohne dass sich am Abbau selbst etwas ändert.
Es gilt daher: Gestalten statt Verhindern! Wenn der Abbau stattfindet, dann müssen wir das Maximum an Vorteilen für die Menschen in Ortseilen von Zeithain herausholen.
Die Chance: Das Naherholungsgebiet der Zukunft
Der Kiesabbau darf keine dauerhafte Wunde in unserer Landschaft hinterlassen. Deshalb müssen die Fraktionen das Ende der Laufzeit fest im Blick haben. Durch das Vorhaben bietet sich uns eine historische Chance.
Garantierte Renaturierung:
Nach dem Ende des Abbaus ist eine hochwertige und lückenlose Renaturierung des Geländes in der bergbaurechtlichen Genehmigung rechtlich festgeschrieben.
Ein Badesee für alle:
Es wird ein frei zugänglicher, moderner Badesee für alle Einwohnerinnen und Einwohner Zeithains entstehen, wie wir ihn schon einmal hatten.
Naherholung vor der Haustür:
Das Areal wird langfristig zu einem attraktiven Naherholungsgebiet für ganz Zeithain und Umgebung entwickelt – ein Gewinn für die Lebensqualität unserer Familien, Sportler und Naturfreunde.
Der Bürgermeister ist in der Pflicht:
Damit aus v.g. harte Realität wird und die Interessen der Zeithainer Bürger absolut gewahrt werden, ist die Verwaltung in der Pflicht. Unverzüglich müssen rechtlich wasserdichte und unkündbare Verträge mit der Firma Holcim erarbeitet und vertraglich vereinbart werden.
Es darf kein Raum für Hintertürchen bleiben. Die vertraglichen Vereinbarungen müssen Folgendes verbindlich absichern:
- Den exakten Zeit- und Ablaufplan der späteren Renaturierung,
- Die dauerhafte, kostenfreie Zugänglichkeit des Badesees für alle Bürger unserer Gemeinde und der Umgebung,
- Klare Haftungs- und Sicherheitsgarantien seitens des Betreibers während und nach der Abbauphase.
Mit welchen Zeiträumen müssen wir rechnen:
Nach Durchsicht des in der behördlichen Prüfung befindlichen Rahmenbetriebsplanes wird aus meiner Sicht der Abbaubetrieb bis 8 Jahre dauern (abhängig vom Bedarf der Bauindustrie). Die Rekultivierungsmaßnahmen beanspruchen ca. 2 Jahre. Danach kann das Gebiet im Rahmen eines behördlichen Verfahrens aus dem Bergrecht entlassen werden und das neue Naherholungsgebiet von den Zeithainer Bürgern genutzt werden.
Dass die Natur einige Jahre braucht, bis sie den erhofften Erholungszweck bieten kann, sollte uns allen klar sein. Was an anderen Orten in Sachsen möglich war und ist, sollte doch auch in Zeithain möglich sein.
Fazit:
Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung können den genehmigten Abbau nicht ungeschehen machen, aber sie können dafür sorgen, dass die Zeithainer Bürger die Gewinner dieser Entwicklung sind. Wir alle sollten nach vorn blicken und schon heute das Naherholungsgebiet von Morgen gestalten, auch im Interesse unserer Kinder und Enkel.
Peter Wolf