Landespolizei Fürstentum Liechtenstein

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Die Ausbildung zur Polizistin bzw. zum Polizisten dauert zwei Jahre. Am Montag (15.06.2026) wurden fünf Polizisten und e...
17/06/2026

Die Ausbildung zur Polizistin bzw. zum Polizisten dauert zwei Jahre. Am Montag (15.06.2026) wurden fünf Polizisten und eine Polizistin vereidigt, welche das erste Jahr an der Polizeischule in Amriswil (TG) absolviert haben. Sie starten nun in das Kurzpraktikum und werden im Herbst das erste Ausbildungsjahr abschliessen. Danach folgt das Praxisjahr bei der Landespolizei, wo sie das Erlernte in der Berufspraxis erproben und die Berufsprüfung (Polizistin / Polizist mit eidg. Fachausweis) am Ende des Jahres absolvieren. Im Jahr 2027 erfolgt dann die feierliche Aufnahme ins Polizeikorps der Landespolizei.

Fahrverbot auf dem TrottoirZweiräder jeglichen Typs (bspw. klassisches Fahrrad sowie E-Bikes mit Tretunterstützung bis 2...
09/06/2026

Fahrverbot auf dem Trottoir

Zweiräder jeglichen Typs (bspw. klassisches Fahrrad sowie E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 bzw. 45 km/h, E-Scooter) dürfen auf dem Trottoir nicht fahren.

Das Trottoir ist Fussgängern und Fussgängerinnen sowie Benutzern und Benutzerinnen fahrzeugähnlicher Geräten (z.B. Inline-Skates, Skateboards, Trottinette ohne Motor) vorbehalten.

Kinder bis 12 Jahren dürfen mit dem Rad auf dem Trottoirs fahren, sofern kein Radweg oder Radstreifen vorhanden sind. Die Fahrweise und Geschwindigkeit müssen entsprechend angepasst werden, da Fussgängerinnen und Fussgänger weiterhin Vortritt haben.

SICHER UNTERWEGS AUF DEM ZWEIRAD

Wir wünschen Euch ein schönes Wochenende. Die Fotos stammen vom Frühdienst, der heute unter anderem in Schellenberg unte...
06/06/2026

Wir wünschen Euch ein schönes Wochenende.

Die Fotos stammen vom Frühdienst, der heute unter anderem in Schellenberg unterwegs war.

Warnung vor Betrugsnachrichten auf WhatsApp oder SMS im Namen der LandespolizeiAktuell erhalten viele Personen in Liecht...
05/06/2026

Warnung vor Betrugsnachrichten auf WhatsApp oder SMS im Namen der Landespolizei

Aktuell erhalten viele Personen in Liechtenstein gefälschte WhatsApp-Nachrichten, die angeblich von der Landespolizei stammen. Darin werden die Empfänger aufgefordert, eine Busse zu bezahlen. Wichtig: Klicken Sie keine Links an und öffnen Sie keine Anhänge. Löschen Sie die Nachricht umgehend und sperren Sie die Absendernummer. Bitte informieren Sie auch Familienangehörige und Bekannte, damit möglichst niemand auf diese Betrugsmasche hereinfällt.

Selbstunfall mit Elektro-Stehrollerlpfl – In Triesen war am Montag (02.06.2026) gegen 16:20 Uhr ein Mann mit seinem Elek...
02/06/2026

Selbstunfall mit Elektro-Stehroller
lpfl – In Triesen war am Montag (02.06.2026) gegen 16:20 Uhr ein Mann mit seinem Elektro-Stehroller auf der Nebenstrasse „Langgasse“ in südlicher Richtung unterwegs. Aufgrund einer Bodenwelle verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und stürzte. Dabei zog er sich Kopfverletzungen zu und musste mit dem Rettungsdienst ins Spital gebracht werden.

Bei einer technischen Überprüfung wurde festgestellt, dass der verwendete Elektro-Stehroller nicht den Vorschriften für Leicht-Motorfahrräder entsprach. Sowohl die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h als auch die maximal zulässige Motorleistung von 500 Watt wurden überschritten.

Hinweis der Landespolizei zur Benutzung von Elektro-Stehrollern:

Im Zusammenhang mit diesem Unfall weist die Landespolizei auf häufig festgestellte Verstösse bei der Benutzung von Elektro-Stehrollern hin. Immer wieder werden solche Fahrzeuge von Kindern und Jugendlichen gelenkt, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Elektro-Stehroller dürfen grundsätzlich erst ab dem 14. Altersjahr mit einem Führerausweis der Kategorie M und ab dem 16. Altersjahr ohne Führerausweis benutzt werden.

Zudem stellt die Landespolizei regelmässig fest, dass Elektro-Stehroller widerrechtlich auf Trottoirs gefahren werden. Elektro-Stehroller sind den Fahrrädern gleichgestellt. Deshalb sind vorhandene Radstreifen und Radwege zu benützen; das Befahren von Trottoirs ist nicht erlaubt.

Weiter werden Fahrzeuge festgestellt, die technisch verändert wurden oder die gesetzlichen Leistungs- und Ausrüstungsvorschriften nicht erfüllen. Werden die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h beziehungsweise die zulässige Motorleistung von 500 Watt überschritten oder fehlen vorgeschriebene Ausrüstungsteile, gelten die Fahrzeuge nicht mehr als Leicht-Motorfahrräder. Dies kann nicht nur zu einer erhöhten Unfallgefahr führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen für die Fahrzeuglenkenden nach sich ziehen.

Die Landespolizei empfiehlt zudem das Tragen eines Velohelms, auch wenn hierfür keine gesetzliche Pflicht besteht. Ein Helm kann bei Stürzen das Risiko schwerer Kopfverletzungen erheblich reduzieren.

⚠️ Warnung vor grosser Waldbrandgefahr 🌲🔥Aufgrund der anhaltend trockenen Witterung herrscht in Liechtenstein ab Freitag...
29/05/2026

⚠️ Warnung vor grosser Waldbrandgefahr 🌲🔥

Aufgrund der anhaltend trockenen Witterung herrscht in Liechtenstein ab Freitag, 29.05.2026, grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Deshalb gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot im Freien.
Bitte verzichtet auf offenes Feuer und geht besonders vorsichtig mit Feuerquellen um. 🚫🔥
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Waldbrand kommen, meldet diesen umgehend der Feuerwehr unter Notruf 118. 🚒

🚲✨ Neue Fahrräder für die Verkehrsschulungsanlage Die Kommission für Unfallverhütung hat neue Fahrräder für die Verkehrs...
29/05/2026

🚲✨ Neue Fahrräder für die Verkehrsschulungsanlage

Die Kommission für Unfallverhütung hat neue Fahrräder für die Verkehrsschulungsanlage in Schellenberg angeschafft.

Hier üben jedes Jahr die 4. Klassen gemeinsam mit der Landes- und Gemeindepolizei 👮‍♀️👮 das sichere Verhalten im Strassenverkehr – praxisnah und ohne Risiko.

✅ Ein wichtiger Beitrag für mehr Sicherheit auf unseren Strassen.

Zeugenaufruf Unbekannte entwendete Geld aus PortemonnaieAm Donnerstag (28.05.2026) haben in Schaan zwei unbekannte Perso...
28/05/2026

Zeugenaufruf
Unbekannte entwendete Geld aus Portemonnaie

Am Donnerstag (28.05.2026) haben in Schaan zwei unbekannte Personen Geld aus dem Portemonnaie einer Geschäftsinhaberin entwendet. Die Landespolizei sucht Zeugen des Vorfalls.
Ein unbekannter Mann und eine unbekannte Frau betraten am Donnerstag kurz nach 11:00 Uhr ein Geschäft an der Landstrasse in Schaan. Während der Mann die Geschäftsinhaberin in ein Gespräch verwickelte, entwendete die Frau im hinteren Bereich des Ladens Geld aus einem Portemonnaie. Anschliessend verliessen die Tatverdächtigen das Geschäft.

Die Frau ist etwa 160 cm gross, der Mann zwischen 165 und 170 cm. Beide waren mit Jeans, einem weissen T-Shirt sowie einer Schirmkappe bekleidet.

Personen, die sachdienliche Hinweise zur Täterschaft geben können, werden gebeten, sich bei der Landespolizei unter +423 236 71 11 oder per E-Mail an [email protected] zu melden.

Zeugenaufruf Sachbeschädigungen durch SprayereienIn Eschen ist es am vergangenen Wochenende (23./24.5.2026) zu mehreren ...
28/05/2026

Zeugenaufruf
Sachbeschädigungen durch Sprayereien

In Eschen ist es am vergangenen Wochenende (23./24.5.2026) zu mehreren Sprayereien gekommen. Dabei entstand Sachschaden in der Höhe von mehreren tausend Franken. Die Landespolizei sucht Zeugen.

Eine unbekannte Täterschaft besprühte unter anderem Wände beim Jugendtreff, den Einkaufswagenunterstand eines Ladengeschäfts, einen Imbissstand sowie einen Sichtschutzzaun.
Personen, die Angaben zur Täterschaft machen können, werden gebeten, sich bei der Landespolizei unter +423/ 236 71 11 oder [email protected] zu melden.

Warnung vor erheblicher Waldbrandgefahr - Erlass eines bedingten Feuerverbotes Aufgrund der trockenen Witterung herrscht...
27/05/2026

Warnung vor erheblicher Waldbrandgefahr - Erlass eines bedingten
Feuerverbotes

Aufgrund der trockenen Witterung herrscht in Liechtenstein eine erhebliche
Waldbrandgefahr (Stufe 3). Es gilt deshalb ab sofort ein bedingtes Feuerverbot im
Freien!

Seit längerem sind bei uns keine grösseren Niederschläge mehr gefallen. In Zusammenhang
mit dem anhaltenden heissen und sonnigen Wetter herrscht deshalb Trockenheit. Als Folge
davon ist die Waldbrandgefahr im ganzen Land erheblich (Stufe 3 von 5). Der Wetterbericht
sagt für die nächste Tage zudem sonniges und heisses Wetter voraus. Allfällige lokale
Gewitter vermögen die Lage nicht zu entschärfen. Im Freien gilt deshalb ab sofort ein
bedingtes Feuerverbot! Das heisst, dass nur noch die offiziellen festeingerichteten
Grillstellen verwendet werden dürfen und dies nur mit der gebotenen Vorsicht.

Verhaltensempfehlungen
- Grillieren im Freien nur noch auf offiziellen festeingerichteten Feuerstellen mit der
angebrachten Vorsicht toleriert oder das Feuern im Freien ganz unterlassen.  Brennende Zi******en und Zündhölzer nie wegwerfen.
- Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.  Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen.
- Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten.

Im Falle eines Waldbrandes:
- Melden Sie Waldbrände sofort über Telefon 118.
- Feuer schnellstmöglich löschen

Aktuelle Waldbrandgefahr für Liechtenstein:
- www.waldbrandgefahr.ch, siehe auch Register Massnahmen
- www.naturgefahren.ch
- Meteoschweiz-App

Adresse

Gewerbeweg 4
Vaduz
9490

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